Blockieren eines öffentllichen Parkplatzes

Das dem-Gemeingebrauch-versperren ist sicher ärgerlich, aber
keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Aber er ist notstandsfähig.

Sie erwecken den
Eindruck, als schätzten Sie das Gefahrenpotential eines
Hindernisses in einer allenfalls mit Schrittgeschwindigkeit
befahrenen Parklücke höher ein als auf einem Gehweg. Das tue
ich nicht. Auf einem Gehweg sind mitnichten nur Fußgänger
unterwegs, sondern auch Rollerfahrer, Inliner, Radfahrer bis
zum Alter von 10 Jahren, Kinderwägen,…

Ja, ich halte eine Mülltonne in der KFZ-Verkehrfläche für gefährlicher als auf dem Bürgersteig.

Das scheint die straßenrechtliche Rechtsprechung ebenso zu sehen, da sie die Beeinträchtigung und Störung des Gemeingebrauchs und damit des Verkehrs (was somit zu höheren Gefahrenpotentialen führt) durch Gegenstände im Straßenbereich als deutlich stärker ansieht, als auf dem Bürgersteig (ich habe darüber meine Doktorarbeit geschrieben und kann Ihnen bei Wunsch also ausreichend Quellen liefern).

Da dieses letztlich auch keine rechtliche Frage mehr ist, sondern ein der persönlichen Einschätzung, werden wir hier wohl nicht zu einem Konsens kommen.

Nein, wenn die Parkuhr abgelaufen ist, steht das Kfz dort so
illegal wie die Mülltonne.

Nur straßenverikehrsrechtlich, nicht straßenrechtlich und eine notstandsfähige Störung des Gemeingebrauchs liegt nur dann vor, wenn eine straßenrechtlich unzulässige Nutzung vorliegt. Das ist bei einer Mülltonne der Fall, nicht bei einem Fahrzeug, dass straßenverkehrsrechtswidrig parkt.

Zweifellos, nur bin ich noch nicht davon überzeugt, dass
Mülltonnen zur Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs
ausreichen.

Dann fehlen Ihnen die entscheidenden Kenntnisse des Straßenrechts und der Abgrenzung von Gemeingebrauch zur Sondernutzung. Das können Sie in einem Kommentar zu den §§ 7 und 8 BFernstrG oder den gleichlautenden Regelungsn der Landesstraßengesetze nachlesen.

Im Hinblick drauf, dass

  • die Zeitdauer der „kurzen Zeit“ völlig ungeklärt ist
    und der
    solchermaßen beeinträchtigte Anrainer ggfls. keine Handhabe
    hat, diese von sich aus zu beenden, wenn er nicht weiß, wem
    die Mülltonne gehört,
  • der so wieder ermöglichte Gemeingebrauch zu jedem beliebigen
    Zeitpunkt stets nur höchstens einen Verkehrsteilnehmer
    begünstigt unter Inkaufnahme einer entsprechenden
    Benachteiligung ebenfalls eines Anrainers
  • ich eine Mülltonne in einer Parkbucht unter
    Gefahrengesichtspunkten für eine Lässlichkeit halte,
  • dieser Anrainer, wenn Mülltonnen per se eine Gefahrenquelle
    darstellten, bei der Nutzung seines Grundstücks
    schlüssigerweise in gleichem Maße gefährdet würde:
    Ja!

Wie oben gesagt. Hier werden wir wohl nicht zusammen kommen.

Ich finde es aber gut, dass Sie die Meinung derjenigen
erfragen, in deren Namen zu urteilen Sie für sich in Anspruch
nehmen.

Ich urteile nicht in Ihre Namen, sondern basierende auf einer Legitimationskette, für deren Bezeichnung sich irgendwann jemand einmal diese Formulierung im Rubrum ausgedacht hat. Das setze ich aber eigentlich als bekannt voraus.

Zudem nehme nicht ich für mich in Anspruch, basierend auf dieser Legitimation zu urteilen, sondern der Gesetz- und Verfassungsgeber, der dieses Amt geschaffen und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet hat. Es geht fehl, einem Amtsinhaber zu unterstellen, er maße sich selbst die Befugnis des Amtes an, dass als solches schon vorher von der Legislative geschaffen wurde.

Im Übrigen gehen ich durch das Verlassen der Sachebene und den Bezug zu meiner Person davon aus, dass die inhaltlichen Aspekte wohl nun erschöpft sind.

Gruß
Dea

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Hallo smalbop,

ich würde die Tonne vermutlich in die nächste Garageneinfahrt stellen, unabhängig davon, ob ich weiss oder nicht, ob der Besitzer der Garageneinfahrt der Gleiche ist wie der Besitzer der Mülltonne. Von daher wird sie komplett aus dem tatsächlich öffentlichen Straßenverkehr entfernt.

Aber selbst wenn es keine Garageneinfahrt gäbe, so käme sie sicherlich von der Straße runter, denn die Mülltonne auf der Straße stellt eine wesentlich höhere Gefahr dar als die auf dem Gehweg.

Irubis hat doch richtig geschrieben, dass es eine Owi ist, eine Mülltonne ohne Gestattung im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen.

Folglich ist es ebenso eine Owi, sie umzustellen, jedenfalls, so lange sie trotzdem im öffentlichen Verkehrsraum verbleibt, etwa von der Parkbucht weg auf den Geh-/Radweg.

wenn du es so siehst… handelt der Mülltonnenumsetzer ordnungswidrig. Allerdings kann es ein weiter Weg vom ordnungswidrigem Handeln bis hin zur Ordnungswidrigkeit sein. Denn auch das Ordnungswidrigkeitenrecht kennt Notstandshandlungen. Mit dem Umsetzen der Mülltonne hast du eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt, jedoch eine wesentlich geringere Gefahr geschaffen. Also ist es nichts mit einer ahndbaren Owi.

Natürlich kann man die Polizei rufen, damit sie tätig wird, genauso, wie man bei jedem Falschparker die Polizei rufen könnte. Die Beamten haben ja auch sonst nichts zu tun, als solchen Lappalien hinterher zu laufen. Und was meinst du, wird die Polizei mit der Mülltonne machen? Sie wird sie mit Sicherheit nicht aus präventiv-polizeilichen Gründen sicherstellen, sondern genau das machen was ich auch machen würde (nur mit einer anderen Rechtsgrundlage): Ab in die nächste Garageneinfahrt oder auf den Gehweg.

Sollte man es dennoch machen, die Polizei wird Fälle der Dringlichkeit nach abarbeiten. Da steht die Mülltone nicht gerade an erster Stelle. Also bleibst du daneben stehen und wartest, inzwischen - es ist ja dunkel - knallt ein Auto dagegen, der Fahrer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und es gibt Verletzte.

Sorry, hier handelt es sich um das Versetzen einer Mülltonne, das rechtlich einwandfrei ist, was hindert einen daran, die dann auch zu versetzen?

Gruss

Iru

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Hallo Irubis,

soweit ich den UP verstanden hatte, steht die Mülltonne nicht auf der Fahrbahn, sondern in einer Parkbucht. Es knallt also sicher kein vernünftig fahrender Mensch dagegen.

Anders mag das aussehen, wenn Du die Mülltonne vor meine Garagenzufahrt stellst: Ich setze mich aus dem Haus kommend ins Auto, die Tür schwingt auf - immer schön im privaten Luftraum - dadurch stürzt die Mülltonne auf den Gehweg, Max, 9 Jahre, kommt wie immer kurz vor Unterrichtsbeginn auf seinem Fahrrad angerauscht, stürzt über das Hindernis, Helm hat er vergessen - ist ja auch nicht Vorschrift - Schädel-Hirn-Trauma 2. Grades.

So sieht mein Szenario aus, wenn man Mülltonnen aus Parklücken weg vor Privatgaragen stellt, weil die gerade den einzigen freien Platz jenseits des (sonst zu schmalen) Gehwegs bieten.

Mag zugegebenermaßen sein, dass ich zu wenig von Straßenrecht verstehe und stattdessen glaube, die Menschen müssten einfach ihren gesunden Menschenverstand einschalten. Sorry, kommt nicht wieder vor!

Gruß
smalbop

Gruß
smalbop

Hallo,

ins Auto, die Tür schwingt auf - immer schön im privaten
Luftraum -

Gibt es da keine Verkehrssicherungspflicht (oder ähnliches - bitte nicht meine laienhafte Ausdrucksweise gegen mich verwenden)?

Jahre, kommt wie immer kurz vor Unterrichtsbeginn auf seinem
Fahrrad angerauscht,

… und macht einen Schlenker in deine Einfahrt - ist ja ein Kind, das kann schon mal passieren - und da schwingt die Tür auf und wirft ihn vom Rad…

Cu Rene

Hallo,

ins Auto, die Tür schwingt auf - immer schön im privaten
Luftraum -

Gibt es da keine Verkehrssicherungspflicht (oder ähnliches -
bitte nicht meine laienhafte Ausdrucksweise gegen mich
verwenden)?

Doch, und wenn jemand gegen mein Garagentor knallt, habe ich auch ein Problem.

Jahre, kommt wie immer kurz vor Unterrichtsbeginn auf seinem
Fahrrad angerauscht,

… und macht einen Schlenker in deine Einfahrt - ist ja ein
Kind, das kann schon mal passieren - und da schwingt die Tür
auf und wirft ihn vom Rad…

Eben. Aber nur dann ist der Sturz mein Problem. Nicht, wenn er gegen eine Mülltonne fährt, die deswegen umgestürzt ist, weil jemand ohne mich zu informieren mein Garagentor damit blockiert hat, nur um sich einen freien Parkplatz zu verschaffen oder von mir aus auch, um einfach nur den Primat des Kfz-Verkehrs in diesem Land durchzusetzen.

Gruß
smalbop

Hallo,

Max, 9 Jahre, kommt wie immer kurz vor Unterrichtsbeginn auf seinem Fahrrad angerauscht, stürzt über das Hindernis, Helm hat er vergessen - ist ja auch nicht Vorschrift - Schädel-Hirn-Trauma 2. Grades.

nein, er stürzt nicht über das Hindernis, er wird von dem abstürzenden Satelliten aus dem Rechtsbrett getroffen.

Sorry, aber irgendwas kann man immer konstruieren, auch wenn es noch so lebensfern ist.

Gruss

Iru

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Mag zugegebenermaßen sein, dass ich zu wenig von Straßenrecht
verstehe und stattdessen glaube, die Menschen müssten einfach
ihren gesunden Menschenverstand einschalten.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, die Tonne einfach in die nächste Garageneindfahrt zu stellen und mit so einem Sch… nicht die Polizei zu behelligen.

Lg,
M.

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