Hallo Paran,
umgekehrt - die Fruchtzubereitungen für handelsüblichen Joghurt sind ausnahmslos wärmebehandelt, sonst könnte man die Komponenten und das Produkt weder transportieren noch lagern.
Den Mindestgehalt an Früchten kann man bei Joghurt übrigens an der Bezeichnung erkennen: Fruchtjoghurt mindetens sechs Prozent, Joghurt mit Fruchtzubereitung mindestens dreieinhalb Prozent, alles was weniger enthält, darf nur Joghurt mit Fruchtgeschmack heißen. Auch hier ist (wie z.B. auch bei ‚Fruchtsaft‘ - ‚Fruchtsaftgetränk‘ - ‚Nektar‘ und ‚Konfitüre‘ - ‚Konfitüre extra‘ - ‚Fruchtaufstrich‘) die böse Bürokratie der Lebensmittelüberwachung ein Segen - wenn man sie denn nutzt.
Die üblichen Verdächtigen wie Bauer, Ehrmann … gehören alle in die Klasse Fruchtjoghurt; ein Gehalt von sechs Prozent nicht wärmebehandelter Früchte würde nicht bloß dazu führen, dass die Ware bereits verdirbt, wenn sie noch im Regal steht, sondern auch dazu, dass die Sorten Ananas und Kiwi wegen des hässlichen bitteren Beigeschmacks in selbigem stehen blieben.
Schöne Grüße
MM