Hallo zusammen,
die Ehe meiner Tochter wurde vor nicht mal einem halben Jahr geschieden. Beide sind evangelisch, haben auch evangelisch kirchlich geheiratet. Alles gut bis dahin. Nun kommt der Exmann auf die Idee neu zu heiraten. - nun aber katholisch. Standesamtlich hat er direkt geheiratet, kirchlich geht das wohl nicht!? Nun gab es direkt eine Klageschrift vom Bistum, wegen einer Nichtigkeitserklärung der damals geschlossenen Ehe. Die Klageschrift wurde beantwortet, d.h. eine ausführliche Erklärung dazu abgegeben. Nun melden die sich schon wieder, zwecks einem Gespräch bezüglich der Nichtigkeitserklärung. Da kommen schon Bedenken auf, dass die Unterschrift erzwunge werden könnte.
Meine Frage: Kann das Bistum sie zwingen, diie Nichtigkeitserklärung zu unterzeichnen?
Sie weiß, dass sie selber nicht noch einmal heiraten will, schon gleich gar nicht kirchlich, von daher spielt es für sie gar keine Rolle ob sie NUR standamtlich geschieden ist.
Warum sie nicht bereit ist, das zu unterzeichnen, will ich vorweg erklären. Die Scheidung war die Hölle, KEINEN Ct. Unterhalt, aber 2 nagelneue Autos in 3 Monaten, ständig Urlaub. Er ist gegangen, hat die Wohnung fast ausgeräumt, und alles blieb an ihr hängen. Quasi Wohnung ausgeräumt und den Müll zurückgelassen.
Klar, sind das „NUR“ materielle Dinge - aber sie ist nicht bereit, den kleinsten Finger für ihn zu rühren - auch keine Unterschrift.
Uns interessiert nur, ob jemand weiß, was man da am besten macht?
Herzlichen Dank vorab
Conny