Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass es wohl Leute geben soll, die nach dem Blitzen auf Bußgeldbescheide einfach nicht reagieren, weil diese wohl per normalem Schreiben versandt werden und die ausstellende Behörde keinen Nachweis über die Zustellung hat. Im Glücksfall hören diese wohl nie wieder was von der Behörde oder wenn sie dann eine „Erinnerung“, dann wohl per Einschreiben erhalten, sagen sie, dass sie keinen Bußgeldbescheid erhalten haben. So haben sie zumindest das fällige Bußgeld hinausgezögert, falls es zzt. mal wieder wenig aufn Konto gab.
Andere findige Leute sagen, dass sie auf dem Blitzerfoto überhaupt nicht zu erkennen sind und fordern das Originalfoto an. Im Glücksfall ist man auch auf dem Originalfoto nicht zu erkennen und man muss für eine gewisse Zeit ein Fahrtenbuch führen. Immerhin kommt man wohl so um ein Bußgeld herum!?
Dann soll es wohl die Ausrede geben, dass der Blitzer, aus welchem Grund auch immer, nicht richtig geblitzt hat!? Wobei diese Ausrede letztlich doch nur klappt, wenn man einen längeren Rechtsstreit in Kauf nehmen möchte, sofern man denn eine Rechtsschutzversicherung hat, die diesen Rechtsstreit dann auch noch zahlt!?
Und, es soll wohl Leute mit Verkehrsrechtsschutz geben, die mit jedem Bußgeldbescheid zum Fachanwalt für Verkehrsrecht rennen, ein Schreiben von diesem Anwalt an die Bußgeldbehörde schicken lassen und i. d. R. ist danach Ruhe.
Außerdem soll es wohl die „Masche“ geben, dass der mobile oder feste Blitzer einen gar nicht geblitzt haben kann, weil man sich selbst an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat, aber auf der danebenliegenden Spur jemand so schnell gefahren ist, dass dieser hätte geblitzt werden müssen, aber da man irgendwie „im Weg war“, man eben selbst geblitzt wurde. Mal angenommen, das ist wirklich so gewesen, also es gibt z. B. innerorts zwei Fahrspuren in eine Richtung nebeneinander, auf der rechten Spur neben dem rechten Fahrbahnrand fährt jemand unter Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit und man wird auf Höhe eines mobilen Blitzers von einem anderen links überholt, der Blitzer löst aus und man bekommt dann einen Bußgeldbescheid und man wird selbst des Zuschnellfahrens angehört, wie will man denn da beweisen, dass es eben nicht so war?
Wie will man als Geblitzer überhaupt beweisen können, dass ein mobiler Blitzer falsch geblitzt hat?
Wie verhält es sich z. B., wenn kurz nach einer Kurve geblitzt wird? Ist das erlaubt? Oder muss nach einer Kurve die Fahrbahn über einen gewisses Mindestmaß an gerader Strecke verfügen, nach der geblitzt werden darf? Kann eine solche Kurve(nfahrt) oder das Stehen eines mobilen Blitzers in einer Kurve oder kurz nach einer Kurve das Blitzen „verzerren“? Kommt es da evtl. sogar auf das Blitzgerät an? Also gibt es Geräte, die für das Blitzen in/nach Kurven zugelassen sind und wenn nicht mit einem solchen Gerät in/nach einer Kurve geblitzt worden ist, ist die Messung hinfälllig?
Bitte um Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU