Hallo Zusammen!
Ich bin kürzlich über einen Sachverhalt gestolpert, der mich doch sehr erstaunt hat. Substitutive Versorgungswerke (VW) - also VW in denen Arbeitnehmer*innen in bestimmten Berufen statt in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden - haben ja (immer?) eine Deckelung auf eine Gesamtversorgung unter Anrechnung der Versorgung anderer Versorgungsträger (außer privater AV). Das ist normalerweise kein Problem, da die dort Versicherten i.d.R. höchstens geringe Ansprüche, z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und das Gehalt gegen Ende des Berufslebens am Höchsten ist.
Was bei der Gestaltung dieser VW aber nicht bedacht wurde, sind atypische Lebensläufe. Wenn jemand z.B. schon 30 Jahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert war und in der Zeit auch ein gutes Einkommen erzielt hat. Dann aber z.B. aus idealistischen Gründen auf eine Stelle wechselt, in der er oder sie deutlich weniger verdient und in einem VW versichert ist, kann diese Deckelung dazu führen, daß man 15 Jahre später - bei Eintritt in den Ruhestand - feststellen muß, daß man 15 Jahre lang nicht nur auf viel Einkommen verzichtet hat, sondern auch noch bei der Altersversorgung bestraft wird. Im ungünstisten Fall bekommt man für die 15 Jahre Arbeit überhaupt keine Rente.
Grund für dieses Kuriosum ist ein „Webfehler“ bei der Gestaltung der Deckelung. Als Einkommen für die Berechnung der Deckelung wird nur das Einkommen der letzen drei, oder gar des letzten Jahres vor Rentenbeginn angesetzt. Als Gesamtversorgung werden aber die über die gesamte Lebensleistung erworbenen Ansprüche angesetzt. Bei einem wie oben skizzierten atypischen Lebenslauf kann es dann sein, daß die Höchstrente auf Basis des niedrigen Einkommens bereits durch die in früheren Jahren erarbeitete Rente abgedeckt ist. Für den Idealismus, auf einen großen Teil des Einkommens zu verzichten wird der- oder diejenige dann auch noch mit dem ganz oder teilweisen Versagen der Altersversorgung aus dieser Periode bestraft.
Ich weiß nicht ob es hier in dem Forum Jemanden gibt, der sich mit so was auskennt. Ich nehme an, daß solche Fälle höchst selten sind, ich selbst habe nur zufällig von einem Fall gehört und wollte erst nicht glauben, daß so etwas möglich ist. Als Versicherungskaufmann hatte mich das natürlich interessiert und ich habe etwas recherchiert. Mein aktueller Wissensstand ist, daß es tatsächlich solche Fälle gibt.
Würde mich freuen, wenn jemand hierzu fundiertes Wissen oder Erfahrungen beitragen kann.
Gruß C.
P.S. Teilzeitarbeit am Ende der Lebensarbeitszeit ist übrigens kein Problem. Das kommt ja häufiger vor und für diese Fälle gibt es (immer?) Regelungen.