Hallo Oz!
Ich habe mal versucht, die Begriffe, Bedeutungen und Befugnissen eines Bischofs, Erzbischofs und Kardinals nach liturgistischen und römisch – katholischen Recht zusammenzufassen. Als Quelle diente mir hierbei: Ilona Riedel-Spangenberger; Grundbegriffe des Kirchenrechts.
Am Ende des Textes sind nochmals einige Begriffserklärung zusammengefasst.
Bischof
In der Nachfolge der Apostel sind die Bischöfe kraft göttlicher Weisung durch den Heiligen Geist die ordentlichen Hirten der Kirche. Sie erhalten die Ämter der Heiligung, der Verkündung und der Leitung durch die Weihe zum Bischof. Sie können diese Aufgabe aber nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Papst als dem Haupt und zusammen mit den anderen Gliedern des Bischofskollegiums ausüben. Das Bischofsamt ist göttlichen Rechts und kann durch keine menschliche Macht, auch nicht durch den Papst aufgehoben werden.
Unterschieden werden Diözesanbischöfe, denen die Leitung eines Bistums übertragen ist, von den Titularbischöfen die als Koadjutor - oder Auxiliarbischöfe einem bestimmten Bistum zugewiesen sind oder andere Aufgaben in der Kirche wahrnehmen.
Die Bestellung zu Bischöfen erfolgt durch die freie Ernennung oder durch die Bestätigung eines rechtmäßig Gewählten seitens des Papstes.
Zur Ermittelung eines Kandidaten für das Bischofsamt sind dem Apostolischen Stuhl alle drei Jahre durch die Bischöfe einer Kirchenprovinz und durch die Bischofskonferenz nach gemeinsamer Beratung Welt- oder Ordenspriester zu benennen. Unabhängig von diesem Verfahren ist es das Recht des Diözesanbischofs, geeignete Anwärter für das Bischofsamt vorzuschlagen.
Zur kanonischen Eignung für die Übernahme des Bischofsamtes werden Glaubenstreue, gute Sitten und guter Ruf, Frömmigkeit, missionarischer Eifer, Klugheit, menschliche Tugenden und für das Amt erforderliche Begabungen, die Vollendung des 35. Lebensjahres, fünfjähriges priesterliches Wirken, das Doktorat oder Lizentiat in der Bibelwissenschaft, Theologie oder im kanonischen Recht oder we-nigstens ausreichende Kenntnis in diesen Disziplinen verlangt. Die endgültige Entscheidung über die Eignung eines Kandidaten fällt der Apostolische Stuhl nach Abschluss des Informationsprozesses.
Erzbischof
In der lateinischen Kirche ist das Amt des Erzbischofs (auch als Metropolit bezeichnet) immer mit einem Erzbistum verbunden, welches der Papst bestimmt oder anerkennt. Der Erzbischof ist Vorsteher des Teilkirchenverbandes der Kirchenprovinz.
In den zu seiner Kirchenprovinz gehörenden Bistümern hat er unter bestimmten Voraussetzungen die Rechte der Aufsicht, der Visitation, der Bestellung eines Administrators einer Diözese für die Bistümer und der Pontifikathandlungen.
Im Falle von Missständen bezüglich des Glaubens und der Kirchen-disziplin in den Bistümern hat er die Informationspflicht gegenüber dem Apostolischen Stuhl.
Innerhalb von drei Monaten nach Empfang der Bischofsweihe oder bei bereits schon zum Bischof geweihten Kandidaten nach der Amts-übertragung muss der Erzbischof persönlich oder durch einen Stellvertreter vom Papst das Pallium erbitten. Erzbischöfe tragen dieses Pallium als Zeichen der Gemeinschaft mit der Römischen Kirche, in der sie ihre Vollmacht in der Kirchenprovinz ausüben.
Manche Erzbischöfe in der lateinischen Kirche tragen den Ehrentitel des Patriarchen (zum Beispiel von Venedig) oder Primas (zum Beispiel von Polen) mit dem Grundsätzlich keine besondere Leistungsvollmachten verbunden sind.
Kardinal
Ein Kardinal ist in besondere Weise und Stellung der Kirche von Rom zugeordnet. Er ist Mitglied eines Kollegiums von Kardinälen, das dem Papst bei seiner Sorge für die Gesamtkirche in verschiedenen Ämtern und Aufgaben beraten und helfend zur Seite steht.
Die Kardinäle gliedern sich in drei Klassen: die Kardinalsbischöfe, die Titularbischöfe der Diözesen oder Patriarchen der katholischen Ostkirche sind; die Kardinalpriester mit einer je eigenen römischen Titelkirche und die Kardinaldiakone mit einer Diakonie in der Stadt Rom.
Die in der Römischen Kurie tätigen Kardinäle haben Residenzpflicht in der Stadt Rom. Die Kardinäle die Diözesanbischöfe sind, haben Residenzpflicht in ihrer eigenen Diözese, müssen sich aber auf Bitten des Papstes in die Stadt Rom begeben.
Bedingung für die Übernahme der Kardinalswürde ist die Bischofsweihe sowie die von Rechtswegen erforderliche Eignung. Der Papst ernennt frei die Kardinäle vor dem Kardinalskollegium. Die Rechte und Pflichten der Kardinäle ergeben sich mit der Ernennung. Das Kardinalskollegium wird tätig im ordentlichen oder außerordentlichen Konsistorium. Wenn wichtige Fragen anstehen, werden die Kardinäle der gesamten Welt zum außerordentlichen Konsistorium zusammengerufen, wäh-rend sonst nur die in Rom anwesenden Kardinäle am Konsistorium teilnehmen. Das vornehmste Recht des Kardinalskollegiums ist die Wahl des Papstes.
Mit vollendetem 80. Lebensjahr verlieren die Kardinäle das Pabstwahlrecht und die Mitgliedschaft in den Gerichtsbarkeiten der Römischen Kurien. Weitere Rechte als Mitglieder des Kardinals-kollegiums bleiben bestehen. Kardinäle in leitender Position der Römischen Kurie oder des Vatikanstaates sind nach vollendetem 75. Lebensjahr gehalten, dem Papst ihren Rücktritt anzubieten.
LEGENDE
Koadjutor - oder Auxiliarbischöfe: Stellvertretende Bischöfe in einem Bistum.
Apostolischen Stuhl: Neben dem Papst ist der Apostolische Stuhl oder Heiliger Stuhl auch das Staatssekretariat, der Rat für öffentliche Angelegenheiten und die anderen Einrichtungen der Römischen Organe oder Behörden gemeint.
Kirchenprovinz: Als Teilkirchenverband ist die Kirchenprovinz eine Zwischeninstanz zwischen der Universalkirchen und den Ortskirchen. Vorsteher der Kirchenprovinz ist der Erzbischof.
Lizentiat: Akademischer Grad.
Diözese: Bistum
Pontifikathandlungen. Der Amtsdauer u. Würde des Papstes od. eines Bischofs betreffend.
Pallium: Dieses Würdezeichen ist eine besondere Stola, die vom Papst verliehen wird. Die Pallien werden vom Papst und den Erzbischöfen getragen. Gemäß den liturgischen Vorschriften darf der Erzbischof das Pallium in jeder nur innerhalb seiner Kirchenprovinz tragen.
Kurie: Organe und Behörden. Die Römische Kurie ist die Verwaltungsbehörde. Sie gliedert sich in Staatssekretariat, Kongregationen, Gerichtshöfe, päpstliche Räte und Ämter.
Titularbischöfe: Koadjutor - oder Auxiliarbischöfe.
Konsistorium: Plenarversammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes.
Mit freundlichen Gruß
michael culus