Hallo Hallo,
sorry nein das ist verboten, für Blaulicht oder sonstige Sonderkennzeichnungen, braucht man immer Sondergenehmigungen und gerade Ehrenamt zählt da nie drunter. Selbst Freiwillige bei der Feuerwehr dürfen das nicht, nur Original Einsatzwagen haben dafür die Erlaubnis (gilt auch für Zivile Einsatzwagen der Polizei, die bei bedarf Ihr Blaues Lämpchen aufs Dach stellen), alle anderen dürfen das nur bei entsprechendem Dienstfahrzeug (KTW, RTW, NEF, etc).
Als Einziges was du tun „könntest“ aber auch da gilt, sollte ein Gesetzeshüter dich entdecken und anderer Meinung sein, müsstest du vor Gericht auf einen dir gesonnen Richter hoffen, und bei Unfälle durch „Unachtsamkeit“ (egal deinerseits oder jemand andererseits der Verkehrsteilnehmer) gilt wie in allen Rettungsfahrzeugen (auch Polizei) übernimmt man bis zu 50% der Schuld, alles was man nicht übernehmen „will“ (weil der andere Schuld war und man sehr Vorsichtig gewesen ist) muss man trotzdem per Gericht Nachweisen, also man „könnte“ mit „Alarmanlage AN“ (d.h. Warnblinker, Huppe, Fernlicht - an und aus) als „Signal“ für alle zur Vorwarnung, schnell fahrend zum Einsatz fahren, als Rechtfertigender Notstand (Ausnahme), würde z.B. wenn jemand Privat mit Hochschwangeren unterwegs ist und Fruchtblase platzt, schnell ins Krankenhaus müssen, wäre der Nachweis bzw. Beweis, wäre das „Geduldet“ aber keine „Garantie“, ABER immer mit dem Wissen „eigentlich darfst du es nicht“ UND „wenn ein Unfall dadurch passiert, trägst du die Schuld selbst, egal weshalb du es für Notwendig gehalten hast“!
Mein Rat, wenn Not am Mann und du als Ehrenamtler Unerlässlich bist für den Einsatz (dass muss man aber immer Schriftlich nachweisen bzw. festhalten) kannst du an den Tagen wo du in „Bereitschaft“ bzw. „Rufbereit“ bist, einen Dienstwagen mit Blaulicht und Sondergenehmigung mitnehmen um die Einsatzstelle direkt zu erreichen, mit Sonderrechten von Zuhause aus (muss ja kein NEF, RTW, KTW sein würde ja ein KAT-Schutz Auto ausreichen), aber mich würde es wundern wenn jemand dir das zugesteht und das Risiko dafür übernimmt, dass wenn was dabei passiert die die Haftung übernommen wird…denn wenn jemand im Festen Dienst so Wichtig und Unabdingbar ist bzw. wäre, ist er sowieso in Montur Vorort auf Wache, wenn ein Ehrenamtler so Wichtig wäre so das er Unabdingbar ist, wäre dieser auch immer Vorort, d.h. selbst jemand im festen Dienst würde so eine Erlaubnis egal wie Wichtig dieser ist, nicht kriegen wegen der Haftung, also glaube ich nicht das ein Ehrenamtler das kriegen würde, weil könnte ja dann jeder kommen und es verlangen!!!
Daher Zwei Möglichkeiten, entweder in direkten Umkreis der Wache ziehen (dass man zu Fuß binnen 5-10 Min. da ist) oder mit PKW/Motorrad „normal“ so schnell es geht (innerhalb der Gesetze) zum Einsatz fahren, ansonsten auf eigene Verantwortung und Haftung tun was man für richtig hält, aber auch die Konsequenzen daraus dann tragen.
Anders geht es nicht, außer vom Ehrenamt in den festen Dienst zu Wechseln!
Gruß