Betrug ist ein schlimmer Vorwurf. Er setzt voraus, er hatte die Absicht dich zu betrügen. Wie kann er dass denn wenn Du anwesend warst und die Zeit mitbekommen hast ? So wie Du dich hier beklagst, so hättest Du dir die Rechnung doch erklären lassen können.
Du vergisst sicher, dass auch die Anfahrt Arbeitszeit ist. Und wer sagt denn der Handwerker kam vom Firmensitz ? Kann er nicht auch von der Baustelle oder einem anderen Kunden gekommen sein. ?
Einziger Ansatzpunkt wäre m.E. die 2. Reparatur nach der Mängelrüge „Leckt noch immer oder an anderer Stelle“ hierfür dürfte er keine Anfahrt berechnen. Arbeitszeit m.E. schon, denn es ist doch unklar ob der 2. Fehler beim 1. Termin schon vorhanden war und bemerkt und behoben werden konnte.
Kann doch auch nachher aufgetreten sein.
da wärst Du in der Beweispflicht.
Der Handwerker hat doch sicherlich eine Dichtheitsprobe durch Wasserablaufen gemacht. Da war alles dicht.
Ich finde jetzt 75 € + MWSt. nicht überteuert für eine einfache Arbeit.
Das wird man schwerlich günstiger bekommen können.
MfG
duck313
MfG
duck313