Dann aber bitte auch § 90 „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“. Wobei die Aufhebung IMHO unsinnig ist. Sowohl unser als auch jedes andere Staatsoberhaupt sollte besser geschützt werden, weil man nicht nur Einzelne beleidigt, sondern auch die Nation selbst. Damit beleidigt man meist sehr, sehr viele Menschen auf einen Schlag. Das ist dann (vom Gedanken her) schon nah an der Volksverhetzung.
Gerade weil man aber an guten Beziehungen im Sinne der Völkerverständigung interessiert sein muss, sollte auch die Strafe höher sein können. Durch Vorschaltung des Kanzleramts ist man davor gefeit, dass jeder Wald- und Wiesenherrscher sich bereits beleidigt fühlt, weil er als mieser Staatsführer beschrieben wird. Der bekommt einen schönen Standardtext überreicht. Wen juckt schon ein Rumpelstilzchen in/auf Takatukaland. Die TÜR ist aber in so vielfältiger Weise mit D verbunden, dass man hier ernsthaft die Strafbarkeit vorab prüfen musste. Auch E kennt die Meinungs- und Pressefreiheitsregeln in D, weswegen er sich sogar recht selten beschwerte und auch noch nie eine Strafanzeige stellte. Da wurde nur auf diplomatischer Ebene etwas rumgemeckert (zwecks Heimpublikum) und dann war Ruh´im Karton.
Gruß
vdmaster