So ein Nonsens. Die Schmähung ist stets eine Beleidigung. https://de.wikipedia.org/wiki/Schmähkritik
Und falls Du Dich auf den Kopf stellen solltest. Der § 103 StGB gilt für alle Staatspräsidenten, unabhängig von Fragen der Staatsform de jure oder de facto, solange der Staat diplomatisch von D anerkannt ist.
Zur Abgrenzung von Beleidigung und Kunstfreiheit hat sich 1975 das BVerfG ausführlich geäußert http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv075369.html Entscheiden hierbei die Ausführungen und Rdnr. 1 und 24. Seinerzeit wurde Franz-Josef Strauß, auch kein Sympath für weite Bevölkerungsteile, als kopulierendes Schwein dargestellt. Also eine ähnliche Ausgangslage wie bei dem mit einer Ziege kopulierenden Erdogan.
Dir geht es doch nur darum, dass Erdogan die Demokratie mit Füßen tritt und nun von ihr vor Entwürdigung geschützt wird. Tja, in D wird auch den undemokratischsten, menschenverachtendsten Häftlingen nicht täglich ein Kübel voller Fäkalien über den Kopf geschüttet.
Warum aber sollte man das nicht z.B. mit einem einsitzenden Serienmörder machen? Eben, wg. Artikel 1 GG.
Andererseits möchte ich betonen, dass ich Deine sonstige Einschätzung Erdogans und seiner Politik als undemokratisch und übel teile. Für einen Totalitaristen halte ich ihn hingegen (noch nicht). Eher für einen egomanen, zutiefst undemokratischen Möchtegerndiktator in Lauerstellung. Denn selbst die Verwirklichung der ersehnten Diktatur ist ihm bisher noch nicht gelungen. Aber er arbeitet fleißig daran.
Gruß
vdmaster
P.S.: Jedes totalitäre System ist eine Diktatur, aber nicht jede Diktatur ein totalitäres System.