Hi !
habe mal ne dumme Frage:
Eigentlich keine dumme Frage. Ich beim Suchen der Antwort mal wieder einiges gelernt.
In § 27a UStG ist das Verfahren zur Erteilung der USt-ID geregelt. Dort und auch in den bisher zu dieser Regelung erlassenen Richtlinien und Verwaltungsanweisungen findet sich kein ausdrücklicher Hinweis, wie bei einer Wohnsitzverlegung vorzugehen ist.
Man kann aber aus den Formulierungen des Gesetzes „Jeder Unternehmer erhält nur eine ID.“ und „In dem Antrag sind … Anschrift … anzugeben“ schließen, dass dem BfF in Saarlouis der Umzug mitgteilt werden sollte. Es ließ sich auch nicht 100%-ig aus den Schreiben ersehen, ob nicht sogar die zuständigen Finanzämter diese Meldung ans BfF senden müssen, daher die Empfehlung: selbst melden.
BARUL76