Hallo duck313,
Der entsprechende Passus im Bußgeldkatalog lautet ja sinngemäß „Blaulicht oder Gelblicht missbräuchlich“ benutzt.
Nun kann man m.E. streiten,ob die Absicherung einer Unfallstelle/Pannenstelle mit Blaulicht missbräuchlich wäre.
Muss man nicht. Die Rechtssprechung ist hier eindeutig.
- §52 Absatz 3 und 3a STVZO
- §38 Absatz 2 STVO
Fazit: Die mißbräuchliche Nutzung des A ist schon durch die reine Verwendung des Blaulichts gegeben, da es für sein Fahrzeug schlicht nicht zugelassen ist. Ich, als Angehöriger der Feuerwehr, dürfte mir bei einer Einsatzalarmierung für die Fahrt zum Gerätehaus auch kein Blaulicht auf das Dach meines Privatautos setzen, weil es für meinen Wagen nicht zugelassen ist und ich auch keine Möglichkeit habe eine entsprechende Zulassung zu bekommen. Dennoch darf für die Fahrt Sonderrechte nach §35 STVO nutzen.
Es werden hier nicht missbräuchlich die Sonderrechte des
Blaulichts genutzt.
Es findet das statt,was auch ein Streifenwagen machen
würde,der diese Stelle absichert.
Frage : Dürfte nur ein Streifenwagen das Tempo an der
Unfallstelle durch Blaulichtzeichen herabsetzen,nicht jeder
Unfallfahrer selbst ?
Falsch: Der Streifenwagen sichert mit dem Blaulicht die Unfallstelle ab. Das ist erlaubt. Das die anderen Fahrzeuge dann langsamer werden ist (Siehe §38 Absatz 2 STVO) nur der Effekt der aus dem Blaulicht resultiert. Aber der Streifenwagen darf das Blaulicht auch besitzen.
Läge eine Täuschung der anderen Verkehrsteilnehmer vor ?
Man kann m.A. jedes angemessene Mittel anwenden,um den Verkehr
abzubremsen an der Gefahrenstelle,das wird ja vom Fahrer sogar
ausdrücklich erwartet(Warndreieck,Warnblinker,Warnweste).
Man kann und darf mit Warnweste und durch Handzeichen den
Verkehr auf die Lage aufmerksam machen und die Wagen auch zum
Abbremsen,ja sogar zum Stoppen veranlassen.
Falsch: Dieses Mittel nutzt der Unfallfahrer / Beteiligte nur dazu sich selbst und die Unfallstelle abzusichern.
Streng genommen macht man nur auf ein Hindernis aufmerksam. Man darf deswegen noch lange nicht in den fließenden Verkehr eingreifen. Das ist Sache der Polizei.
Hoffe das hilft Dir weiter!
Dein
Ebenezer