hallo
vielleicht kann mir hier jemand eine auskunft geben
ein bekannter hat ein bleiberecht 104a
darf hier leben solange er seinen lebensunterhalt alleine verdient.
er hat jedoch keinen schulabschluss gemacht ist 20 jahre und hat die schulpflich bereits beendet wohnt noch zu hause bei den eltern.
gibt es eine möglichkeit den schulabschluss nachzuholen ? gibt es dann eine ausnahme das er nciht den ganzen lebensunterhalt verdienen muss ? denn schule und beruf klappt nicht.
ohne schulabschluss keine ausbildung und ohne ausbildung keine langfristige sicherung des unterhaltes wie soll das gehen?
ich hoffe mir kann hier wer weiterhelfen