Ich möchte mit einem gewöhnlichen Handfunkgerät Schleusenwärter an den bundesdeutschen Wasserstraßen anrufen. Eine Seefunkstelle mit Zulassungsurkunde der Bundesnetzagentur ist (neu) an Bord.
Frage 1: geht das ohne Probleme, d.h. wird es von den Schleusenwärtern toleriert? Ich muß die Schleuse vom Aussensteuerstand anfunken (wg. Einhand)?
Frage 2: kann ich jedes neuere Funkgerät einer Seefunkstelle mit einem Handfunkgerät nachrüsten, das die ATIS-Kennung meiner Seefunkstelle aussendet.
Zu meiner Fragerei sei gesagt, daß ich vor ca. 5 Jahren UBI/SRC Sprechfunkzeugnis gemacht habe, und mir jetzt sowohl Praxis wie theoretisches Wissen fehlt.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen und Grüße!
Hallo
Nachtrag: Binnenschifffahrtsfunkfunk
Hallo,
Ein Nachtrag zum Thema Handfunkgeräte:
„Kleinfahrzeuge im Sinne der Europäischen Binnenschifffahrtsstrassen-Ordnung dürfen nicht am Verkehrskreis „Funkverkehr an Bord“ teilnehmen.“
Quelle: Elwis, Tim-koester.de
Greetz. Gleylancer