Hallo Zusammen,
es folgt keine rechtliche Frage im eigentlichen Sinne:
Ein Kumpel von mir ist der Meinung, dass die Polizei Zugriff auf biometrische Daten der Meldebehörde hätte. Er denkt das, weil er im Auto seiner Freundin geblitzt wurde und letztenendes trotzdem er selbst angeschrieben wurde. Zunächst wurde zwar auch die Freundin angeschrieben; sie hat aber wohl vergessen zeitnah zu antworten oder so ähnlich…
Ich bin der Meinung, dass die Polizei keinen Zugriff auf biometrische Daten (Personalausweis) hat, sondern - bei konkretem Verdacht - höchstens die Fotos händisch vergleichen kann (Amtshilfe von der Meldebehörde).
_Zitat:
Andere staatliche Stellen, wie der Verfassungsschutz , der BND , der Militärische Abschirmdienst , das BKA und der Generalbundesanwalt haben über die von den Meldeämtern geführten Personalausweisregister Zugriff auf die Ausweisdaten inklusive dem Lichtbild. Die Fingerabdrücke werden ins Register derzeit nicht aufgenommen, sie sind gemäß § 26 Abs. 2 PAuswG von den Meldebehörden nach Aushändigung des Ausweises an den Besitzer zu löschen.
Quelle:_ http://datenperso.de/infos/biometrie/
Was stimmt den jetzt?
Und falls ich recht habe: Wie kommen die an die Adresse meines Kumpels; er wohnt nicht dort, wo seine Freundin wohnt (andere Stadt)?
Gruß _unplugged