Der Beschuldigte darf lügen. Das ist übrigens einer der Gründe, warum im Zweifel den Aussagen der Polizei mehr Glauben geschenkt wird - der Beschuldigte darf lügen, Polizeibeamte nicht.
Der Beschuldigte darf lügen. Das ist übrigens einer der Gründe, warum im Zweifel den Aussagen der Polizei mehr Glauben geschenkt wird - der Beschuldigte darf lügen, Polizeibeamte nicht.