Blumen geklaut - Diebstahl - Anzeige

Hallo,

angenommen folgender Fall:
private Person fährt an einem Feld mit Sonnenblumen vorbei, sieht dass kein Zaun da ist (nur an der Straße entlang aber nicht den Weg, den man von der Straße aus durchgehen kann entlang) und auch kein Schild etc. und pflückt dort 3 Sonnenblumen. Private Person merkte, dass paar Meter vor ihr ein Auto stand und das wohl beobachtete. Private Person fuhr dann los und bemerkte im Rückspiegel dass die andere Person ihr folgte. Als private Person dann an einem Discounter anhielt/parkte, hielt auch das andere besagte Auto direkt hinter privater Person.
Private Person stieg aus und der Mann im besagten Auto sagte „Sie wissen aber wohl dass das Diebstahl ist?“ Private Person sagte, dass dort kein Zaun war und auch kein Schild und so hat sie eben diese Blumen gepflückt. Der Mann (dessen Auto war beschildert, war ein Sicherheitsdienst DWS oder so) sagte daraufhin, dass er morgen Anzeige erstatten wolle.
Private Person fuhr nochmal zurück und auf der anderen Strecke (also rückzu) sah sie dann ein Schild „jede Blume 50 ct zum Selbstpflücken“ und die Aufschrift „Bezahlen macht Freu(n)de“ Da war so eine Tonne mit einer Art Sparbüchse" Dort warf dann private Person 1,50 Euro ein und hatte dafür auch einen Zeugen.

Nun macht sich aber private Person Gedanken, was da passieren kann.

Was würde in dem Fall eine Anzeige wegen Diebstahls (Geldstrafe - wenn ja wie hoch in etwa, Vorstrafe?) bringen? Und wäre es dann noch als Diebstahl zu sehen, wenn die 3 Blumen dann doch bezahlt wurden?

Tigerin

Hi Tigerin,

Was du hier beschreibst ist etwas, was ich unter dem Namen der
„Kasse des Vertrauens“ kennengelernt habe.
Diese ist in ländlichen Gebieten nicht unüblich. Da diese „private Person“ ; ) ja den Betrag dort (ähnlich einen Geschäft) abgegeben hat, würde ich mir nicht so große sorgen machen.

Wenn der „Sicherheitsdienst“ keine Daten aufgenommen hat (evtl. Nummernschild), so wird die Anklage, wenn sie überhaupt abgegeben wird, im Sande verlaufen. (wäre wohl auch ein sehr geringer Streitwert)

Fazit: abwarten, hoffen und Tee trinken

p.s. nette Geschichte

danke Rob für Deine Antwort.

Da diese
„private Person“ ; ) ja den Betrag dort (ähnlich einen
Geschäft) abgegeben hat, würde ich mir nicht so große sorgen
machen.

naja aber erst hinterher :frowning:

Wenn der „Sicherheitsdienst“ keine Daten aufgenommen hat
(evtl. Nummernschild),

wenn er das mit der Anzeige wahrmacht, hat er sich sicher das Nummernschild notiert :frowning:

so wird die Anklage, wenn sie überhaupt
abgegeben wird, im Sande verlaufen. (wäre wohl auch ein sehr
geringer Streitwert)

hmm und was könnte dann passieren?

LG
Tigerin

hi

p.s. nette Geschichte

so nett nun auch wieder nicht … das einzig nette ist das schlechte Gewissen und die Bezahlung NACHDEM erstmal definitiv geklaut wurde - weniger nett, dass da vorher so garkein Unrechtsbewusstsein vorhanden war

Nur weil kein Zaun drum herum ist und keine Selbstschussanlagen ist es trotzdem keine Einladung sich selbst zu bedienen

Ein fehlender Zaun bedeutet noch lange nicht, dass etwas der Allgemeinheit gehört… und es ärgert mich täglich mit welcher Selbstverständlichkeit und Ignoranz Grenzen überschritten werden und im Nachhinein nur ein „oh upps sorry… konnte ich ja nicht ahnen“ kommt :-\

Gruß h.

5 Like

Ich stelle mir gerade vor, ich bin Staatsanwalt und bekomme eine Anzeige wegen Diebstahls auf den Tisch, bei dem der Wert der gestohlenen Sachen 1,50 Euro beträgt und vieles für die Möglichkeit spricht, dass der Täter nicht mal Vorsatz hatte.

Weißt du, was ich dann mache? Verfahren einstellen. Und ich kann mir beim allerbesten nicht vorstellen, dass hier etwas anderes passieren wird.

Und wäre es dann noch als Diebstahl zu sehen, wenn die 3
Blumen dann doch bezahlt wurden?

Die Frage finde ich allerdings etwas komisch. Ist sie ernst gemeint? Wenn ein Dieb im Laden etwas klaut, wird dann der Diebstahl quasi „rückgängig“ gemacht, wenn er die Sachen doch noch bezahlt? Eine Tat ist vollendet, wenn sie vollendet ist.

Levay

Weißt du, was ich dann mache? Verfahren einstellen. Und ich
kann mir beim allerbesten nicht vorstellen, dass hier etwas
anderes passieren wird.

Vor allem, wenn die Strafanzeige von einer nicht antragsberechtigten Person kommt (§ 248a StGB).

1 Like

Ich stelle mir gerade vor, ich bin Staatsanwalt und bekomme
eine Anzeige wegen Diebstahls auf den Tisch, bei dem der Wert
der gestohlenen Sachen 1,50 Euro beträgt und vieles für die
Möglichkeit spricht, dass der Täter nicht mal Vorsatz hatte.

Weißt du, was ich dann mache? Verfahren einstellen. Und ich
kann mir beim allerbesten nicht vorstellen, dass hier etwas
anderes passieren wird.

Da muss ich jetzt sagen „leider“. Leider ist sowas nämlich gar nicht so unüblich… Landwirte können ja schlecht Ihre Felder einzäunen, oder ??? Da erlebt man dann ofter das eine ganze Familie mitten im Erbsenacker sitzt und lustig Erbsen auspult - oder Kartoffeln in Eigenregie rodet…
Da ist es doch wohl fast egal wie gross der Schaden ist, Diebstahl bleibt Diebstahl !!!
Leider wird die Feldmark mehr und mehr als Freizeitrevier angesehen, das damit andere Ihr Geld verdienen wird verdrängt…

Und wäre es dann noch als Diebstahl zu sehen, wenn die 3
Blumen dann doch bezahlt wurden?

Die Frage finde ich allerdings etwas komisch. Ist sie ernst
gemeint? Wenn ein Dieb im Laden etwas klaut, wird dann der
Diebstahl quasi „rückgängig“ gemacht, wenn er die Sachen doch
noch bezahlt? Eine Tat ist vollendet, wenn sie vollendet ist.

Levay

Stimmt… wie oben geschrieben

Da muss ich jetzt sagen „leider“. Leider ist sowas nämlich gar
nicht so unüblich… Landwirte können ja schlecht Ihre Felder
einzäunen, oder ??? Da erlebt man dann ofter das eine ganze
Familie mitten im Erbsenacker sitzt und lustig Erbsen auspult

  • oder Kartoffeln in Eigenregie rodet…

Und du bist nicht der Meinung, dass das zum Fall im Ausgangsposting einen großen Unterschied darstellt? Ich schon.

Da ist es doch wohl fast egal wie gross der Schaden ist,
Diebstahl bleibt Diebstahl !!!

Mit der Argumentation müsstest du auch den Dieb eines 1-Euro-Artikels genauso hart bestrafen wie den, der ein wertvolles Kunstwerk stiehlt. Diebstahl ist (eben nicht gleich) Diebstahl.

Leider wird die Feldmark mehr und mehr als Freizeitrevier
angesehen, das damit andere Ihr Geld verdienen wird
verdrängt…

Hast du Quellen für diese „mehr und mehr“-Behauptung?

Levay

danke
Hallo,

vielen lieben Dank für Eure Antworten. Bin schon wieder etwas beruhigt. Ich warte jetzt halt ab ob da was kommt…
LG
Tigerin