Guten Tag liebe wwwler,
Kollege Eberhard ist am 8 Mai 2013 geblitzt worden,das sind jetzt 47 Tage her,wie lange kann sowas überhaupt dauern, bis da mal was kommt ?
Gruß
MückeHH
Ein Dank auch von Eberhard.
Guten Tag liebe wwwler,
Kollege Eberhard ist am 8 Mai 2013 geblitzt worden,das sind jetzt 47 Tage her,wie lange kann sowas überhaupt dauern, bis da mal was kommt ?
Gruß
MückeHH
Ein Dank auch von Eberhard.
Hallo
die Verjährungsfrist beträgt drei Monate (somit ist die Sache mit Ablauf des 7.8. verjährt) - jedoch wird die Frist durch verschiedene Maßnahmen unterbrochen - so z.b. durch die Anordnung der Anhörung. Der Anhörungsbogen muss den Betr. nicht erreichen, es muss nur aktenkundig gemacht sein, dass dieser angeordnet und verschickt wurde.
Ich würde erst nach ca. 6 Monaten die Sektflasche kaltstellen. (bei einem zwischenzeitlichen Umzug noch später).
Im Extremfall kann die Verjährungsfrist zwei Jahre betragen.
Gruß
HaWeThie
Hallo
die Verjährungsfrist beträgt drei Monate (somit ist die Sache
mit Ablauf des 7.8. verjährt) - jedoch wird die Frist durch
verschiedene Maßnahmen unterbrochen - so z.b. durch die
Anordnung der Anhörung. Der Anhörungsbogen muss den Betr.
nicht erreichen, es muss nur aktenkundig gemacht sein, dass
dieser angeordnet und verschickt wurde.
Wenn der Bußgeldbescheid am letzten Tag der Verjährungsfrist erlassen wird und spätestens 14 Tage danach den Betroffenen erreicht ist auch das noch rechtmäßig. Also sind hier besser 3 Monate und 14 Tage anzusetzen.
Ich würde erst nach ca. 6 Monaten die Sektflasche kaltstellen.
(bei einem zwischenzeitlichen Umzug noch später).
Im Extremfall kann die Verjährungsfrist zwei Jahre betragen.
Nein, max. 6 Monate [plus ebenfalls wieder 14 Tage für die Zustellung]
Alles was darüber hinausgeht ohne das eine unterbrechende Maßnahme eingetreten ist würde unter die Verfolgungsverjährung fallen.
Gruß Crack