hallo.
eine Person wird direkt auf einer Brückenauffahrt ( 50 erlaubt
) geblitzt.
wow. aber keine angst: die geschwindigkeitsbegrenzung direkt betrifft nur kraftfahrzeuge
Der Blitzer steht direkt hinter der Brückenmauer und ist nicht
einzusehen.
wie perfide!
Darf überhaupt direkt auf einer Brückenauffahrt ( da wo jeder
sein Wagen beschleunigt um die Brücke hochzukommen )
die beschleunigung darf gerne unendlich sein, nur eben die endgeschwindigkeit nicht.
versteckt geblitzt werden oder gibt es gewisse Regeln ?
es gibt tatsächlich richtlinien zur verkehrsüberwachung. man beachte im konkreten fall zum beispiel für bayernden abschnitt 2.9:
„Tarnung von technischem Gerät
Die Verwendung tarnender Mittel beim Einsatz von technischem Gerät (z. B. in Mülltonnen) und Messfahrzeugen ist nicht zulässig. Die Ausnutzung baulicher und örtlicher Gegebenheiten ist jedoch zulässig (verdecktes Aufstellen).“
habe auch schon gehört, daß hier und da wohl ein abstand zum ortsschild bzw. zum geschwindigkeitsbegrenzungsschild eingehalten werden muß, lese in der verlinkten richtlinie aber nichts dazu.
Die Person möchte Notfalls Einspruch einlegen
warum? wenn’s „widerrechtlich“ registriert wurde, ist zu schnell fahren erlaubt, oder wie?
gruß
michael