Hallo S.,
Aber freilich hat der Leiter des Supermarktes das Recht, die ihre aufgemotzten BMWs spazierenfahrenden Bereicherungsfachkräfte von seinem Parkplatz zu verweisen.
Habe ich das bestritten?
Das Hausrecht stirbt nicht an einem fehlenden Gartenzaun.
Auch dies wurde nicht bestrittent.
Ich wollte in meinem Beitrag nur klarstellen,das Eigentum nicht nur verpflichtet sondern
auch als solches zu kennzeichnen ist.Wenn Du daraus etwas anderes gelesen hast,haben wir uns falsch verstanden,oder du hast den Beitrag falsch verstanden.
Jemanden am Verlassen eines Grundstücks zu hindern ist etwas ganz anderes, als ihn zum Verlassen aufzufordern.
Und derjenige der sich unwissentlich auf einem Privatgrundstück befindet,muss sich noch
lange nicht von einem „Möchtegerngutsbesitzer“ über seine Rechte belehren lassen.
Der „Ton macht die Musik“,oder „Wie man in den Wald hineinruft so schallt es hinaus“,
wäre hier wohl angebrachter.Wenn mich ein Privatman auffordert sein Eigentum zu
verlassen,so tue ich dies auch.
Wenn ich aber einen Parkplatz suche,ihn finde,fünf andere Autos an diesem Seitenstreifen parken,kein Schild bzw. Absperrung mit Hinweis auf den Privatbesitzes verhanden ist,keine Einschränkungen bzw. Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer bestehen,so parke ich dort.
Über die Form der Aufforderung zum Verlassen eines Privatbesitzes,(welches nicht als solches ersichtlich)gehen wahrscheinlich unsere Auffassungen auseinander und darüber
können wir uns im Brett der Plauderei gerne unterhalten.
Ebenfalls Gute Nacht
Bollfried