Bitte um Hilfe: Welche Abfindung aufgrund einer Kündigung kann ich fordern?

Liebes Expertenteam,

ich habe folgendes Anliegen:

Ich war für 2,5 Jahre in einem Unternehmen als Teamleiter angestellt. Nun wurde mir vor wenigen Tagen gekündigt.
Anfang diesen Jahres gab es ein Feedbackgespräch mit meinem Vorgesetzten. Hier wurde ich darauf hingewiesen bestimmte Dinge in der Zusammenarbeit mit zentralen Schnittstellen im Unternehmen zu optimieren. Es war weiter vorgesehen einen Termin im November zu fixieren um diese Zielerreichung zu überprüfen. Dies ist nun geschehen. Es wurde mir gesagt, dass es hier nicht zu einer Verbesserung kam und man mir folglich kündigen müsse. Es gab nie eine Info, dass ein Nicht Erreichen dieses Ziels an eine Kündigung gebunden sei, noch gab es zwischenzeitlich Abmahnungen/ Zwischenstände von meinem Vorgesetzten. Ich habe nach meinem Ermessen vieles getan um diesen Zustand zu verbessern – was von meinem Chef nun anders beurteilt wurde.

Nun ergeben sich daraus für mich folgende Fragen:

Offensichtlich wurde mir das Vertrauen entzogen und ich bin nicht interessiert weiterhin für das Unternehmen zu arbeiten. Auch habe ich eine Frau und drei kleine Kinder und benötige ein Einkommen/ bzw. die Zeit mich neu zu orientieren. Folglich stelle ich mir folgende Frage:

Ist dies als Kündigungsgrund für den Arbeitgeber ausreichend? Habe ich folglich für weitere Verhandlungen gute Chancen auf eine Abfindung/Verlängerung der Kündigungsfrist (lt. Vetrag 3 Monat) UND: Wie hoch sollte meine Forderung nach einer Abfindung oder Verlängerung der Kündignsgfrist sein?

Über Ihre Unterstützung würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und herzliche Grüße

Phillip

Du erzählst zwar viel aber die wichtigen Informationen fehlen:

Wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen?

Gibt es einen Betriebsrat?

Wurde der Betriebsrat angehört?

Wieso glaubst Du, dass Dir eine Abfindung zusteht? Selbst wenn Dir zu unrecht gekündigt wurde, so kann das doch nicht durch eine Abfindung wieder-gut-gemacht/legitimiert werden.

Eine Abfindung setzt (m. E) einen Aufhebungsvertrag, anstatt einer Kündigung, voraus. Dieser könnte dann aber eine Sperre beim Arbeitslosengeld zur Folge haben.

Gruß Oberberger

Natürlich kann ein Mitarbeiter, der unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes fällt, beim Versuch einer personenbedingten Kündigung wegen Schlechtleistung mit sehr guter Erfolgaussicht auf eine Abfindung pokern. Deswegen ist es erstmal wichtig, etwas über den Betrieb zu wissen.

Gut, „Pokern“ hatte ich nicht auf dem Schirm! - Sorry!

Es wurde konkret gefragt:

„Bitte um Hilfe: Welche Abfindung aufgrund einer Kündigung kann ich fordern?

Pokern hat (m. E.) doch eher den Charakter von „Tricksen“ und nicht den von "Recht einfordern!"

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Vielen Dank für die ersten Antworten. Zu Ihren Frage;
Die Zentrale (in der ich tätig war) beschäftigt ca. 400 Mitarbeiter. Einen Betriebsrat gibt es nicht.
Hilft dies weiter?
Viele Grüße
Phillip

Eine personenbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung ist in Deutschland eigentlich nicht vor Gericht durchzusetzen. Also wird es entweder vorgerichtlich oder im Arbeitsgerichtprozeß eine Abfindung für den Arbeitnehmer geben.