Dann nehme ich an, dass mit einem Lasergerät gemessen wurde.
Wenn der Polizist nicht wusste, dass dort 80 km/h waren, dann hat er die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Er muss sich vor der Messung davon überzeugen, dass alle Schilder korrekt stehen usw. Das hat er wohl offensichtlich nicht getan. Die ordnungsgemäße Durchführung der Messung muss in einem Protokoll vermerkt sein, darin steht auch die erlaubte Geschwindigkeit, die müsste dann ja schon falsch drin stehen bzw. nachträglich geändert worden sein. Damit sind alle hier zu der Zeit durchgeführten Messungen ungültig und dürfen nicht verwertet werden. Das Gerät war außerdem dann auch falsch eingestellt. Ich würde einen Anwalt einschalten, die Chancen sind sehr gut, dass das Verfahren eingestellt wird. Du hast doch wohl hoffentlich den Verstoß nicht zugegeben? Wenn doch, ist das nicht so gut. Bist Du vor der Unterschrift ordnungsgemäß über den Verstoß und die Folgen belehrt worden, auch über Dein Aussageverweigerungsrecht? Das vergessen die Polizeibeamten nämlich gerne. Fehlt die Belehrung, gilt die Anhörung nicht. Also, unbedingt zum Anwalt, Schließlich droht ein saftiges Bussgeld und ein Fahrverbot!