Blitzen obwohl das Blitzerauto schräg stand?

Ich wurde vor kurzem inerorts geblitzt.
Das Blitzerfahrzeug stand links und auch noch nach links abfallend.
Als ich nun den Brief bekam, war da nur ein Foto, worauf ich durch die A Säule fast vollständig verdeckt bin. von mir ist nur die rechte hälfte der Nase und das rechte Auge zu sehen. Der Mund istnicht zu sehen und die Haare auch nicht.
Kurz und knapp,bin ich kaum zu erkennen.
Meine Fragen nun: kann ich die schräglage des Blitzerfahrzeuges anfechten und inwieweit kann ich das Foto ablehnen?

Hallo SteveMartin79,

Sie haben natürlich die Möglichkeit und das Recht Widerspruch gegen den gegen Sie erhobenen Vorwurf einzulegen, insbes. wenn Sie auf dem Foto tatsächlich nicht zu erkennen sind. Dazu haben Sie ja einen Anhörungsbogen bekommen.

Nur stellen Sie sich bitte darauf ein, dass die Bußgeldstelle Ihren Einwand u.U. nicht akzeptieren wird, es sei denn eine fehlerhafte Aufstellung des Messgerätes wäre offensichtlich und nachweisbar, oder die Identität des Fahrers kann anhand des Fotos nicht zweifelsfrei bestätigt werden.

Ansonsten wäre der nächste Schritt, dass Sie gegen den dann folgenden Bußgeldbescheid gerichtlich Einspruch einlegen müssten. Dann könnte in einem Verfahren ggf. gutachterlich festgestellt werden, ob das Messfahrzeug ordnungsgem. aufgestellt war und ob Sie tatsächlich die Person auf dem Foto sind. Nur so ein Verfahren kostet mitunter deutlich mehr als das Bußgeld.

Sie sollten also entweder rechtsschutzversichert sein, oder genauestens prüfen, ob Sie auf dem Foto wirklich, also auch nicht anhand von Gesichtsfragmenten, erkennbar sind.

Sollten Sie auf diese Weise Recht bekommen, kann es aber dennoch sein, dass man Ihnen als verantwortlichen Fahrzeughalter (?) das regelmäßige Führen eines Fahrtenbuches für die Zukunft auferlegt!

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen und verbleibe mit besten Grüßen,

dr.zimmerman.