addendum
Hi @Conny, ich vergaß völlig, dir noch zu erklären, was es mit dem „CIC“ und den Artikeln bzw. §§ darin auf sich hat. Denn das war ja die Hauptursache für deine/eure Irritation.
Der CIC = „Codex des Kanonischen (= römisch katholischen) Rechts“ ist ein römisch-kircheninternes Gesetzbuch, in dem eben unter anderem auch das römisch-katholische Eherecht festgelegt ist. Es beruht im Wesentlichen (zumindest bis Neuformulierungen 1913 und 1987) auf einem über 900 Jahre alten Gesetzescorpus, der ursprünglich tatsächlich analog zu dem damals noch teilweise geltenden 2000 Jahre alten römischen Zivilrecht formuliert war. Daher die bombastische Art der Ausdrucksweise.
Dieser Gesetzescodex ist ausschließlich für Angehörige der römisch-katholischen Kirche zuständig. Daher natürlich auch für die von deinem Ex eingereichte Klage auf Nichtigkeitserklärung.
Du selbst hast somit, wie ich schon sagte, damit gar nichts zu tun. Die Schreiben, die du bekamst - und noch bekommen wirst, wenn die Entscheidung des (ebenfalls nur innerkirchlichen) Gerichtsverfahrens gefallen ist - beruhen nur darauf, daß dieser Codex die kirchlichen Amtsträger verpflichtet, auch dich über den Verlauf und die Ergebnisse zu informieren. Da du ja keinen Widerspruch eingelegt hast, bzw. dein Desinteresse an dem Verfahren bekundet hast, sind diese Informationen für dich tatsächlich „für den Papierkorb“.
Gruß
Metapher