Blitzer hat zu meinen Gunsten falsch gemessen! Trotzdem anzweifeln?

Hallo,

ich wurde gestern geblitzt und mir droht ein Fahrverbot! Jetzt habe ich direkt die Anhörung durchgeführt damit die Verjährungsfrist ab sofort beginnt.
Eine andere Sache ist dass der Polizist auf 100km/h gemessen hat und nicht auf 80km/h wie das Schild ausgewiesen hat. jetzt ist die Frage ob die Messung als Fehlerhaft gilt! Im prinzip kann ich mich glücklich schätzen aber vielleicht komme ich aus der sache auch ganz raus! :smile: Weiss da jemand etwas?

Gruß jan

Hallo!
Wie schnell durfte gefahren werden!
Wie schnell bist Du gefahren?
Bist Du gelasert worden oder stand dort ein Blitzer?
Wieso direkt Anhörung?
Und was hat die ganze Geschichte mit einer Verjährungsfrist zu tun?
Ein bisschen Info brauch ich schon!

Gruß

Ich habe keine Erfahrung in dieser Sache. Aber ich würde mir zuerst Rat holen bei einem RA oder Automobilclub, bevor ich Einspruch erhebe.

hallo! es durfte 80km/h gefahren werden. Polizist hatte den Blitzer auf 100km/h stehen! Dort stand ein Blitzer! Die direkte Anhörung habe ich gemacht da seit gestern dann die 3monate beginnen die eingehalten werden müssen um den bussgeldbescheid zuzustellen!

Gruß jan

Wie schnell bist Du gefahren?

Es klingt so alles ein bisschen verwirrend.
Du bist gemessen worden, o.k.
Mit welchem Gerät?
Erlaubte Geschwindigkeit 80 km/h?
Woher kommt die 'Erkenntnis, dass der Beamte auf 100 km/h gemessen hat?
Du sagst, Dir drohe ein Fahrverbot, also musst Du bei erlaubten 80 km/h mindestens 110 gefahren sein, zuzüglich der Toleranz. Bitte schreibe doch die genauen Werte auf, dann kann man genau Stellung nehmen.
Fest steht aber, dass es allein schon im Toleranzwert (das ist der Abzug zu Deinen Gunsten von der gemessenen Geschwindigkeit) zwischen 80 km/h- u. 100 km/h-Messungen einen Unterschied gibt: Bei 80 km/h werden 3 km/h zu Deinen Gunsten abgezogen, bei 100 km/h-Messung sind es 3 %, Bruchteile aufgerundet, also bei 101 werden 4 km/h abgezogen.
Melde Dich ggf. nochmal mit weiteren Fakten!

Hallo,
ganz schnell zahlen und schweigen!
Glückwunsch!!

Sorry - zu speziell für mich. Empfehlung Rechtsanwalt einschalten, lohnt häufig:smile:

Wie schnell warst Du unterwegs?

Nach Aussage vom Polizisten um die 155km/h :frowning:

Also der Polizist wusste nicht das dort 80km/h sind. War 155km/h schnell

Haben die Beamten gesagt das nur 100 erlaubt war?

ja! Die haben sich schon gewundert warum alle so langsam fahren!

Hallo jan1986
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma

So, jetzt kann man was dazu sagen!

Die Beamten haben den Blitzer nicht falsch eingestellt. Somit liegt auch kein Messfehler vor. Es mag sein das sich die Beamten getäuscht haben in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Es kann aber auch sein das die Beamten ganz bewusst den Blitzer so eintestellt haben, Somit werden nur die geblitzt die mehr als 21 Km/h zu schnell waren. Denn diese Überschreitungen liegen im Bußgeldbereich.
440 Euro Bußgeld, 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot steht im Raum, bei 70 Km/h. Bei 75 Km/h sind es schon 600 Euro, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Bei 50 Km/h zu schnell gemessen sind es 160 Euro, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Ein Anfechten des Bußgeldbescheids könnte auch schlafende Hunde wecken.Vom Grund her ist der Bußgeldbescheid nicht zu Beanstanden.

Ich hoffe Dir hiermit einige Infos geben konnte.

Gruß

Dann nehme ich an, dass mit einem Lasergerät gemessen wurde.
Wenn der Polizist nicht wusste, dass dort 80 km/h waren, dann hat er die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Er muss sich vor der Messung davon überzeugen, dass alle Schilder korrekt stehen usw. Das hat er wohl offensichtlich nicht getan. Die ordnungsgemäße Durchführung der Messung muss in einem Protokoll vermerkt sein, darin steht auch die erlaubte Geschwindigkeit, die müsste dann ja schon falsch drin stehen bzw. nachträglich geändert worden sein. Damit sind alle hier zu der Zeit durchgeführten Messungen ungültig und dürfen nicht verwertet werden. Das Gerät war außerdem dann auch falsch eingestellt. Ich würde einen Anwalt einschalten, die Chancen sind sehr gut, dass das Verfahren eingestellt wird. Du hast doch wohl hoffentlich den Verstoß nicht zugegeben? Wenn doch, ist das nicht so gut. Bist Du vor der Unterschrift ordnungsgemäß über den Verstoß und die Folgen belehrt worden, auch über Dein Aussageverweigerungsrecht? Das vergessen die Polizeibeamten nämlich gerne. Fehlt die Belehrung, gilt die Anhörung nicht. Also, unbedingt zum Anwalt, Schließlich droht ein saftiges Bussgeld und ein Fahrverbot!

Hallo.

Was heißt, Sie haben die Anhörung durchgeführt?
Und wie kann man auf 100 km/h blitzen?
Gemessen wird immer die gefahrene Geschwindigkeit, egal, was da für eine Geschwindigkeitsbegrenzung steht.
Oder meinen Sie, der Tatvorwurf sei falsch?

Hallo,
dass ist eine ganz spezielle Sache, ich kann Ihnen nur empfehlen sich schnell mit einem guten Anwalt für Verkehrsrecht zusammenzusetzen.
Ich denke die Anwaltskanzlei Weber in Landshut kann Ihnen da behilflich sein da Herr Weber mein Dozent in Rechtskunde auf der Fahrlehererakademie war.
Viel Glück

Hi, sorry die Messung gilt nicht deshalb als fehlerhaft wenn der Beamte von einer falschen erlaubten Geschwindigkeit ausgeht, da das die Messung nicht beeinflusst. Leider beeinflusst ds auch nicht die Höhe der Strafe da nicht der Beamte den Bescheid erläßt. Der einzige Punkt könnte sein dass man sich auf den Fehler des Beamten beruft und aufgrund des Vertrauensschutzes darauf besteht das auch die 100 km/h zugrunde gelegt werden da man sich ja nach Aussage des Beamten darauf verlassen hat, dass die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nur "…"km/h betragen habe.
Gruß

Hallo Jan1986,
am einfachsten wäre, der Bescheid mit dem falschen Tatvorwurf würde rechtskräftig und fertig.
Wenn gegen den Bescheid Einspruch eingelegt wird, könnte eventuell die Möglichkeit bestehen, dass eine Anhörung wegen dem neuen Tatvorwurf nicht mehr innerhalb der drei Monate ab der Tat/der letzten Unterbrechung möglich ist und die Sache verjährt, das würde ich an deiner Stelle aber in die Hände eines Anwalts legen… es sind zu viele Eventualitäten, die man ohne Kenntnis der Akte nicht beurteilen kann.
LG