Blitzerstrafe umgehen

Hallo zusammen,

Eine Person X wurde innerorts mit einem Firmenwagen geblitzt. Nun kam fristgerecht der Anhörungsbogen ins Haus. Es wären 3 Punkte und etwas Geld.
Man kann doch einfach nicht darauf reagieren, und wenn jemand nachfragt sagen, dass man nichts bekommen hat, immerhin hat man ja nichts unterschrieben als Empfangsbestätigung und die Post kann ja auch mal was verlegen oder falsch ausliefern, oder ? Wie sind da die Verjährungsfristen ? Kann man diesen Weg probieren um die Strafe zu umgehen ?

Vielen Dank schonmal.

Freundliche Grüße

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt 3 Monate ab Tattag.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html
Es gibt aber eine ganze Reihe von unterbrechenden Maßnahmen, dazu zählt z.B. der Versand eines Anhörungsbogens an den Betroffenen. Dadurch läuft die Frist erneut an, also wieder 3 Monate. Wird aber nur der Halter angeschrieben unterbricht das diese Frist nicht, immer nur dann wenn der Betroffene angeschrieben wird.

Wenn der Betroffene nicht auf den Anhörungsbogen reagiert gewinnt er nicht viel. Die Bußgeldbehörde wird dann in den meisten Fällen immer noch genügend Zeit haben einen Bußgeldbescheid fristgerecht zu erlassen.

Man muss hier also erreichen das die Personalien des Fahrers erst gar nicht bekannt werden. Dann wird die Bußgeldbehörde zwar weiter ermitteln, z.B. auch durch einen Besuch in der Firma, wenn das aber alles nichts bringt weil der Fahrer nicht erkannt wird^^ dann tritt nach 3 Monaten Verjährung ein.

Gruß Crack