Blockierte Grundstückszufahrt

Guten Morgen liebe Wissenden,

mich bewegt folgende Frage:

Mal angenommen, eine Grundstückseinfahrt wird durch Bauarbeiten, die an der Straße bzw. dem Bürgersteig stattfinden, zeitweise blockiert.

Welche Zeitverzögerung muss man hinnehmen, wenn man das Grundstück mit einem PKW verlassen bzw. befahren möchte und die Grundstückeinfahrt in diesem Moment komplett blockiert ist?
Wie lange muss man also warten, bis die Bauarbeiter die Einfahrt wieder soweit hergestellt haben, dass man diese mit einem PKW befahren kann? 5 Minuten, 10 Minuten, 30 Minuten? Ab wann kann man sich für den Weg zu einem Termin oder zur Arbeit ein Taxi rufen? Oder wie kann man bzw. sollte man vorgehen; als Grundstücks-/Hauseingentümer, als Baufirma, als Grundstücksnutzer?

Ich danke euch für die Antworten und wünsche ein schönes Wochenende!

Andrea

Hallo Andrea,

grundsätzlich steht im Schriftlichen der Bauaufträge, daß Zufahrten nur so weit behindert werden dürfen, wie es unumgänglich für die Bauaebeiten ist. Eine Zeitangabe gibt es nicht. Aber der Bauherr (Gemeinde?) bzw. der Bauleiter der Firma sind gehalten, solche Behinderungen so weit wie möglich vorher bekanntzugeben, d.h. je nach Ausmaß durch allgemeine öffentliche Bekanntmachung (vielleicht hat der Anwohner das nicht gelesen) oder auch nur durch persönliche Ansprache (Sie müßten morgen ihr Auto woanders parken, weil wir…)

Natürlich kann man ein Taxi benutzen, aber man sollte nicht davon ausgehen, daß die Baufirma das bezahlt, denn Baumaßnahmen dienen dem Allgemeinwohl. Darum hat der Bürger zumutbare Einschränkungen hinzunehmen. Ansonsten müßte er beweisen, daß die Baufirma das Über hätte abwenden können.

Das beste ist mit dem Bauleiter oder Schachtmeister darüber zu sprechen bevor so ein Fall eintritt. Normalerweise ist der Bauleiter mindestens 1x täglich vor Ort. Der Schachtmeister ist immer da. Oder im Bauamt der Gemeinde nachfragen. Meist sind die Leute dort bemüht sich um die Anliegen der Bürger zu kümmern.

Gruß Steffi

theoretisch hast du recht,nur praktisch habe ich die erfahrung gemacht,dass sich keiner kümmert.
die gemeinde hatte neulich eine strasse neu machen lassen nach diesem schnellverfahren und einfach die zufahrten von 2 bauern und einem gärtner dicht gemacht.
die hätten kurz anrufen können,aber so ist das eben,keiner ist zuständig.

Rüffel an den Bauleiter und ans Bauamt