Also ganz so streng wird man bei einem Dachschaden nicht sein können, dass man das Dach sofort komplett untersuchen müsste. Bei problemlos einsehbaren Schadstellen, darf eine kurzfristige Meldung erwartet werden. Es gibt aber durchaus Dächer, bei denen nicht jede Ecke von unten/aus einem Dachfenster einsehbar ist und man Hubsteiger/Gerüst benötigen würde. Es wäre unverhältnismäßig, solchen Aufwand ohne ganz konkrete Anhaltspunkte (z.B. Bruchstücke auf dem Boden, Feuchtigkeit/kalte Luft im Haus) zu treiben.
Und wenn der Schaden klein ist, kann es natürlich vorkommen, dass man z.B. eindringendes Wasser bei einem ausgebauten Dach leider erst sehr spät bemerkt. Bis man dies dann auf einen Schaden am Dach zurückführen kann, kann es zusätzlich Zeit kosten. Aber spätestens dann ist „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Verzögern angesagt.
Davon unabhängig ist dann natürlich die Frage, ob man dann tatsächlich noch die Kausalität bzgl. eines bestimmten, lang zurückliegenden Wetterereignisses herstellen kann.