Hallo Jörg,
Anonym 321 schreibt
Seine im Ansatz völlig richtige Betrachtung gilt der Frage ‚welchen Nettoertrag habe ich, wenn ich 20 Monatsstunden zusätzlich arbeite?‘
Er berechnet die Differenz zwischen 450 € und der von ihm berechneten Nettoauszahlung auf ein Brutto von 640 € und bezieht diese auf die 20 Stunden Differenz zwischen Arbeitstunden (jetzt) und Arbeitsstunden (geplant).
Wenn man wüßte, wie die KV jetzt ausschaut (Familienversicherung??), ließe sich mehr dazu sagen.
Dass hier Verhandlungsspielraum über den Stundenlohn da ist, weil die Arbeitgeberbeiträge bei der geringfügigen Beschäftigung höher sind und der Arbeitgeber sich nur dafür interessiert, was ihn eine Stunde unterm Strich kostet, lässt er außen vor - wie viel das ausmacht, hab ich jetzt nicht berechnet.
Es irritiert eben, dass er die Nettoauszahlung als ‚Stundenlohn‘ bezeichnet, obwohl die letzten Nettolohnvereinbarungen selbst in der Gastronomie im Lauf der 1980er Jahre verschwunden sind.
Schöne Grüße
MM