Ich möchte das noch etwas konkretisieren:
- Nur weil die Eltern Arbeitslosengeld 2 beziehen, heißt das
noch lange nicht, dass diese ‚bildungsfern‘ sind - man denke
da beispielsweise an die hohe Zahl von Alleinerziehenden - und
die Kinder Nachhilfe benötigen.
Die Zuschüsse zur Nachhilfe bedeuten, dass Lehrer attestieren, dass das Kind Nachhilfe bekommen sollte. Mir sind persönlich zwei (von zwei möglichen) Fälle bekannt, wo die Lehrer diese schriftliche Bestätigung verweigert haben. Im einen Fall hat die Mutter daraufhin aufgegeben, im anderen Fall musste das erst über den Schulleiter gehen.
Das ist zwar sich nicht unbedingt repräsentativ, aber ein Indikator! Der auch zeigt, dass es, wie so oft, erforderlich ist, sich durchzubeißen, um solch eine Hürde zu überwinden. Nicht alle können das, nicht alle tun das. Und um die so genannten bildungsfernen Schichten zu erreichen, ist jede Hürde eine zu viel.
- Mit € 10 pro Monat kann vielleicht noch die Mitgliedschaft
in einem Sportverein gezahlt werden,
Das wird schon schwierig! Und bei Musik wird es tatsächlich unmöglich.
An der hiesigen, öffentlichen Musikschule kostet der Musikunterricht (bereits reduzierter Satz für Sozialfälle!) 26 € pro Monat. Leihgebühr für das Instrument 6 €, macht zusammen 32 €. Einem 10-jährigen stehen 242 € zur Verfügung. Nach Abzug der 10 € muss die Familie also noch 22 € tragen. Kosten für Noten, Verschleißteile des Instrumentes etc. nicht eingerechnet. 22€ von 242€ sind 9 % des Regelsatzes, die jeden Monat irgendwoanders hergeholt werden müssen.
Und das, wie gesagt, auf Basis eines ohnehin schon reduzierten Sozialtarifs.
Ganz nebenbei übrigens die Erinnerung, dass wochenlang keine Behörde Bescheid wusste, wo denn überhaupt ein solcher Antrag zu stellen ist.
Kommt organisatorisch bzw. in Bezug auf die Quote noch hinzu:
-> Nicht jedes Kind brauch Nachhilfe, auch nicht dann, wenn die Familie ALG II bezieht.
-> Gerade am Beispiel Musikunterricht: Es gibt auch Wartezeiten, Schule / Lehrer wollen erst einmal ausgesucht sein. Von daher ist auch das Argument „rückwirkend“ dünn: Die Betroffenen können sich doch erst seit wenigen Wochen sicher sein dass es das Geld überhaupt gibt.
-> Essensgeld wird an vielen Stellen ohnehin schon für ALGII-Empfänger kostenlos bzw. für den obligatorischen Euro angeboten.