Mein Problem im Moment ich weiß leider nicht was ich tun soll, um mal aufzuklären: derzeit lebe ich noch mit meinen ex freund und unserer gemeinsamen Tochter in einer 3 Raum Wohnung. Er sucht sich gerade eine eigene wWohnun und ich bin verzweifelt auf der Suche eine zu finden die auch bezahlbar ist. Im Moment habe ich einen teilzeitjob also kommt da nicht viel bei rum also Einkommen insgesamt sind nicht mal 600€. Das Problem ich weiß das die Wohnung nicht vom Amt bezahlt werden würde, weil sie zu groß für nur 2 Personen wäre. Also nicht angemessen. Im Ort selber habe ich nur eine Wohnung gefunden die 10 qm kleiner wäre aber vom Preis 10-20€ weniger kosten würde also wäre es sinnlos die anzuschauen. Das Problem bisher wurde die Miete ect. Von den Vater meiner Tochter bezahlt, was jetzt nun weg fällt. Ich weiß auch nicht ob ich Wohngeld beantragen sollte, aber kann das doch erst tun, wen er sich umgeleitet hat oder? Ich weiß gerade echt nicht weiter. Hoffe das jemand ne Idee hat. Liebe Grüße.
- Zum Amt gehen und nachfragen. Das Amt übernimmt in der Regel auch Kosten bei zu teuren Wohnungen. Allerdings nur 6 Monate. Danach solltest du eine „angemessene“ Wohnung gefunden haben. In erster Linie spielt die Miethöhe eine Rolle, erst nachrangig die Größe der Wohnung.
- Unterhalt vom Vater. Das Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt. Ist das Kind jünger als 3 Jahre, hast du Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Lass dich beraten.
- Wohngeld bekommst du nur, wenn du mit Einkommen + Wohngeld über Mindestsicherung landest. Ob sich der Aufwand lohnt, kann ich dir mit so wenig Infos nicht sagen. Im Zweifel beim Amt nachfragen.
Grüße und viel Erfolg
Hallo
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Selbst wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen sollte, was ich allerdings bezweifele, da er ja soweit zahlungskräftig ist, dass er bisher die Miete bezahlen konnte, bekommst du auf jeden Fall das gesamte Kindergeld. - Möglicherweise musst du es beantragen, dass du das ganze Kindergeld kriegst, das weiß ich nicht genau.
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Vielleicht gibt es die Möglichkeit, Kinderzuschlag (bis 150 Euro) zu bekommen. Den bekommt man allerdings nicht, wenn das Kind Unterhalt bekommt (wenn sich da nichts geändert hat in den letzten Jahren).
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Beantrage eine Beistandschaft beim Jugendamt. Die rechnen deine Unterhaltsansprüche aus und setzen sie durch, und sind da auch immer auf dem neuesten Stand. Dann musst du dich darum nicht mehr kümmern.
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Wenn es irgend geht, nimm Wohngeld, und nicht Alg2.
Viele Grüße
Ich danke erst mal für die Antwort, joa ich wil trotzdem erst mal aufen Amt nachfragen