Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt ?

Hallo,
ich vermute, der Berliner Innensenator versteigt sich mit seinen Plänen und plant einen willkürlichen Ermessensfehlgebrauch; http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/opfer-von-rechter-hasskriminalitaet-erhalten-asyl-in-berlin-15059359.html
Ausreisepflichtige Ausländer, die Opfer rechter Hasskriminalität werden, sollen in Berlin Bleiberecht bekommen. Das kündigte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstag zur Innenministerkonferenz in Dresden an. Er habe die Ausländerbehörde angewiesen, sie und ihre nahen Familienangehörigen für die Dauer des Strafverfahrens zu dulden. Danach sollen sie - je nach Ausgang des Verfahrens – im Härtefallverfahren eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Er „begnadigt“ Abzuschiebende und „bestraft“ damit vermeintliche rechte Gewalttäter. Steht ihm das als Exekutive zu? Was ist mit Taten, wo man keinen Täter ermitteln konnte? Missbrauch und Betrug wären Tür und Tor geöffnet.
Gruß
rakete

Ich vermute mal, dass die rechte Gewalt in Berlin nun exorbitant „zunehmen“ wird. Gibt es eventuell schon Zahlen für 2017 aus Brandenburg? Die verfahren ja schon seit Januar so.

Gruß Oberberger

PS: Außerdem ist es ganz schön übel, Flüchtlinge zur „Bestrafung“ anderer zu missbrauchen…

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Hallo,

warum sollte das tiefrot-rot-grüne Bundesland Berlin es anders machen wollen als das tiefrot-rote Bundesland Brandenburg http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erl_nr_8_2016 oder Thüringen.

Das Ziel ist letztlich immer das Bleiberecht für alle. Solange man die nötige Mehrheit im Bundestag und der Länderkammer nicht hat, wird eben kreativ herumgetrickst, -gefeilt und verbogen.

Leider ist die Kompetenz geteilt und für eine Änderung müsste entweder das GG geändert werden oder aber wenigstens die bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift restriktiver ausfallen.

IMHO wäre es sinnvoll, eine eigenständige Bundesbehörde zu schaffen und ihr alle Kompetenz zu übertragen. IMHO ware es zudem sinnvoll, wenn ich unbegrenzte Geldmittel hätte. Beides ist in etwa gleich wahrscheinlich in der Verwirklichung. :confused:


Tja, das BMI hat aber erst einmal nur sehr begrenzte Einflußmöglichkeiten.

Irgendwie müssen doch die Zahlen in der Statistik gepuscht werden, damit man sich anschliessend darüber empören und mehr Geld für „gegen Rechts“ fordern kann.

Gruß
vdmaster

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Hier sehr detailliert http://andrea-johlige.com/nachgefragt-straftaten-gegen-fluechtlinge-und-ihre-unterkuenfte-sowie-ihre-unterstuetzerinnen-im-1-quartal-2017-ausfuehrliche-auswertung/ mit Links zu den Originaldaten.

Zum Vergleich: In 2016 gab es ca. 140.000 gefährliche/schwere Körperverletzungsdelikte in D.

Na gut, die Anzahl ist 2017 ggü. 2016 wohl eher gesunken.

Gruß Oberberger

Gefährliche Körperverletzung 4, Körperverletzung 6, Beleidigung 8,
Bedrohung 1, Nötigung 1,Sachbeschädigung 4, Verwendung von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen 1, Volksverhetzung 12, Verstöße gegen
das Sprengstoffgesetz 1, Bildung bewaffneter Gruppen 1.

Tja, gehen wir einmal von einem Opfer pro Delikt aus, dann wären es für I/17 allerhöchstens 13 Personen, auf die sich die Regelung beziehen könnte. Abzüglich der lediglich versuchten Taten, der geringfügigen (Prellung o.ä.). Da bleibt wenig übrig.

Aber Du kannst Dich darauf verlassen, dass man auf der Psychoschiene versuchen wird, weitaus mehr „rauszuholen“. Dann wird der Schlepper eben mal schnell zum Nazi deklariert, weil er Geld genommen hat und aus Ungarn kommt. Schon ist es rechte Gewalt gewesen und die 80 Kunden sind plötzlich alles Opfer.

Gruß
vdmaster

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Bestünde keine Chance, diese Maßnahmen für verfassungswidrig erklären zu lassen?

Gruß
rakete

In Bezug auf die Statistik erklärte Woidke im Inforadio des rbb, in Brandenburg habe es hinsichtlich der Erhebung rechtsextremer Straftaten Änderungen gegeben. „Bei der Polizei wird jeder Übergriff, bei dem nicht erwiesen ist, dass er keine rechtsextreme Motivation hat, in die Statistik hineingezählt.“

https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/09/woidke-zu-bericht-deutsche-einheit-fremdenhass-osten.html

Franz

Doch!

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_84.html

(4) Werden Mängel, die die Bundesregierung bei der Ausführung der Bundesgesetze in den Ländern festgestellt hat, nicht beseitigt, so beschließt auf Antrag der Bundesregierung oder des Landes der Bundesrat, ob das Land das Recht verletzt hat. Gegen den Beschluß des Bundesrates kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

Allerdings entweder mit Null Aussicht auf Erfolg oder aber nur auf lange, lange Zeit.

Ich will nicht behaupten, dass die Vorgehensweise der betroffenen Länder verfassungswidrig ist. Lediglich, dass sie auf einer ideologischen Sichtweise beruht, die den Gedanken der einschlägigen §§ des Aufenthaltsgesetzes mißbraucht.

Im Einzelfall kann es mal angemessen sein, wenn ein Ausreisepflichtiger und Opfer rechter Gewalt aus humanitären Gründen geduldet wird bzw. ein längeres Aufenthaltsrecht zugesprochen bekommt. Man stelle sich das Opfer eines Brandanschlags mit grösseren Verbrennungsschäden vor. Denn kann mal wohl kaum in ein 3-Welt-Land zurückführen, wenn seine „Wiederherstellung“ noch nicht abgeschlossen ist. Oder jemandem, dem das Bein weggesprengt wurde.

Gruß
vdmaster

Ja. Aber ich glaube dieser Fall ist bereits durch schon bestehende Aufenthaltsgenehmigungen abgedeckt.

Gruß
rakete

Das denke ich auch. Gleiches gälte nämlich für jemanden, der bei einem fahrlässig verursachten Brand geschädigt würde.