Bis wann muß man der Versicherung einen Elementarschaden ? Frist?

Guten Tag.

Gibt es eine Frist, bis wann man seiner Versicherung einen Hagelschaden am Hausdach (Elementarversicherung einer Gebäudeversicherung) melden muß?
Ich habe den Hagelschaden erst nach ca. 1,5 Jahren festgestellt.
Gibt es hier eine Art Frist, bis wann man -nach einem Ereignis- diesen Schaden melden muß?
Ich habe als Nachweiß einen Zeitungsbereicht und ein Video, welcher diesen Habelschauer belegt.

Vielen Dank

Hallo!

Lies deine AGB durch.
da wird stehen „unverzüglich nach Schadenereignis“. Und bei Hagel bedeutet das man muss am Hageltag/ am nächsten Tag selbst schauen oder schauen lassen ob es sichtbare Schäden hat.

Da steht irgendwas von „ohne schuldhafte Verzögerung melden“

Frage: Wie wollte man denn nach 1,5 Jahren noch einen Zusammenhang Hagel > Schaden begründen. In welcher Situation würde sich ein Schaden /Wassereintritt wohl) erst nach so langer Zeit zeigen ?
Man kann es versuchen, viel Glück dabei. mehr als ablehnen kann man nicht.

Also, begründe es so, dass Du erst jetzt den Schaden bemerkt hast und ihn auf den Hagelschlag vor 1,5 Jahren zurückführst (wie auch immer das möglich sein soll, Hagelkörner werden nicht mehr da sein :blush:
Ich sage voraus, es ist schwierig bis aussichtslos.

MfG
duck 313

Also ganz so streng wird man bei einem Dachschaden nicht sein können, dass man das Dach sofort komplett untersuchen müsste. Bei problemlos einsehbaren Schadstellen, darf eine kurzfristige Meldung erwartet werden. Es gibt aber durchaus Dächer, bei denen nicht jede Ecke von unten/aus einem Dachfenster einsehbar ist und man Hubsteiger/Gerüst benötigen würde. Es wäre unverhältnismäßig, solchen Aufwand ohne ganz konkrete Anhaltspunkte (z.B. Bruchstücke auf dem Boden, Feuchtigkeit/kalte Luft im Haus) zu treiben.

Und wenn der Schaden klein ist, kann es natürlich vorkommen, dass man z.B. eindringendes Wasser bei einem ausgebauten Dach leider erst sehr spät bemerkt. Bis man dies dann auf einen Schaden am Dach zurückführen kann, kann es zusätzlich Zeit kosten. Aber spätestens dann ist „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Verzögern angesagt.

Davon unabhängig ist dann natürlich die Frage, ob man dann tatsächlich noch die Kausalität bzgl. eines bestimmten, lang zurückliegenden Wetterereignisses herstellen kann.