BNetzA und Verbraucherschutz

Anschluß an:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Aufgrund meiner Mitteilung an die Bundesnetzagentur mit dem Formular von der WebSite:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/a927cc4f6dcf455…

bekam ich prompt diese Antwort:

From: [email protected]
To: [email protected]
Subject: AW: Vorgetäuschte Einwahl…; EB51402
Date: Mon, 19 Sep 2005 10:01:13 +0200

Sehr geehrter Herr Frerichs,

die Bundesnetzagentur hat gesicherte Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung
der von Ihnen angegebenen Rufnummer (0)9009 0001260 erlangt.

Unter dieser Rufnummer wurden Dialer betrieben, die nicht registriert sind
und die in zahlreichen Punkten nicht den vorgeschriebenen
Mindestanforderungen ( siehe Amtsblatt-Verfügung der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post Nr. 54/2003

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/f201640fb8e55b1…

entsprechen.

Gegenüber dem Netzbetreiber in dessen Netz die Rufnummer (0)9009 0001260
geschaltet ist wurde mit Bescheid vom 02.08.2005 die Abschaltung der
Rufnummer spätestens zum 10.08.2005 angeordnet.

Die Abschaltung o.G. Mehrwertdiensterufnummer ist bereits auf den
Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/f201640fb8e55b1…

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Bitte beachten Sie, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht die
Möglichkeit eröffnet, Sie bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu
unterstützen. Ich möchte Sie an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass
die von der Reg TP eingeleiteten Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer
Lösung Ihres zivilrechtlichen Einzelfalles führen.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Gierse
mailto: [email protected]
http://www.bundesnetzagentur.de
fon 0291/9955-206
fax 01805/734870-9008

Bundesnetzagentur
Außenstelle Meschede
Postfach 11 51
59851 Meschede

An
Deutsche Telekom AG, T-Com
PKNL Nord , BO 8-4 Hmb, M.

  • offener Brief -

22787 Hamburg

Kundennummer 143 085 371 0
Wedel, den 20. September 2005

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihren Einsatz, wonach ich Ihre Zusage habe, dass die DTAG den Fehlbetrag
von 6,01 € aus der Rechnung vom 12. Mai 2005 an die „Telefonica Deutschland GmbH“
angewiesen hat bzw. anweisen wird!
In unserem Gespräch haben Sie mich daran erinnert, dass „ich noch eine Leiche im Keller
habe“, gemeint ist die strittige Einwahl vom 5. April 2005.
Daraufhin habe ich unverzüglich eine „Mitteilung eines Verstoßes wegen Missbrauchs von
0900er Mehrwertdienstrufnummern“ an die BundesNetzAgentur gegeben! Ergebnis siehe Anlage:

BNetzA Vorgetäschte Einwahl.pdf)

Sie verstehen sicherlich, dass ich daraufhin keinerlei Stellungnahme gegenüber Ihren Anwälten/Inkasso geben werde!

Ihre evtl. noch offenen Fragen beantworte ich selbstverständlich umgehend!

Mit freundlichem Gruß

(Heino Frerichs)

In Österreich hat die Telekom Austria zumindest einmal kundenfreundlich reagiert:
Alle gebührenpflichtigen Nummern sind von Haus aus gesperrt. Soll heißen: Ich als Kunde muss anrufen und kann
a) eine oder mehrere spezielle Nr. angeben… z.B. von einem TV Sender wo du anrufst und verlierst…
b) alle Nr. freischalten
Damit verhindert sich ein Dialer von selbst.
Weiters kriegt man in Österreich die Rechnung der Telekom und man kann die von vornherein beeinspruchen.
Mir ist einmal passiert, dass der Junior einen IQ Test machen wollte… der war auf einer seriösen Seiten und prompt installierte sich ein Dialer, der sich mit 30 Euro zu Buche schlug.
Ich habe den Betrag nicht einbezahlt sondern nur den Restbetrag und die Rechnung beeinsprucht.
Das wars: Die Firma konnte nicht erklären das die Installation auffallend genug war und zudem wurde der Vertrag durch einen 12jährigen angenommen, der das eigentlich nicht darf.
Und nie wieder was von der Firma gehört.

Aber ich finde diese Lösung gut.
Man erspart sich einiges an Ärger, zumindest wenn man mit einem Modem surft.

Lg

Manfred

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Manfred,

Der wesentliche Unterschied ist:

Die Deutsche Telekom AG hat ein starkes einseitiges Interesse an diesen unverhältnismäßig teueren 0900er Mehrwertdiensten, weil sie bei jeder – auch ungewollter Einwahl – mitverdient. Infolgedessen geht jeder Dialerschutz gegen diese Interessen.
Dialerschutz oder Nummernsperre ist bei der DTAG möglich, jedoch auch kostenpflichtig!
Verbraucherfreundlicher ist natürlich:

http://www.telekom.at/Content.Node/media/news_2004/p…

…Seit 1. Oktober 2004 dürfen Dialer-Programme nur noch im Rufnummernbereich 0939 angeboten werden.
Zum Schutz der Konsumenten sperrt Telekom Austria diesen Rufnummernblock ab 1. Jänner 2005 grundsätzlich für alle Kunden. Dialer-Programme können nur noch auf ausdrücklichen Kundenwunsch in Anspruch genommen werden. Dazu kann der Dialer-Rufnummernbereich durch eine schriftliche Bestellung entsperrt werden…

Gruß von Wedel nach Zistersdorf

Heino

Herrn
Heino Frerichs

Parnaßstr. 31
22880 Wedel

Ihre Referenzen: Ihre Mail vom 20.09.2005
Unser Zeichen: PKNL Nord, BO 8-4 Hmb, Mxx
Durchwahl: 040 5490 xxxx
Datum: 21. September 2005
Betrifft: Kundennummer 1430853710

Sehr geehrter Herr Frerichs

vielen Dank für Ihre Mail vom 20.09.2005, in der Sie uns über die Antwort der Bundes Netz Agentur auf Ihre Anfrage unterrichten.

Im Nachgang zu unserem Telefongespräch vom 21.09.2005 bestätigen wir Ihnen nochmals schriftlich, dass wir die abgegebene Forderung zur 09009-Verbindung, aus der Rechnung vom 13.04.2005 über 59,90€, von Seiler & Kollegen zurückgeholt und storniert haben.

Sehr geehrter Herr Frerichs, wir freuen uns, dass damit Ihre Einwendung zu einem für Sie erfreulichen Abschluss gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. xxxx

Xxxxx Mxxxxxxx

Abschluss:

Im Vergleich zur Telekom Austria müssen wir uns auch in nächster Zeit selber um einen wirksamen Schutz gegen eine allmächtige Deutsche Telekom AG kümmern.
Die BundesNetzAgentur unterstützt uns dabei!
In meinem Fall ist der Einzelverbindungsnachweis (EVN), den ich aufgrund meines Widerspruches hin bei der DTAG bekommen habe, hilfreich gewesen.
In der Regel wird die DTAG einen Widerspruch gegen in Rechnung gestellte „Verbindungen zu PRS“ nicht selber positiv entscheiden.
Das dann von der DTAG beauftragte Inkasso-Unternehmen hat nicht die Aufgabe, zu klären, sondern erfolgreich Geld einzutreiben!
Aufgrund dieses Forums habe ich Kenntnis von vielen anderen mit deren Erfahrungen bei der DTAG erhalten. Grundsätzlich haben diese - wegen des massiven Forderungseintreibung - letztlich doch gezahlt!

Heino Frerichs