Anschluß an:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Aufgrund meiner Mitteilung an die Bundesnetzagentur mit dem Formular von der WebSite:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/a927cc4f6dcf455…
bekam ich prompt diese Antwort:
From: [email protected]
To: [email protected]
Subject: AW: Vorgetäuschte Einwahl…; EB51402
Date: Mon, 19 Sep 2005 10:01:13 +0200
Sehr geehrter Herr Frerichs,
die Bundesnetzagentur hat gesicherte Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung
der von Ihnen angegebenen Rufnummer (0)9009 0001260 erlangt.
Unter dieser Rufnummer wurden Dialer betrieben, die nicht registriert sind
und die in zahlreichen Punkten nicht den vorgeschriebenen
Mindestanforderungen ( siehe Amtsblatt-Verfügung der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post Nr. 54/2003
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/f201640fb8e55b1…
entsprechen.
Gegenüber dem Netzbetreiber in dessen Netz die Rufnummer (0)9009 0001260
geschaltet ist wurde mit Bescheid vom 02.08.2005 die Abschaltung der
Rufnummer spätestens zum 10.08.2005 angeordnet.
Die Abschaltung o.G. Mehrwertdiensterufnummer ist bereits auf den
Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/f201640fb8e55b1…
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Bitte beachten Sie, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht die
Möglichkeit eröffnet, Sie bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu
unterstützen. Ich möchte Sie an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass
die von der Reg TP eingeleiteten Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer
Lösung Ihres zivilrechtlichen Einzelfalles führen.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gierse
mailto: [email protected]
http://www.bundesnetzagentur.de
fon 0291/9955-206
fax 01805/734870-9008
Bundesnetzagentur
Außenstelle Meschede
Postfach 11 51
59851 Meschede