Blog als Nebentätigkeit anmeldepflichtig?

Hallo,
folgender Fall:

  • muss ein Blog als Nebentätigkeit angemeldet werden, wenn man durch diesen kein Geld verdient, sondern nur hin und wieder Artikel geschenkt bekommt?
  • könnte der Arbeitgeber es verbieten, wenn man über Mode bloggt und selbst bei einem Modeunternehmen arbeitet
  • ist es verboten, wenn die Bloggerin einen Urlaubstag nimmt um zu einem Event zu fahren, auf dieses sie als Bloggerin eingeladen ist (es gibt keine Bezahlung dafür).

Recht herzlichen Dank!

Ja, aber da kommt es genau auf die Tätigkeit im Betrieb an und wie sich der Blog ( das was man dort schreibt/beschreibt/bewertet) auf die Geschäftstätigkeit der Firma auswirkt/auswirken könnte.

Und die beiden anderen Punkte (Nebentätigkeit angeben und Urlaubstag) spielen da hinein.

Mfg
duck313

Zuerst einmal kommt es darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Ist hier eine Aussage zu einer Nebentätigkeit getroffen worden? Falls keinerlei Aussage getroffen, ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich möglich. Dies unter einigen Einschränkungen. Der Arbeitnehmer darf nicht so sehr beansprucht sein, dass er in seiner Haupttätigkeit eingeschränkt ist. Die Nebentätigkeit darf auch keine Konkurrenztätigkeit sein. Im laufenden Arbeitsverhältnis, dass sie nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber treten. Ob eine Tätigkeit als Bloggerin im Bereich Mode eine Konkurrenztätigkeit zu deinem Arbeitgeber ist kann ich nicht beurteilen. Ich verzichte an dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung. Zur Frage des Wettbewerbsverbots lassen sich Bibliotheken füllen. Letztendlich geht es immer um die Frage ob von deiner Tätigkeit ein Risiko für den Arbeitgeber ausgeht. Bewirbst du vielleicht Kunden ab? Kann dies als Vorbereitungshandlung für eine spätere Wettbewerbstätigkeit gedeutet werden? Es kommt letztendlich darauf an was genau deine aktuelle Tätigkeit ist, was genau in deinem Arbeitsvertrag steht und was genau du als Bloggerin machst.

[Beitrag editiert - www Team]

PS… im Zweifel würde ich dies einfach mit dem Arbeitgeber abklären und mir eine entsprechende Nebentätigkeitsgenehmigung geben lassen