Hallo Hethi,
die Weihe zum Bischof lässt sich nicht zurücknehmen; auf das Amt des Bischofs kann verzichtet werden - dafür ist der Amtsverzicht dem Papst anzubieten; wenn dieser zustimmt, wird der Amtsverzicht wirksam.
Gemäß can. CIC 401 § 2 ist ein Diözesanbischof, der wegen seiner angegriffenen Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr recht in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen, nachdrücklich gebeten, den Amtsverzicht anzubieten.
Auf welche Sachverhalte sich dabei „ein anderer schwerwiegender Grund“ erstreckt, ist Auslegungssache; die Formulierung ist an dieser Stelle wohl verwendet, damit auch psychische Erkrankungen eingeschlossen werden können, ohne dass sich der Text darauf festlegen müsste, dass es sich dabei um Krankheiten handelt; aber der Wortlaut gibt es durchaus auch her, dass der Grund nicht in der Person des betreffenden Bischofs liegen muss.
Die Bezüge von Diözesanbischöfen sind in D von Land zu Land und teils von Diözese zu Diözese unterschiedlich, aber generell in Anlehnung an die Besoldung von Landesbeamten geregelt, die Bezüge bewegen sich in der Gegend von B 6 - B 8 - höhere Bezüge gibt es bei Erzbischöfen, niedrigere bei Weihbischöfen. Dementsprechend richten sich die Bezüge nach Amtsverzicht nach den entsprechenden Beamtenpensionen.
Achjaübrigens - auch wenn es eine eigenartige Sache ist, dass hier Amtsträger der Kirchen von den Bundesländern besoldet werden, darf man zur aktuellen Causa noch eine andere Parallele ziehen: Wenn ein B 8 - Beamter bei einem Bauvorhaben in seinem Verantwortungsbereich das genehmigte Budget in ähnlicher Weise überzieht, ist das dem zuständigen Rechnungshof kaum ein Achselzucken wert: Die Versechsfachung der Kosten einer Baumaßnahme im Vergleich zum ursprünglich veranschlagten Volumen ist bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand ein völlig normaler Vorgang. Auch außerhalb von Köln ist es üblich, dass öffentliche Träger z.B. zu dem Preis, zu dem sonst eine betriebsfertige Kompostierungsanlage „mit allem“ erstellt werden kann, mal grade eben das Pförtnerhäuschen (immerhin samt Rolltor!) gebaut kriegen.
Kurzer Sinn: Ich finde es ziemlich befremdlich, dass aus der Limburger Geschichte so ein Mordsskandal aufgezogen wird - soweit da Kirchenmittel im Spiel sind, ist das eh eine innere Angelegenheit der Kirche, und soweit öffentliche Mittel im Spiel sind, ist der Vorgang nicht nach Gefühl, sondern nach Verwaltungsrecht zu beurteilen. Viel interessanter wäre die Frage, wie die Besoldung von Geistlichen aus Mitteln der Bundesländer legitimiert ist: Gar so ehern und ewig sind die Rechte und Pflichten aus dem Reichsdeputationshauptschluss ja sonst auch grad nicht.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder