Bluttransfusion -Zeugen Jehovas

Guten Abend alle zusammen,
ich muss für die Schule ein Referat über ein Fallbeispiel halten.

Der Fall ist zwar Fiktiv, sieht aber im groben so aus:
"Ein 5Jahre altes Mädchen benötigt für eine Operation eine Bluttransfusion. Dies verbietet jedoch die Mutter aus Glaubensgründen (Sie ist bei den Zeugen Jehovas)

Den Aufbau habe ich bereits.

  • Erklären, was die ZJ glauben
  • Definition Fanatismus/ Fundamentalismus
  • Was ist eine Bluttransfusion genau

Wo ich jedoch hänge ist: Das Fallbeispiel / allgem. Rechtsgrundlagen

Ich habe herausgefunden: Art.4 GG
(1) „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
-die Mutter demnach Recht hat.

Jedoch kollidiert das mit Art.2 GG
(2) „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

  • dies sieht das recht ja beim Kind.

Ist das alles?
Habe nämlich noch etwas von einer Patientenrechtsverordnung gelesen.
(ist das eine Patientenverfügung)

Und über das Zusammensetzen eines Ethik-Forums. Kann sich dieses Ethik Forum über die Mutter stellen?

Ich wäre euch sehr, sehr danbar für eure Hilfen.

Der Fall ist zwar Fiktiv, sieht aber im groben so aus:
"Ein 5Jahre altes Mädchen benötigt für eine Operation eine
Bluttransfusion. Dies verbietet jedoch die Mutter aus
Glaubensgründen (Sie ist bei den Zeugen Jehovas)

Ist das alles?

bring doch noch rein (vllt. abwandlung), wie sich die mutter strafbar macht, wenn das kind im sterben liegt und nur durch die transfusion gerettet werden kann (totschlag durch unterlassen).

dabei kann die grundrechtskollision innerhalb der rechtswidrigkeit und schuld erwähnt werden und man kann auf notwehr/notstand/übergesetzlichen notstand eingehen… das würde ich jedenfalls interessant finden

ich verstehe nicht ganz, wie du die grundrechte ins spiel bringen willst, schließlich sind es in erster linie abwehrrechte gegen den staat, die nur mittelbar unter privaten geltung entfalten.

gruß

p.s. sie wäre strafbar…

Hallo,

die Grundrechte spielen hier nur mittelbar eine Rolle (sog. Drittwirkung der Grundrechte im Zivilrecht).

In erster Linie geht es hier um das Sorgerecht bzw. die Sorgepflicht der Eltern und die Frage, was denn passiert, wenn Eltern zwar sonst ihre Kinder gut umsorgen, doch in solchen medizinischen Situationen aus Glaubensgründen die gebotene Behandlung verweigern.

Je nach Alter des Kindes ist evtl. überhaupt nicht entscheidend, was die Eltern wollen. Und es gibt bei kleinen Kindern noch die Möglichkeit, die Entscheidung Eltern beim Vormundschaftsgericht auszuhebeln. Das Vormundschaftsgericht schränkt dann die elterliche Sorge ein und bestellt einen Pfleger oder trifft die Entscheidung selbst (ggf. sogar ohne Anhörung der Eltern wegen Eilbedürftigkeit).

Auch interessant ist die Frage, ob sich der Arzt strafbar oder sonst schadensersatzpflichtig macht, der gegen den Willen des Kindes/der Eltern die Transfusion durchführt.

Vielleicht ist noch das hier interessant.
http://www.ethikberatung.uni-goettingen.de/pdfs/leit…
http://www.manfred-gebhard.de/Parsimony.14668.htm

VG
EK

Hi,

das ist hier meine persönliche Meinung.
Ich kenne aus eigener Erfahrung einen ähnlichen Fall. Eine Dame Mitte 60 erleidet einen Schlaganfall, liegt auf der Intensiv und wird zunächst künstlich ernährt. Dann kommt die Tochter mit der volljährigen Enkelin zu Besuch, Zeugen Jehovas. Es gab keine Patientenverfügung. Die alte Dame hatte nichts mit den ZJ, meinte die Tochter. Aber die Tochter und die Enkelin entschieden sich gegen die künstliche Ernährung und damit über das Leben der alten Dame. Trotz Hinweis der Ärztin, dass die alte Dame mit der künstl. Ernährung sehr gute Überlebungschancen hat und durch Fehlen spastischer Lähmungen auch wieder sehr gut „hergestellt“ werden kann, wurde die künstliche Ernährung, auch die Flüssigkeitszufuhr eingestellt. Die alte Dame ist nach 2 Tagen verstorben. Ich habe den Fall unmitelbar erlebt, weil eine mir gute Bekannte im Nachbarbett lag mit ähnlichen Symtomen aber schlechterer Prognose. Auch sie konnte sich nicht äußern, bekam aber alles mit. Wie grausam, sie konnte sich später daran erinnern und erzählte den Fall. Vielleicht hätte diese alte Dame gern weitergelebt, womöglich hat sie auch mitbekommen, was ihre Verwandten da verbockt haben.

Und dieses Kind ist den Eltern ausgeliefert, die die Bedeutung und Tragweite ihres Handelns vielleicht gar nicht erkennen können. Ich würde in so einem Fall hoffen, dass sich die Ärzte einmischen und beim Amtsgericht einen Beschluß erwirken oder einen Betreuer bestellen, der die Rechte des Kindes vertritt. Kinder sind auf die Hilfe der Eltern angewiesen und sie vertrauen darauf. Notwendige (auch medizinische) Hilfe zu versagen, ist für mich wie Mißhandlung. Auch wenn es sich nur einen hypothetischen Fall handelt, so gibt es genügend Grundlage, um über die gesamte damit zusammenhängende Problematik nach zu denken. Religion hin und her, die Menschenrechte sollten auf jeden Fall darüber stehen.

Ein sehr interessantes Thema. Stern

Lieben Gruß
Marion

Szenario…
Also vielen Dank schonmal für die Antworten. Das hat mir auf jeden Fall geholfen.

Soll die also die GG weglassen? Habe ich das richtig verstanden, dass die GG nur zwischen Staat und Bürger und nicht zwischen Bürger/ Bürger eingesetzt werden?

Die Frage ist nun, lasse ich das Mädchen überleben oder lasse ich es sterben?

Bin ja für die Positive Variante. Also entziehe ich der Mutter das Sorgerecht/ die Vormundschaft und somit wäre der Fall gelöst? Ist das denn so einfach? Und warum spielt das Alter eine Rolle?

Soll die also die GG weglassen? Habe ich das richtig
verstanden, dass die GG nur zwischen Staat und Bürger und
nicht zwischen Bürger/ Bürger eingesetzt werden?

würde sie nicht ganz weglassen, da ich bezweifle, dass ein lehrer weiß, dass grundrechte primär abwehrrecht gegen den staat sind und am ende das nichterwähnen als fehler wertet…

das heißt aber natürlich nicht, dass grundrechte im verhältnis bürger-bürger völlig bedeutungslos sind, wie bereits geschrieben wurde.

manche wenige grundrechte entfalten unmittelbare drittwirkung (wirkung unter den bürgern); durch generalklauseln wie § 242 bgb, 826 bgb etc. werden letztlich alle grundrechte innerhalb von abwägungen relevant („einfallstore der grundrechtlichen werteordnung“)

Die Frage ist nun, lasse ich das Mädchen überleben oder lasse
ich es sterben?

lass sie doch sterben, dann kannst du den vollendeten totschlag reinbringen… und du musst dich weniger mit formalien wie vomundschaft oder entzug des sorgerechts beschäftigen. bei totschlag spitzt man doch eher die ohren als bei vormundschaft… (geht mir jedenfalls so)

Bin ja für die Positive Variante. Also entziehe ich der Mutter
das Sorgerecht/ die Vormundschaft und somit wäre der Fall
gelöst?

ich frage mich ja immer noch, ob das referat einen schwerpunkt auf das familienrecht oder strafecht setzt ?

Also…
…die gute Frau Lehrerin hat Jura studiert. Da ist also nicht viel mit „erzähl mal irgendwas“. Deswegen ist es mir auch reltaiv wichtig, dass ich was Vernünftiges schreibe :wink:

Zu deiner Frage: Es ist mir frei gestellt, wie ich den Fall löse. Also ich muss mich nicht auf das Familienrecht o.ä. beziehen. Deswegen überlege ich eben, ob ich die kleine -nicht zuletzt wegen deiner Aussage- nun doch sterben lasse.

Hallo Christian,

…die gute Frau Lehrerin hat Jura studiert. Da ist also nicht
viel mit „erzähl mal irgendwas“. Deswegen ist es mir auch
reltaiv wichtig, dass ich was Vernünftiges schreibe :wink:

Wenn du dieses Brett, länger verfolgst, wirst du feststellen, dass juristische Themen sehr schnell sehr schwierig werden.

Wer soll des Totschlags angeklagt werden, die Eltern, weil sie eine Bluttransfusion verboten haben oder die Ärzte, die die Transfusion unterlassen haben? Bei einem solchen Fall spielen die Umstände eine gewaltige Rolle.
Haben die Eltern versucht eine medizinische Behandlung zu erhalten? Wurde eine medizinische Behandlung generell abgelehnt, oder nur eine spezifische Behandlung?
Haben sich die Ärzte auf eine Behandlung ohne Bluttransfusion eingelassen oder jegliche Behandlung unter dieser Bedingung verweigert. Sind die Eltern von Klinik zu Klinik gefahren, weil die jeweiligen Kliniken die Behandlung verweigert haben?
Wurden entgegem dem Elternwunsch doch heimlich oder mit klarer Ansagen Bluttransfusionen gegeben.
Inwieweit hätten Bluttransfusionen einen Einfluß auf das Überleben oder die zu erwartende Lebensdauer gehabt?

Versuche doch lieber einen realen Gerichtsfall zu finden und zu erläutern. Dann kannst du dir sicher sein, keinen juristischen Unsinn zusammenzustellen.

Gruß
Carlos

Wenn du dieses Brett, länger verfolgst, wirst du feststellen,
dass juristische Themen sehr schnell sehr schwierig werden.

Wer soll des Totschlags angeklagt werden, die Eltern, weil sie
eine Bluttransfusion verboten haben oder die Ärzte, die die
Transfusion unterlassen haben? Bei einem solchen Fall spielen
die Umstände eine gewaltige Rolle.
Haben die Eltern versucht eine medizinische Behandlung zu
erhalten? Wurde eine medizinische Behandlung generell
abgelehnt, oder nur eine spezifische Behandlung?
Haben sich die Ärzte auf eine Behandlung ohne Bluttransfusion
eingelassen oder jegliche Behandlung unter dieser Bedingung
verweigert. Sind die Eltern von Klinik zu Klinik gefahren,
weil die jeweiligen Kliniken die Behandlung verweigert haben?
Wurden entgegem dem Elternwunsch doch heimlich oder mit klarer
Ansagen Bluttransfusionen gegeben.
Inwieweit hätten Bluttransfusionen einen Einfluß auf das
Überleben oder die zu erwartende Lebensdauer gehabt?

Versuche doch lieber einen realen Gerichtsfall zu finden und
zu erläutern. Dann kannst du dir sicher sein, keinen
juristischen Unsinn zusammenzustellen.

den fall kann man sehr schnell und sehr einfach gestalten:

kind schwer krank, benötigt bluttransfusion, sonst stirbt es.
mutter verweigert transfusion, da zeugin jehovas. kind stirbt.

frage: wie hat sich mutter strafbar gemacht ?
[man muss den fall nicht extra aufbauschen, indem man ärzte ins spiel bringt; damit sind auch alle obigen fragen beantwortet]

Hallo,

den fall kann man sehr schnell und sehr einfach gestalten:

kind schwer krank, benötigt bluttransfusion, sonst stirbt es.
mutter verweigert transfusion, da zeugin jehovas. kind stirbt.


[man muss den fall nicht extra aufbauschen, indem man ärzte
ins spiel bringt; …]

Eine Transfusion ohne Ärzte macht den Fall zwar sehr einfach, aber auch surreal.

Christian schrieb nun:

…die gute Frau Lehrerin hat Jura studiert. Da ist also nicht viel
mit „erzähl mal irgendwas“. Deswegen ist es mir auch reltaiv
wichtig, dass ich was Vernünftiges schreibe :wink:

Gruß
Carlos