Oh Mann…
Das ist doch echt der Witz: Spielhallenbesitzer und Drogendealerverursachen den Tod von Unschuldigen und dazu noch 50 Mio € Sachschaden… UND NICHTS PASSIERT!!!
Wiehltalbrücke: Rachid darf wieder fahren!
Haftbefehl augehoben – Angelegenheit „zu unklar“
Von VOLKER ROTERS
Köln – Es gibt Neues vom Drama von der Wiehltalbrücke, dem teuersten Autobahnunfall der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der Verdächtige Rachid A. hat seinen Führerschein wieder.
Auch der noch bestehende Haftbefehl gegen ist am Mittwoch aufgehoben worden.
Mindestens einer von zwei Brüdern hatte im Sommer 2004 in dem BMW-Coupé gesessen, mit dem ein Lkw von der Brücke geschossen wurde. Der Brummi stürzte in die Tiefe, der Lkw-Fahrer verbrannte. Schaden an der Brücke, die pünktlich und stausicher zur Fußball-WM saniert werden soll: ca. 50 Mio €.
Für die Justiz steht immer noch nicht fest, wer der beiden Brüder denn nun am Steuer gesessen hat. Obwohl EXPRESS bereits zwei Tage nach dem Unfall geschrieben hatte, dass nicht der ältere Bruder Rachid (29), sondern der jüngere Mohamed (24, hat keinen Führerschein) am Steuer gesessen haben muss, ist für Staatsanwältin Susanne Berghoff (43) Rachid A. (29) der Hauptverdächtige.
Weil er als erster ein Geständnis abgegeben hat und freiwillig für seinen kleinen Bruder in U-Haft ging.
Eine Anklage ist auch neun Monate nach dem Geschehen nicht da. Für die Familie des Opfers unerträglich.
Und das hat jetzt Folgen: Rachid A., für Berghoff Verdächtiger Nummer eins, hat mit richterlichem Segen seinen Führerschein wieder, darf wieder durch die Gegend fahren. So, als sei nichts gewesen.
In zweiter Instanz hat Richter Karl-Heinz Schumacher (59) jetzt entschieden: Ja, Rachid darf fahren!
Begründung: „Es gibt keinen so dringenden Tatverdacht gegen Rachid“, der einen Führerscheinentzug rechtfertige. Die Sache sei noch „zu unklar“.
Zudem sind aus einem Drogenverfahren, in das der jüngere Bruder verwickelt ist, Telefonüberwachungen (TÜ) aufgetaucht. Schumacher: „Diese TÜ-Protokolle sind zugunsten des Beschuldigten verwertbar.“
Folge zwei für Berghoff: Um genau zu klären, wer gefahren ist, hätten die Handy-Daten angefordert werden müssen, aus denen sich ergab, wo sich die beiden Beschuldigten genau aufhielten.
Doch die Daten sind nach 90 Tagen von der Telefongesellschaft gelöscht worden.