Bleibt Umsatzsteuer-ID nach Umzug ?

Hallo ihr Experten,

habe mal ne dumme Frage:

Mal angenommen ein Unternehmer verläßt mit seinem Gewerbe durch einen Umzug die Stadt.
Die Steuernummer ändert sich natürlich.
Was aber geschieht mit einer bereits erteilten Umsatzsteuer-IDNr ?
Bleibt diese gleich ? Oder müsste dieser Unternehmer eine neue beantragen ?

Gruß,

Tobias

habe mal ne dumme Frage:

Fragen sind nie dumm. :smile:

Frag doch mal bei der Quelle in Saarlouis:
http://www.bff-online.de/ust/useg/ZU_Kontakt.html

Gruß, JoKu

Hi !

habe mal ne dumme Frage:

Eigentlich keine dumme Frage. Ich beim Suchen der Antwort mal wieder einiges gelernt.

In § 27a UStG ist das Verfahren zur Erteilung der USt-ID geregelt. Dort und auch in den bisher zu dieser Regelung erlassenen Richtlinien und Verwaltungsanweisungen findet sich kein ausdrücklicher Hinweis, wie bei einer Wohnsitzverlegung vorzugehen ist.
Man kann aber aus den Formulierungen des Gesetzes „Jeder Unternehmer erhält nur eine ID.“ und „In dem Antrag sind … Anschrift … anzugeben“ schließen, dass dem BfF in Saarlouis der Umzug mitgteilt werden sollte. Es ließ sich auch nicht 100%-ig aus den Schreiben ersehen, ob nicht sogar die zuständigen Finanzämter diese Meldung ans BfF senden müssen, daher die Empfehlung: selbst melden.

BARUL76