Zuerst einmal kommt es darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Ist hier eine Aussage zu einer Nebentätigkeit getroffen worden? Falls keinerlei Aussage getroffen, ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich möglich. Dies unter einigen Einschränkungen. Der Arbeitnehmer darf nicht so sehr beansprucht sein, dass er in seiner Haupttätigkeit eingeschränkt ist. Die Nebentätigkeit darf auch keine Konkurrenztätigkeit sein. Im laufenden Arbeitsverhältnis, dass sie nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber treten. Ob eine Tätigkeit als Bloggerin im Bereich Mode eine Konkurrenztätigkeit zu deinem Arbeitgeber ist kann ich nicht beurteilen. Ich verzichte an dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung. Zur Frage des Wettbewerbsverbots lassen sich Bibliotheken füllen. Letztendlich geht es immer um die Frage ob von deiner Tätigkeit ein Risiko für den Arbeitgeber ausgeht. Bewirbst du vielleicht Kunden ab? Kann dies als Vorbereitungshandlung für eine spätere Wettbewerbstätigkeit gedeutet werden? Es kommt letztendlich darauf an was genau deine aktuelle Tätigkeit ist, was genau in deinem Arbeitsvertrag steht und was genau du als Bloggerin machst.
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