Hallo Myriam,
in §50 der neuen Rechtschreibregeln heißt es:
„Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen.“ Beispiel ist u.a.: „Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium“.
Ähnliche Regelungen finde ich auch in früheren Rechtschreib-Duden z.B. der 16. Aufl., 1967 (hier übrigens ebenfalls mit dem Beispiel „Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium“), in der 14. Aufl., 1955 oder in der 12. Aufl., 1941. Was die Regelung angeht, scheint das also zumindest in den letzten Jahrzehnten gleich geblieben zu sein. Was die Wirklichkeit angeht, sieht es anscheinend anders aus …
Ich würde die Schule so schreiben, wie sie sich selbst schreibt, insbesondere, wenn Du z.B. einen Brief an die Schule direkt schreibst. In anderen Fällen bin ich der Meinung, dass man hier orthographisch nicht päpstlicher sein muss als der Papst. Die Rechtschreibung von Namen war schon immer umstritten (es gibt ja auch Namen, die absichtlich klein geschrieben werden o.Ä.).
Ähnliche Probleme kenne ich übrigens von Universitäten:
- Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (hier ganz ohne Bindestrich!)
usw.
Viele Grüße
Michael