Hallo,
Das ist nicht richtig. Zitat vom Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland:
Es kommt darauf an, ob man zum Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung schon katholisch war. Wenn ja, dann kann man kirchlich heiraten. Denn ein Katholik ist zur kirchlichen Eheschließung verpflichtet und so war die standesamtliche Hochzeit aus kirchlicher Sicht keine Ehe. Wenn aber einer der Partner konfessionslos oder evangelisch war, als er die erste standesamtliche Trauung einging, dann kann das Paar nach einer Scheidung in der Regel nicht mehr katholisch heiraten. Denn jemand, der nicht katholisch ist, unterliegt nicht der Formpflicht, das Kirchenrecht einzuhalten und kirchlich heiraten zu müssen. Hier wird aber theologisch gedeutet, dass jede Eheschließung (egal ob die Hochzeit in einer evangelischen Kirche, vor dem Standesamt oder einem Medizinmann stattfand) eine gültige ist, da sie vor Gott geschlossen und damit prinzipiell unauflösbar ist.
Genauere Hinweise zu dem, was da beim Bistum abläuft, findet man hier. Auch von dort ein Zitat in Bezug auf die Ausgangsfrage:
Muss der frühere Partner beteiligt werden?
Das kirchliche Verfahrensrecht sieht vor, dass der nichtantragstellende Partner über das Verfahren unterrichtet und ihm die Möglichkeit gegeben wird, selbst zu der Sache Stellung zu nehmen. Es wäre einerseits unfair, sich mit seiner Ehe zu befassen, ohne ihn zu beteiligen, andererseits dient es der Objektivierung des Verfahrens, um den Verdacht der Vorteilsnahme auszuschließen.
Eine Zustimmung zum Verfahren muss der frühere Partner allerdings nicht geben.
Freundliche Grüße,
Ralf