Blitzer in Kurven! Erlaubt? Begründungen! Ausreden!

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass es wohl Leute geben soll, die nach dem Blitzen auf Bußgeldbescheide einfach nicht reagieren, weil diese wohl per normalem Schreiben versandt werden und die ausstellende Behörde keinen Nachweis über die Zustellung hat. Im Glücksfall hören diese wohl nie wieder was von der Behörde oder wenn sie dann eine „Erinnerung“, dann wohl per Einschreiben erhalten, sagen sie, dass sie keinen Bußgeldbescheid erhalten haben. So haben sie zumindest das fällige Bußgeld hinausgezögert, falls es zzt. mal wieder wenig aufn Konto gab.

Andere findige Leute sagen, dass sie auf dem Blitzerfoto überhaupt nicht zu erkennen sind und fordern das Originalfoto an. Im Glücksfall ist man auch auf dem Originalfoto nicht zu erkennen und man muss für eine gewisse Zeit ein Fahrtenbuch führen. Immerhin kommt man wohl so um ein Bußgeld herum!?

Dann soll es wohl die Ausrede geben, dass der Blitzer, aus welchem Grund auch immer, nicht richtig geblitzt hat!? Wobei diese Ausrede letztlich doch nur klappt, wenn man einen längeren Rechtsstreit in Kauf nehmen möchte, sofern man denn eine Rechtsschutzversicherung hat, die diesen Rechtsstreit dann auch noch zahlt!?

Und, es soll wohl Leute mit Verkehrsrechtsschutz geben, die mit jedem Bußgeldbescheid zum Fachanwalt für Verkehrsrecht rennen, ein Schreiben von diesem Anwalt an die Bußgeldbehörde schicken lassen und i. d. R. ist danach Ruhe.

Außerdem soll es wohl die „Masche“ geben, dass der mobile oder feste Blitzer einen gar nicht geblitzt haben kann, weil man sich selbst an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat, aber auf der danebenliegenden Spur jemand so schnell gefahren ist, dass dieser hätte geblitzt werden müssen, aber da man irgendwie „im Weg war“, man eben selbst geblitzt wurde. Mal angenommen, das ist wirklich so gewesen, also es gibt z. B. innerorts zwei Fahrspuren in eine Richtung nebeneinander, auf der rechten Spur neben dem rechten Fahrbahnrand fährt jemand unter Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit und man wird auf Höhe eines mobilen Blitzers von einem anderen links überholt, der Blitzer löst aus und man bekommt dann einen Bußgeldbescheid und man wird selbst des Zuschnellfahrens angehört, wie will man denn da beweisen, dass es eben nicht so war?

Wie will man als Geblitzer überhaupt beweisen können, dass ein mobiler Blitzer falsch geblitzt hat?

Wie verhält es sich z. B., wenn kurz nach einer Kurve geblitzt wird? Ist das erlaubt? Oder muss nach einer Kurve die Fahrbahn über einen gewisses Mindestmaß an gerader Strecke verfügen, nach der geblitzt werden darf? Kann eine solche Kurve(nfahrt) oder das Stehen eines mobilen Blitzers in einer Kurve oder kurz nach einer Kurve das Blitzen „verzerren“? Kommt es da evtl. sogar auf das Blitzgerät an? Also gibt es Geräte, die für das Blitzen in/nach Kurven zugelassen sind und wenn nicht mit einem solchen Gerät in/nach einer Kurve geblitzt worden ist, ist die Messung hinfälllig?

Bitte um Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

ich habe gehört, dass es wohl Leute geben soll, die nach dem
Blitzen auf Bußgeldbescheide einfach nicht reagieren, weil
diese wohl per normalem Schreiben versandt werden und die
ausstellende Behörde keinen Nachweis über die Zustellung hat.

Stimmt nicht, zumindest kenne ich keinen einzigen Fall.

Andere findige Leute sagen, dass sie auf dem Blitzerfoto
überhaupt nicht zu erkennen sind und fordern das Originalfoto
an. Im Glücksfall ist man auch auf dem Originalfoto nicht zu
erkennen und man muss für eine gewisse Zeit ein Fahrtenbuch
führen. Immerhin kommt man wohl so um ein Bußgeld herum!?

Das zugesandte Foto ist immer nur eine Kopie des Originals - mal eine bessere und mal eine schlechtere. Im Zweifel entscheidet ein Richter gestützt auf ein Anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten ob ein Betroffener die auf dem Foto abgebildete Person ist oder nicht.

Dann soll es wohl die Ausrede geben, dass der Blitzer, aus
welchem Grund auch immer, nicht richtig geblitzt hat!? Wobei
diese Ausrede letztlich doch nur klappt, wenn man einen
längeren Rechtsstreit in Kauf nehmen möchte, sofern man denn
eine Rechtsschutzversicherung hat, die diesen Rechtsstreit
dann auch noch zahlt!?

Klappt nur dann wenn bei der Messung Fehler gemacht wurden.

Und, es soll wohl Leute mit Verkehrsrechtsschutz geben, die
mit jedem Bußgeldbescheid zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
rennen, ein Schreiben von diesem Anwalt an die Bußgeldbehörde
schicken lassen und i. d. R. ist danach Ruhe.

Sicher nicht. Warum sollte sich eine Bußgeldbehörde durch ein Anwaltsschreiben einschüchtern lassen?

Außerdem soll es wohl die „Masche“ geben, dass der mobile oder
feste Blitzer einen gar nicht geblitzt haben kann, weil man
sich selbst an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat,
aber auf der danebenliegenden Spur jemand so schnell gefahren
ist, dass dieser hätte geblitzt werden müssen, aber da man
irgendwie „im Weg war“, man eben selbst geblitzt wurde. Mal
angenommen, das ist wirklich so gewesen, also es gibt z. B.
innerorts zwei Fahrspuren in eine Richtung nebeneinander, auf
der rechten Spur neben dem rechten Fahrbahnrand fährt jemand
unter Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit und man wird
auf Höhe eines mobilen Blitzers von einem anderen links
überholt, der Blitzer löst aus und man bekommt dann einen
Bußgeldbescheid und man wird selbst des Zuschnellfahrens
angehört, wie will man denn da beweisen, dass es eben nicht so
war?

Moderne Anlagen überwachen mehrere Fahrspuren getrennt so das eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Kann die Anlage das nicht leisten dann wird im Zweifel niemandem ein Vorwurf gemacht.

Wie will man als Geblitzer überhaupt beweisen können, dass ein
mobiler Blitzer falsch geblitzt hat?

Durch ein Gutachten das feststellt das die Anlage fehlerhaft aufgebaut oder eingestellt war.

Wie verhält es sich z. B., wenn kurz nach einer Kurve geblitzt
wird? Ist das erlaubt? Oder muss nach einer Kurve die Fahrbahn
über einen gewisses Mindestmaß an gerader Strecke verfügen,
nach der geblitzt werden darf? Kann eine solche Kurve(nfahrt)
oder das Stehen eines mobilen Blitzers in einer Kurve oder
kurz nach einer Kurve das Blitzen „verzerren“? Kommt es da
evtl. sogar auf das Blitzgerät an? Also gibt es Geräte, die
für das Blitzen in/nach Kurven zugelassen sind und wenn nicht
mit einem solchen Gerät in/nach einer Kurve geblitzt worden
ist, ist die Messung hinfälllig?

Was soll denn da physikalisch oder technisch anders als auf der Geraden sein?

Gruß Crack

Ganz ohne Ausreden
Hi!
Die einfachste Methode um die Zahlung von Bußgeldern herumzukommen, ist die, sich an die geltenden Vorschriften und Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.

Ganz ohne Ausreden, Spitzfindigkeiten, Märchengeschichten vom Hörensagen und dergleichen.

Und wenn es doch mal passiert, dass man einen Fehler gemacht hat, was ja einfach mal menschlich ist, dann könnte man ihn eingestehen und die Folgen einfach tragen und die Angelegenheit dazu nutzen, sich in Zukunft am Riemen zu reißen (das würde man dann Einsicht nennen).

Ich bin immer wieder erstaunt, welch Einfallsreichtum und welche Energie aufgewandt wird, um einer gerechtfertigten Strafe zu entgehen. Achso, zum Thema gerechtfertigt, nur ein Beispiel.

ich habe gehört, … So haben sie zumindest das
fällige Bußgeld hinausgezögert, falls es zzt. mal wieder wenig
aufn Konto gab.

Gehört habe ich das schon öfter, kenne aber keinen belegten Fall. Gilt auch für die anderen Methoden.
Wenn man Zeit und Geld hat, kann man das natürlich alles ausprobieren. Im Zweifel wird es teurer als vorher, kann ich dazu nur sagen.

Dann soll es wohl die Ausrede geben, dass der Blitzer, aus
welchem Grund auch immer, nicht richtig geblitzt hat!? Wobei
diese Ausrede letztlich doch nur klappt, wenn man einen
längeren Rechtsstreit in Kauf nehmen möchte, sofern man denn
eine Rechtsschutzversicherung hat, die diesen Rechtsstreit
dann auch noch zahlt!?

Also ich möchte kein Kunde einer Rechtschutzversicherung sein, die derlei Sperenzchen zahlt.

Und, es soll wohl Leute mit Verkehrsrechtsschutz geben, die
mit jedem Bußgeldbescheid zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
rennen, ein Schreiben von diesem Anwalt an die Bußgeldbehörde
schicken lassen und i. d. R. ist danach Ruhe.

Hörensagen.

Wie will man als Geblitzer überhaupt beweisen können, dass ein
mobiler Blitzer falsch geblitzt hat?

Und warum?

Viele Grüße
kernig

Hallo,

Hallo zusammen,

Dann soll es wohl die Ausrede geben, dass der Blitzer, aus
welchem Grund auch immer, nicht richtig geblitzt hat!? Wobei
diese Ausrede letztlich doch nur klappt, wenn man einen
längeren Rechtsstreit in Kauf nehmen möchte, sofern man denn
eine Rechtsschutzversicherung hat, die diesen Rechtsstreit
dann auch noch zahlt!?

Dir ist doch sicherlich bekannt, dass in den Rechtsschutzbedingungen folgendes steht:

§ 3 a) ABLEHnUNG DES RECHTSSCHUTZES WEGEN
MANGELNDER ERFOLGSAUSSICHTEN ODER
WEGEN MUTWILLIGKEIT – STICHENTSCHEID
(1)
Der Versicherer kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn seiner Auffassung
nach
a) in einem der Fälle des § 2 a) bis g) die Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder
b) die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwillig ist. Mutwilligkeit
liegt dann vor, wenn der durch die Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter
Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft
in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen unverzüglich
unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.

Und, es soll wohl Leute mit Verkehrsrechtsschutz geben, die
mit jedem Bußgeldbescheid zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
rennen, ein Schreiben von diesem Anwalt an die Bußgeldbehörde
schicken lassen und i. d. R. ist danach Ruhe.

Wobei sie die Kosten, dann beim Rechtsanwalt evt. selbst zahlen müssen,
oder spätestens wenn dies öfters vorkommt sie die Kündigung des Rechtsschutzversicherers erhalten. (Bitte auch daran denken, dass in den meisten Verträgen ein Selbstbehalt enthalten ist)

Gruß Merger

Wie verhält es sich z. B., wenn kurz nach einer Kurve geblitzt
wird? Ist das erlaubt? Oder muss nach einer Kurve die Fahrbahn
über einen gewisses Mindestmaß an gerader Strecke verfügen,
nach der geblitzt werden darf? Kann eine solche Kurve(nfahrt)
oder das Stehen eines mobilen Blitzers in einer Kurve oder
kurz nach einer Kurve das Blitzen „verzerren“? Kommt es da
evtl. sogar auf das Blitzgerät an? Also gibt es Geräte, die
für das Blitzen in/nach Kurven zugelassen sind und wenn nicht
mit einem solchen Gerät in/nach einer Kurve geblitzt worden
ist, ist die Messung hinfälllig?

Was soll denn da physikalisch oder technisch anders als auf
der Geraden sein?

Es wirkt eine Fliehkraft. Daher sind Geschwindigkeitsbegrenzungen inbesondere in Kurven sinnvoll und folglich auch bevorzugt dort zu überwachen.

Gruß
s.

Hallo,

na da sind ja jede Menge Heldensagen mit wenig Realität vermischt worden.

Natürlich kann man mit der ein oder anderen Geschichte im Einzelfall mal Glück haben. Das ist ein Massengeschäft, und da geht auch schon mal eine Akte verloren, … Das heißt aber nicht, dass solche Dinge eine grundsätzliche Erfolgsaussicht hätten.

Auf der anderen Seite muss man sehen, dass natürlich auch durchaus in nicht wenigen Bußgeldstellen nach dem Motto gearbeitet wird, „Versuch macht kluch“, und es sich daher lohnt, jeden Bescheid genau zu überprüfen, gerade wenn am Führerschein der Job hängt, … Ob man dazu in jedem Fall Anwalt, Akteneinsicht, … braucht, wage ich zu bezweifeln. Wenn man keine Auffälligkeiten in der Sache sieht, sollte man einfach zahlen, wenn es nicht gerade um die Existenz geht, und man schauen muss, wo man noch irgendein Schlupfloch findet.

Aber Auffälligkeiten sind nicht so selten. Selber mal erlebt eine angeblich ganz massive Überschreitung wenige Meter nach Abbiegen auf eine Bundesstraße. So schnell konnte mein damaliges kleines Studentenauto gar nicht beschleunigt haben. Auf Aktenanforderung kam gleich die Einstellung. Wäre der Vorwurf nicht so massiv gewesen, hätte ich einfach gezahlt.

Kollege erkennt sich auf dem Bild nicht wieder, schaut in den Kalender, und stellt fest, dass der Wagen am fraglichen Tag in der Werkstatt war. Hinweis auf möglichen Bildabgleich und Nennung der Werkstatt wird ignoriert. Erst durch anwaltliches Schreiben kommt es zur Einstellung.

Ein Kollege ficht in einem Einzelfall mal das Thema so durch, dass es zu einer richtigen Gutachterschlacht kommt. Am Ende kommt heraus, dass Blitzer eines bestimmten Typs in der ganzen Stadt seit Jahren nicht richtig gemessen haben.

Ein anderer Kollege stellt fest, dass das Messverfahren einer modernen, mehrere Spuren überwachenden Anlage, überhaupt nicht so dokumentiert ist, dass ein Gutachter dies überprüfen könnte.

Aber es gibt natürlich auch die rein formaljuristischen Dinge, von denen ich dann auch nicht so wahnsinnig viel halte (auch wenn die Sache rein rechtlich natürlich klar ist). An dem Rotlichtverstoß eines hiesigen Bürgers war an sich nicht zu rütteln. Der Kollege ließ sich allerdings nicht nur die Akten zum Blitzer, sondern auch zu der betroffenen Ampel kommen, und brachte die Landeshauptstadt damit in große Schwierigkeiten. Denn es ließ sich keinerlei Anweisung zur Aufstellung der Ampel finden.

Gruß vom Wiz

Was soll denn da physikalisch oder technisch anders als auf
der Geraden sein?

Es wirkt eine Fliehkraft. Daher sind
Geschwindigkeitsbegrenzungen inbesondere in Kurven sinnvoll
und folglich auch bevorzugt dort zu überwachen.

Wo im BKat finde ich denn die Tatbestandsnummer für „Überschreitung der Fliehkraft“?

Es ging darum ob eine Geschwindigkeitsmessung in einer Kurve technisch möglich und erlaubt ist. Ja, ist sie - auch die Fliehkraft ändert nichts daran.

Gruß Crack

2 Like

Und das „Herr Kaiser“ zwar gerne im TV lächelt,aber nicht wenn es ans bezahlen geht,weiss doch mittlerweile jeder.

1 Like

Und das „Herr Kaiser“ zwar gerne im TV lächelt,aber nicht wenn
es ans bezahlen geht,weiss doch mittlerweile jeder.

Zwischen Lesen und Verstehen liegen Welten!

3 Like

Grundsätzlich dürfen Geschwindigkeitsmeßgeräte auch in Kurven eingebaut oder verwendet werden.
Dabei sind aber wie auf gerader Strecke die entsprechenden Vorschriften der Herstellerfirma zu beachten.

Sofern also ein Fahrverbot im Raume schwebt,lohnt es sich schon,die Messung kontrollieren zu lassen.

Was soll denn da physikalisch oder technisch anders als auf
der Geraden sein?

Es wirkt eine Fliehkraft. Daher sind
Geschwindigkeitsbegrenzungen inbesondere in Kurven sinnvoll
und folglich auch bevorzugt dort zu überwachen.

Wo im BKat finde ich denn die Tatbestandsnummer für
„Überschreitung der Fliehkraft“?

Das war nicht deine von mir zitierte Frage, auf die ich mit meiner Antwort folglich erkennbar einging, oder? Deine Frage war, was bei einer Kurvenfahrt gegenüber einer Geradeausfahrt „physikalisch oder technisch anders“ ist, und meine Antwort darauf war die einzig richtige. Aber verblüfffend, dass du für deine Replik auch noch einen Stern kriegst. Da hat wohl noch jemand erst geklickt und dann gedacht.

Es ging darum ob eine Geschwindigkeitsmessung in einer Kurve
technisch möglich und erlaubt ist. Ja, ist sie - auch die
Fliehkraft ändert nichts daran.

Habe ich auch nicht behauptet. Sie ist höchstens ein zusätzlicher guter Grund für eine Messung in der Kurve. Die Fliehkraft wächst nämlich mit dem Quadrat der Geschwindigkeit. Deswegen verabschieden sich Raser ja besonders gern bei Richtungsänderungen von der Fahrbahn.

Gruß
s.

Was soll denn da physikalisch oder technisch anders als auf
der Geraden sein?

Es wirkt eine Fliehkraft. Daher sind
Geschwindigkeitsbegrenzungen inbesondere in Kurven sinnvoll
und folglich auch bevorzugt dort zu überwachen.

Wo im BKat finde ich denn die Tatbestandsnummer für
„Überschreitung der Fliehkraft“?

Das war nicht deine von mir zitierte Frage, auf die ich mit
meiner Antwort folglich erkennbar einging, oder?

So? Habe ich etwa ein Zitat gefälscht? Das dürfte dann ja wohl erkennbar sein.
Du stellst eine Behauptung auf die, auch wenn sie richtig ist, nichts mit der eigentlichen Frage zu tun hat. Denn für eine Geschwindigkeitsmessung ist die Fliehkraft absolut uninteressant, die Technik funktioniert sowohl auf der Geraden als auch in einer Kurve immer nach dem selben Prinzip.

Deine Frage war, was bei einer Kurvenfahrt gegenüber einer Geradeausfahrt
„physikalisch oder technisch anders“ ist, und meine Antwort
darauf war die einzig richtige. Aber verblüfffend, dass du für
deine Replik auch noch einen Stern kriegst. Da hat wohl noch
jemand erst geklickt und dann gedacht.

Nun, möglicherweise hat da noch jemand richtig gedacht und die Zusammenhanglosigkeit erkannt. Im Übrigen interessieren mich die Sterne nicht.

Gruß Crack

Fakten gefallen dir wohl nicht…:smile:
siehe:
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/w…

Also hast Du meine Antwort nicht verstanden !

2 Like

Denn für eine
Geschwindigkeitsmessung ist die Fliehkraft absolut
uninteressant, die Technik funktioniert sowohl auf der Geraden
als auch in einer Kurve immer nach dem selben Prinzip.

Siehst du, wir reden aneinander vorbei. Du meinst, wenn du nach Unterschieden fragst, anscheinend nur die technisch-physikalischen Bedingungen einer Geschwindigkeitsmessung in der Kurve. Für mich umfasst eine so allgemein gestellte Frage dagegen auch die technisch-physikalischen Bedingungen bei der Kurvenfahrt.

Deine Frage war, was bei einer Kurvenfahrt gegenüber einer Geradeausfahrt
„physikalisch oder technisch anders“ ist, und meine Antwort
darauf war die einzig richtige. Aber verblüfffend, dass du für
deine Replik auch noch einen Stern kriegst. Da hat wohl noch
jemand erst geklickt und dann gedacht.

Nun, möglicherweise hat da noch jemand richtig gedacht und die
Zusammenhanglosigkeit erkannt. Im Übrigen interessieren mich
die Sterne nicht.

Vielleicht solltest du deine Fragen ganz einfach eindeutig formulieren, dann würden keine von dir unerwünschten Zusammenhänge hergestellt. (Allerdings erfordert dies die Fähigkeit, mögliche unerwünschte Zusammenhänge vorab zu erkennen.)

Dein Stern interessiert mich weniger als Sammlerobjekt, sondern vor allem als Symptom.

Gruß
s.

Vielleicht solltest du deine Fragen ganz einfach eindeutig
formulieren, dann würden keine von dir unerwünschten
Zusammenhänge hergestellt. (Allerdings erfordert dies die
Fähigkeit, mögliche unerwünschte Zusammenhänge vorab zu
erkennen.)

Eine andere Möglichkeit wäre die Sachverhalte so zu lesen und zu verstehen wie sie geschrieben wurden anstatt immer wieder über 3 Ecken spitzfindige Ungereimtheiten zu erfinden. Das würde dann aber wiederum erfordern ohne Umschweife auf die Frage einzugehen, offenbar besteht daran aber kein wirkliches Interesse. Stattdessen wird nach Fehlern gesucht, und wenn man keine findet dann wird etwas konstruiert und man verliert sich in Belanglosigkeit.

Weiterhin viel Spaß damit, aber so langweilig ist mir dann doch nicht das ich mich damit beschäftigen möchte…

Dein Stern interessiert mich weniger als Sammlerobjekt,
sondern vor allem als Symptom.

Dann wende Dich doch bitte an den Support und lasse einen Bericht erstellen der genau dokumentiert Wer und Wann diesen Stern vergeben hat.

Gruß Crack

2 Like

Stattdessen wird nach Fehlern gesucht, und wenn man
keine findet dann wird etwas konstruiert und man verliert sich
in Belanglosigkeit.

Ach so. Also bitte sehr: Ein physikalisch-technischer Unterschied bezüglich des Messvorgangs bei der Kurvenfahrt gegenüber der Geradeausfahrt besteht darin, dass man lediglich einen nicht genau bestimmbaren Anteil der gefahrenen Geschwindigkeit misst - nämlich dann, wenn man nicht zufällig exakt tangential zur Bahnkurve misst, sondern davor oder dahinter, was bei jedem Fahrzeug anders ist, je nachdem, wie dieses die Kurve nimmt.

Bei der Geradeausfahrt misst man ebenfalls nur einen Teil (nämlich die Geschwindigkeit parallel zum Messtrahl), dieser Teil ist jedoch in guter Näherung nur von der Messentfernung abhängig und daher wäre die wahre Geschwindigkeit nahezu exakt rechnerisch bestimmbar.

In beiden Fällen allerdings ist die so gemessene Geschwindigkeit geringfügig niedriger als die wahre, bei der Kurvenfahrt in der Regel sogar mehr als bei der Geradeausfahrt, von daher taugen beide Messfehler nicht als Ausrede. Vom zusätzlichen Abzug für Messtoleranzen mal ganz abgesehen.

Weiterhin viel Spaß damit, aber so langweilig ist mir dann
doch nicht das ich mich damit beschäftigen möchte…

Nee, ist zu spitzfindig. Schließlich sind wir hier im Rechtsbrett.

Dein Stern interessiert mich weniger als Sammlerobjekt,
sondern vor allem als Symptom.

Dann wende Dich doch bitte an den Support und lasse einen
Bericht erstellen der genau dokumentiert Wer und Wann diesen
Stern vergeben hat.

Das dürfte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, schließlich soll hier kein Sterneverteiler bloßgestellt werden.

Gruß
s.

ich denke es gibt genug antworten,die sich mit dem was ich zu sagen hätte einwandfrei decken!!