Blitzerbild. Fahrer nicht 100% erkennbar. Aussage verweigern ? Was dann ?

Hallo,

ein Autofahrer wird geblitzt ( mehrere Km/h zu viel, 2 Monate Führerschein weg ).
Es wird angegeben das man nicht weiss wer gefahren ist und möchte das Foto sehen.
Wie durch ein Zufall ist der Fahrer nicht erkennbar weil er im blitzeraugenblick zur Seite schaut und somit nicht 100% identifizierbar ist ( auf dem Bild ohne Bart, aktuell hat er einen längeren Bart sich wachsen lassen, etc. )

Natürlich weiss der Fahrer das er es ist der auf dem Foto abgebildet ist.

Er möchte aber nun die Aussage verweigern und sagen das er die Person auf dem Bild nicht kennt ( auch wenn er der Einzigste ist der mit dem Auto fährt )

Was würde in so einem Fall weiter passieren ?

Sich selbst nicht zu belasten zählt ja nicht als Lüge !?
Wann könnte das Verfahren eingestellt werden und warum ?

Wer weiss was

Gruß

vermutlich (leider !) nichts.

Man muss aber angeben, wer den Wagen zu dem Zeitpunkt benutzt hatte.
Nur bei nahen Angehörigen( Ehepartner, Kinder) dürfte man das ebenfalls (wie bei sich selbst) verweigern.

Dann würde die Bußgeldstelle vielleicht versuchen, an Hand des Fotos einen Datenvergleich zu machen um die Person doch zu identifizieren.

in jedem Fall würde man wohl (weil höheres Bußgeld ,Punkte und Fahrverbot) eine Fahrtenbuchauflage machen, wenn man den Fahrer nicht feststellen kann. Und das ist nicht nur lästig. Aus der nicht ordentlichen Führung( es kann auch kontrolliert werden) können neue Bußgelder erwachsen !

MfG
duck313

Das liegt am Tatendrang der Bußgeldbehörde.
Bei einem hohen Verstoß von mehr als 50km/h über dem Erlaubtem entwickelt manch Sachbearbeiter dann schon mal detektivische Fähigkeiten. Kommt er zum Schluss das er den Richtigen erwischt hat wird der Tatvorwurf aufrecht erhalten - die Bußgeldbehörde erlässt also einen Bußgeldbescheid.
Den kann man akzeptieren oder dagegen Einspruch einlegen - das Verfahren wird eingestellt oder geht vor Gericht. Und dort entscheidet dann ein Richter - möglicherweise gestützt auf ein anthropologisch-biometrischen Gutachten.

Richtig.

Wenn die Bußgeldbehörde sich nicht sicher ist ob sie der richtigen Person den Tatvorwurf macht oder wenn Verjährung eintritt.

Gruß Crack

Ein Seitenfoto ist doch super: Die Ohrform ist fast so eindeutig wie ein Fingerabdruck.
Was passieren wird?

Auch wenn ich für diese Aussage hier schon beleidigt worden bin: In den allermeisten Fällen - erst recht bei gravierenden Verstößen - wird es ein Ermittlungsersuchen an die Polizei. Das ist deren tägliches Brot.
In NRW machen das häufig die Bezirksbeamten (woanders heißen die Kontaktbereichsbeamter, Schutzmann vor Ort, bürgernaher Beamter,…).

Ja, die klingeln (auch in Großstädten, nicht nur auf dem platten Land) auch einfach mal an der Haustür.

Wenn dann eine Ähnlichkeit festgestellt wird (weil sie dich erkennen oder weil ein Nachbar dich erkennt), wird der Bußgeldbescheid verschickt.

Dann hast du zwei Optionen: Zahlen und deiner gerechten Strafe ® entegen blicken, oder widersprechen.

Bei Widerspruch wird man sich wohl dem Richter präsentieren müssen.

Bei kräftigen Ordnungswidrigkeiten kann eine Fahrtenbuchauflage kommen.

Irgendwo las ich mal (finde das aber nicht mehr), dass es sogar spezielle Gutachter gibt, die an Hand von Kopfform oder Ohrenform gerichtsfest die Identität bestätigen. Ob das stimmt, wird vielleicht jemand anderes wissen.

Hömma, Duckie, das hab ich aber höchstpersönlich auch schon anders erlebt!
Da kamen die Herren in (damals noch) Grün und haben wegen 11km/h i.g.O. persönlich ermittelt.

Ich bin heute Nachmittag bei einem Polizeibeamten zu Besuch, werde den dazu mal befragen!

´Hallo Kramaf,

mich irritiert

Warum dann das ganze Theater?
Ich persönlich würde mich da ruhig verhalten, wohl wissend, dass

nicht „so nebenbei“ erlassen wird.
Logisch, dass man weder Punkte noch Strafe mag (wer möchte das schon), ein Einsehen, dass zu schnell gefahren wurde und daher eine Sanktion angesagt ist, ist meiner Meinung nach allerdings in dem Posting nicht erkennbar…

Irgendwie schade

Gruß

dafy

Hallo,

Du schmeisst da zwei Sachen durcheinander. Das hier

ist keine Aussageverweigerung, sondern nach den geschilderten Fallumständen eher eine Falschaussage - mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Und bloß, weil Du Dir zwischenzeitlich einen Bart hast wachsen lassen, solltest Du moderne Bilderkennungsmöglichkeiten nicht unterschätzen.

&Tschüß
Wolfgang

Du weißt aber schon, daß die Bußgeldstellen das Foto des Halters von den Einwohnermeldebehörden abrufen können, oder?

Da scheint die Verjährung schon ganz nahe zu sein :wink:

Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen für ein Jahr. Habe ich gerade hinter mir. Mein Sohn ist mit meinem Fahrzeug über eine rote Ampel gefahren. Fahrer nicht zu ermitteln, Fahrtenbuch für Halter, länderübergreifend!
Zahl einfach die 50€ und sei froh! Oder zahl 80€ und lass dir einen Punkt eintragen, fertig ist die Laube. Du hast einen Fehler gemacht, dann hab die Eier und steh dafür gerade.

Data

So, hier die Meldung:
Auf Grund der Überlastung der Polizeibeamten wird nicht mehr bei jeder OWi ermittelt.
Zur Grenze wollte er sich nur insoweit äußern, dass es bei drohenden Fahrverboten auf jeden Fall Ermittlungsersuchen geben würde.

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Hallo Bernd54,

soo lange braucht ein Bart doch gar nicht, um zu wachsen! Schon der berühmte 3Tage-Bart verändert so manch Mannsbildgesicht gar sehr! :slight_smile:

Gruß

dafy

Hallo,

wenn das Bild „mit ohne Bart“ ist, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine gute Erkennbarkeit gegeben.
Man beachte, dass die Fotos auf Recyclingpapier mit einem ausgelutschten Laserdrucker in der Größe einer Briefmarke nichts, aber auch gar nichts mit der tatsächlichen Bildqualität zu tun haben. Die Digitalfotografie ist längst Standard bei Blitzern und die hämmern dir nicht aus Spaß einen roten Blitz ins Auto, sondern zur Erzieleung einer einwandfreien Bildqualität.

Tja, es wäre halt sinnvoller gewesen, sich vor dem Rasen eine Ganzkopfbehaarung zuzulegen.

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Hallo X_Strom,

noch besser wäre es wohl gewesen, vorher mit der Geschindigkeit zu sparen, denn nachher mit dem Rasierer.

und daher hebt die Behörde aufgrund der

ein entsprechendes „Fotohonorar“ ein.

Gruß

dafy

wieso ist das falschaussage ? man darf sich doch nicht selbst belasten ?
was sollte man denn stattdesen sagen ?

wie lange gilt denn ein fahrtenbuch ?

Als Beschuldigter darf man ziemlich viel tun, um sich nicht selber zu belasten. Lügen gehört definitiv dazu. Ich weiß deshalb nicht, was Du mit

genau meinst.

Das wird individuell entschieden und kann nach Vergehen von ein paar Monaten bis open end dauern (und es kann wohl in Einzelfällen auch verlängert werden).

Wenn ich richtig informiert bin, kann die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen übrigens auch mit 50€ zzgl. Porto zu Buche schlagen

ein paar Jahre Fahrtenbuch führen könnten dabei rauskommen…

Ich finde, wenn man einen Regelverstoß begangen hat, sollte man auch dazu stehen.