Hallo,
trifft es zu, dass die Altersrentenauszahlung gekürzt wird, wenn ein Altersrentner aus den alten in die neuen Bundesländer übersiedelt, obgleich er sein Leben lang „Westbeiträge“ eingezahlt hat? Trifft es umgekehrt ebenfalls zu, dass ein Altersrentner der ehemaligen DDR seine Rentenauszahlung dadurch erhöhen kann, dass er seine alte Heimat verlässt und in die alten Bundesländer wechselt, obwohl er in die „West-Rentenkasse“ nie eingezahlt hat?
Wenn ja, wie ist das zu rechtfertigen?
Danke für Erklärung.
JohBa
Hallo,
Wenn ja, wie ist das zu rechtfertigen?
Weil es keine „Ost“- und „West“-Rentenkasse gibt, aus der die Renten bezahlt werden.
Außerdem war und ist man der Meinung, daß es nicht finanzierbar ist den Rentnern im Beitrittsgebiet die volle Rente zu bezahlen (ginge natürlich schon, aber dann würden die Rentner in den alten Bundesländern ein paar Prozent weniger bekommen, wenn die Einnahmen gleich groß blieben) und hat diesen Abschlag eingeführt.
Das Problem wird sich mit der Zeit von selbst lösen, weil die Löhne und Gehälter im Beitrittsgebiet niedriger (und auch die Arbeitslosigkeit höher) sind und damit auch weniger Entgeltpunkte gesammelt werden. Wenn man (politisch) nicht will, daß dort noch mehr Rentner in die Grundsicherung fallen, wird man die Rente anheben müssen.
Cu Rene
Hallo,
trifft es zu, dass die Altersrentenauszahlung gekürzt wird, wenn ein Altersrentner aus den alten in die neuen Bundesländer übersiedelt, obgleich er sein Leben lang „Westbeiträge“ eingezahlt hat?
Auch Ossis zahlen 19,9% je Euro.
Also nein.
Trifft es umgekehrt ebenfalls zu, dass ein Altersrentner der ehemaligen DDR seine Rentenauszahlung dadurch erhöhen kann, dass er seine alte Heimat verlässt und in die alten Bundesländer wechselt, obwohl er in die „West-Rentenkasse“ nie eingezahlt hat?
Es gibt weder eine Ost- noch eine Westrentenkasse. Die Rente hängt auch davon, wo man zu aktiven Zeiten gearbeitet hat, also ob im Westen oder Osten. Da gibt es Unterschiede in der Bewertung bzw. Berechnung. Ein Umzug vor oder nach Rentenbeginn ändert nichts an der Altersrente. Wenn das so wäre, dann wäre der Osten schon ganz leer und auch die ganzen Rentner würden umziehen, haha.
Wenn ja, wie ist das zu rechtfertigen?
Da gibt es nichts zu rechtfertigen.
Grüße
das habe ich jetzt nicht verstanden: ändert sich die Höhe des aktuellen Altersrentenbezuges nun allein durch Umzug in ein anderes Bundesland (oder innerhalb Berlins in einen anderen Bezirk) ja - oder nein?
Danke für die Klarstellung.
NEEEEIIIN !
Wie auch schon meine Vorposter schrieben, hängt die Rente von den sog. „Entgeltpunkten“ ab, die sich auf den jeweiligen früheren Verdienst beziehen.
Die vor dem Beitritt erwobenen Rentenansprüche der DDR-Bürger wurden nach politischen Gesichtspunkten (geringer) bewertet.
Mit dem Wohnort während des Bezuges hat das gar nix zu tun.