Hi
Wer kann einen Tipp geben.
Im Februar 2012 , also vor rund 1,5 Jahren wurde ein PKW an einer stationären Radarstation geblitzt .
Der laut Kfz Kennzeichen ermittelte Fahrzeughalter bekommt ein Knöllchen.
Auf dem Foto ist aber ein ganz anderer PKW als den , der dieser KFZ -Halter besitzt und auf dieses Kennzeichen zugelassen ist , es sind zwar beides Audi’s , aber auf dem Foto ist ein Audi 100 und besitzen tat der KFZ Halter einen Audi S6 ( sozusagen das Nachfolgemodell ) entsprechend erhebt er Einspruch zumal er nachweisen kann , das er an diesem Tag , zu dieser Uhrzeit rund 120 km von dem Fotografierten Ort mit 7 Freunden , Nachbarn und Verwandten seinen Geburtstag gefeiert hat.
Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung in dem ganz kurz und schmerzlos 3 Fragen gestellt werden und der Kfz Halter verurteilt wird :
Sind Sie Besitzer des Kennzeichens EMS - „X 123“ …Ja
Sind sie Besitzer eines Audi’s … Ja
Sieht Ihnen die Person auf dem Foto ähnlich …Ja , ein wenig , anderer Bart , etwas andere Frisur , keine Brille
Dann veruteile ich Sie …laberlaberrabarber
Der Fahrzeughalter schaltet einen Rechtsanwalt ein der in Revision geht , Stellt Anzeige bei der Polizei wegen vermutlicher KFZ Kennzeichen fälschung , der Rechtsanwalt lässt alle Zeugen eine Schriftliche Aussage machen , vergleicht die Foto’s der beiden Audi’s und lässt Sachverständige schriftlich erklären das es unterschiedliche Fahrzeuge sind ,und reicht es erneut ein.
Einige Monate später kommt ein Schriftsatz , das man eine Gerichtsverhandlung ohne beteiligung , einen Entscheid getroffen hat , das der Fahrzeughalter das Knöllchen und die Gerichtskosten zu tragen hat.
Jeder Blinder mit Krückstock sieht das das es unterschiedliche Fahrzeuge sind , Mehrere Zeugen sagen das der Fahrzeughalter nicht an der Radarstelle gewesen sein kann.
Manchmal glaubt man , das es zwar die Anweisung gibt , das Richter keine Geschenke usw annehmen dürfen , aber Vernunft eigentlich schon.
Was kann man dem Fahrzeughalter raten , soll er sich nochmal mit seinem Rechtsanwalt treffen und so richtig alles auffahren was aufzufahren ist , oder soll er klein beigeben .
es geht um 1 Flensburg Punkt , ( sein allererster Punkt ) 70,- Euro Strafe und rund 350 Euro Gerichtskosten zuzüglich der inzwischen anfallenden Rechtsanwaltskosten
Toni