Blaue Rundumkennleuchte

Moin Moin,

ich habe da mal eine Frage, wie ist das, da ich ehrenamtlich im Rettungsdienst arbeite und auch mit einem Funkmelder ausgestattet bin. Darf ich dann im Einsatzfall ein Blaulicht MIT Martinshorn auf dem Fzg. Dach mit Magnetfuß montieren?

Ich weiß das ein einfaches Blaulicht verboten ist, da das Einsatzhorn fehlt, jedoch wenn ich eins mit Einsatzhorn nehme ist das erlaubt??

Hallo,
google mal unter wikipedia „rundumkennleuchte“
Dort ist alles bis ins kleinste beschrieben.
MfG

Hallo Namenloser,
wende Dich einfach an deinen Einsatzleiter oder eine Dienststelle der Polizei.
Diese können Dir genauere Auskunft geben.
Gruß Joachim

Moin moin,

ich würde evtl. nur das Blaulicht nehmen und dann das Fenster öffnen und laut rufen…weg da, denn ich weiß nicht was ich tue…:smile:und auch ggfs. meinen Arbeitsplatz im Rettungsdienst kündigen…was für eine Frage :smile:

nein darfst du nicht. Für ehrenamtlich ist das Missbrauch von Einsatzmittel. Nur die Freiwillige Feuerwehr darf höchstens mit erhöhter Geschwindigkeit zur Wache.

Hi, bin schon lange nicht mehr regelmaessig im rd taetig und deswegen nicht mit den aktuellsten gesetzgebungen vertraut. aber (!): ich wäre im traum nicht drauf gekommen zu manv-einsaetzen etc. mit sosi mit dem privat-pkw zu fahren. wird niemals rechtens sein, wo sollte denn dann die grenze gezogen werden? meintest du frage tatsaechlich ernst? gruss, mo

Hallo Hallo,
sorry nein das ist verboten, für Blaulicht oder sonstige Sonderkennzeichnungen, braucht man immer Sondergenehmigungen und gerade Ehrenamt zählt da nie drunter. Selbst Freiwillige bei der Feuerwehr dürfen das nicht, nur Original Einsatzwagen haben dafür die Erlaubnis (gilt auch für Zivile Einsatzwagen der Polizei, die bei bedarf Ihr Blaues Lämpchen aufs Dach stellen), alle anderen dürfen das nur bei entsprechendem Dienstfahrzeug (KTW, RTW, NEF, etc).
Als Einziges was du tun „könntest“ aber auch da gilt, sollte ein Gesetzeshüter dich entdecken und anderer Meinung sein, müsstest du vor Gericht auf einen dir gesonnen Richter hoffen, und bei Unfälle durch „Unachtsamkeit“ (egal deinerseits oder jemand andererseits der Verkehrsteilnehmer) gilt wie in allen Rettungsfahrzeugen (auch Polizei) übernimmt man bis zu 50% der Schuld, alles was man nicht übernehmen „will“ (weil der andere Schuld war und man sehr Vorsichtig gewesen ist) muss man trotzdem per Gericht Nachweisen, also man „könnte“ mit „Alarmanlage AN“ (d.h. Warnblinker, Huppe, Fernlicht - an und aus) als „Signal“ für alle zur Vorwarnung, schnell fahrend zum Einsatz fahren, als Rechtfertigender Notstand (Ausnahme), würde z.B. wenn jemand Privat mit Hochschwangeren unterwegs ist und Fruchtblase platzt, schnell ins Krankenhaus müssen, wäre der Nachweis bzw. Beweis, wäre das „Geduldet“ aber keine „Garantie“, ABER immer mit dem Wissen „eigentlich darfst du es nicht“ UND „wenn ein Unfall dadurch passiert, trägst du die Schuld selbst, egal weshalb du es für Notwendig gehalten hast“!
Mein Rat, wenn Not am Mann und du als Ehrenamtler Unerlässlich bist für den Einsatz (dass muss man aber immer Schriftlich nachweisen bzw. festhalten) kannst du an den Tagen wo du in „Bereitschaft“ bzw. „Rufbereit“ bist, einen Dienstwagen mit Blaulicht und Sondergenehmigung mitnehmen um die Einsatzstelle direkt zu erreichen, mit Sonderrechten von Zuhause aus (muss ja kein NEF, RTW, KTW sein würde ja ein KAT-Schutz Auto ausreichen), aber mich würde es wundern wenn jemand dir das zugesteht und das Risiko dafür übernimmt, dass wenn was dabei passiert die die Haftung übernommen wird…denn wenn jemand im Festen Dienst so Wichtig und Unabdingbar ist bzw. wäre, ist er sowieso in Montur Vorort auf Wache, wenn ein Ehrenamtler so Wichtig wäre so das er Unabdingbar ist, wäre dieser auch immer Vorort, d.h. selbst jemand im festen Dienst würde so eine Erlaubnis egal wie Wichtig dieser ist, nicht kriegen wegen der Haftung, also glaube ich nicht das ein Ehrenamtler das kriegen würde, weil könnte ja dann jeder kommen und es verlangen!!!
Daher Zwei Möglichkeiten, entweder in direkten Umkreis der Wache ziehen (dass man zu Fuß binnen 5-10 Min. da ist) oder mit PKW/Motorrad „normal“ so schnell es geht (innerhalb der Gesetze) zum Einsatz fahren, ansonsten auf eigene Verantwortung und Haftung tun was man für richtig hält, aber auch die Konsequenzen daraus dann tragen.
Anders geht es nicht, außer vom Ehrenamt in den festen Dienst zu Wechseln!

Gruß

Sehr geehrter EI2901,

die Nutzung von Blaulicht und/oder Martinshorn ist in § 38 STVO geregelt.

In § 52 Abs. 3 StVZO sind die Institutionen gegliedert.

Und § 70 StVZO wird die Ausnahmegenehmigung geregelt.

Diese müsste je ob Stadt - oder Landkreis bei den Ordnungsämtern oder der Verkehrsbehörde evt. zuständigkeitshalber auch bei der Polizeibehörde.

MfG

F. Ambrasas

Hallo,

die Frage ist nicht nur schwachsinnig, sondern auch gefährlich. Sonderrechte sind nur für Fahrzeuge des BOS erlaubt und dazu einigen mit Sondergenehmigung.

Wieso man das auf einem Privatwagen brauchen sollte, entzieht sich meiner Kenntnis. Fahr einfach normal zur WAche und besetz Dein Auto. Nix schnell schnell.

Zur zur Info: Missbrauch von Sonderrechten (und das ist das in Deinem Fall!!!) kostet 20€ Verwarnungsgeld. Aber überleg mal, was passiert, wenn Du auf dieser Fahrt einen Unfall baust? Du bist nicht versichtert!!!

Ganz abgesehen davon, dass Du andere Menschen nötigst und verletzen kannst.

Also: lassen!

ich glaube, bei einem faschingsumzug geht das schon. aber nur, wenn die ganze signalanlage gekapselt ist und man sie außen nicht wahrnehmen kann.
aber sonst eher nicht. könnte viel ärger wegen amtsanmaßung geben.

ich habe da mal eine Frage, wie ist das, da ich ehrenamtlich
im Rettungsdienst arbeite und auch mit einem Funkmelder
ausgestattet bin. Darf ich dann im Einsatzfall ein Blaulicht
MIT Martinshorn auf dem Fzg. Dach mit Magnetfuß montieren?

Die prinzipiellen Voraussetzungen stehen in § 52 StVZO (…Z…!), ich tippe nach der bisherigen Beschreibung auf Nein …
Das muss in .de garantiert genehmigt werden und garantiert auch nur von der Rettungsorganisation beantragbar, also die fragen.

Ich weiß das ein einfaches Blaulicht verboten ist, da das
Einsatzhorn fehlt, jedoch wenn ich eins mit Einsatzhorn nehme
ist das erlaubt??

Mit/ohne Horn hat m.E. nur was mit der Rechtswirkung der Signale was zu tun (Wegerecht nur bei beiden zusammen), nichts mit der Genehmigung der Anbringung.

Hallo ! Das Ei- 2901 !

Da ich die Richtlinien des Rettungswesen nicht kenne , kann ich Dir auch keine konkreten Hinweise geben .
Aber ich könnte mir vorstellen , dass so etwas nicht erlaubt ist ! Stell dir vor , ein jeder Feuer-oder Rettungsmann / frau , würde bei einem Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn zu einem Einsatz fahren ;was gäbe es da ein Durcheinander !!!
Meines Wissens , dürfen dieses nur die anerkannten Einsatzleiter bei Feuerwehren haben .
Denn wenn es jedem Autofahrer erlaubt wäre , würde auch damit viel Missbrauch betrieben , und man könnte sich bei einem evtl.Verkehrs- Stau , Vorteile schaffen !
In der Hoffnung das es auch ohne Blaulicht geht ,
wünsche ich Dir allzeit gute Fahrt !
Gruß !
siggi

Hallo,

ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber ich kann mir beim besten Willen NICHT vorstellen, dass das erlaubt sein soll - außer Sie sind Notarzt.

Es darf ja auch eine freiwilliger Feuerwehrmann, der via Pager oder telefonisch alarmiert wird nicht mit Blaulicht zum Feuerwehrhaus fahren - hier ist ganz klar definiert, dass die Fahrt zum Einsatzort NICHT zum Einsatz gehört.

MfG

Ehrenamtlich im Rettungsdiens heist ja im groben und ganzen das ganze Thema mit SEG etc. das SEG muss ja nich bei nem Einsatz als erste da sein… Also kommts auch nicht drauf an ob man jezt 5 min oder 10 min zur Wache braucht. Und davon abgesehen - Helfer sind keine Helfer wenn sie hilfe brauchen. Es ist KEINEM geholfen wenn du bei einem Einsatz mit deinem privat PKW auf einem Baum liegst, oder andere Verletzt etc.

Aber rechtlich gesehen, brauchst du eine Genehmigung für ein Blaulicht.
Das einzige was du machen könntest, wäre eine Schild mit der Aufschrift „Rettungsdienst im Einsatz“ o.ä. an deine Sonnenblende anbringst, aber frag dazu einfach deinen EInsatzleiter o.ä.

Hallo, nein darf man leider nicht. Bin selber auch bei der freiwilligen Feuerwehr. Was aber geht ist sich ein Schild ins Auto zu hängen, falls man mal schnell irgendwo parken muss, wo es nicht erlaubt ist, oder man von der Polizei wegen zu schnellem Fahren angehalten wird. Das Schild hat mich schon 1-2 mal vor nem Strafzettel gerettet :wink: Ist natürlich keine Erlaubnis zu Rasen! Ein passendes Schild findest du z.b. bei Feurion im Shop http://www.feurion.de/