Borderline-Mutter: allein. Sorgerecht für Vater?

Hallo,

ich hab auch eine Frage zum Sorgerecht. (Es ist sehr kompliziert, drum eine lange Vorgeschichte)
Eine Mutter (M) und ein Vater (V) haben 3 Töchter (T1= 3 Jahre, T2= 2 Jahre, T3= 3/4 Jahr).

M hat seit ca. 14 Jahren Borderline, wurde als Kind missbraucht und trinkt regelmäßig Alkohol um die Bilder zu verdrängen. Sie war in mehreren psychologischen Behandlungen / auf Kuren, die leider ohne Erfolg blieben. Sie hat mehrmals versucht, sich das Leben zu nehmen. M und V waren 8 Jahre zusammen (nicht verheiratet). V hat sich im August letzten Jahres von M getrennt und hat mittlerweile eine neue Partnerin §.

T1 lebt eigentlich seit ihrer Geburt bei den Eltern von V weil M (auch bedingt durch ihre Borderline-Erkrankung) nicht in der Lage war / ist, eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen. T1 wurde also von M verstoßen. Für T1 haben M und V das gemeinsame Sorgerecht.

Für T2 und T3 hat M das alleinige Sorgerecht.
M hat noch eine Tochter von einem anderen Vater (9). Sie lebt auch bei ihr, hat schon einen Suizidversuch ihrer Mutter mit 4 Jahren miterleben müssen.
M ist oftmals mit der Erziehung der Kinder überfordert und verlangt von V, dass er - so wie es ihr gerade passt - die Kinder nimmt und sie entlastet. Sie setzt die Kinder bei V immer als Druckmittel ein. („Wenn du sie jetzt nicht sofort holst, geb ich sie weg oder lass sie alleine…“).

Am Tag X hat V beschlossen, dass dieses Hin und Her ein Ende haben muss und hat nicht auf die Anrufe und Drohungen von M (Kinder alleine lassen wenn er nicht sofort kommt etc.) reagiert. Die Situation eskalierte. Sie drohte wiederholt mit Selbstmord.

Am Ende hat sie T2 in der Straße von Vs Elternhaus im Schlafanzug und nur mit Socken (März, abends um ca. 19 Uhr) regelrecht ausgesetzt. Nachbarn haben das beobachtet und das verstörte Kind (welches noch versucht hat dem Auto von M nachzulaufen) eingefangen und zu Vs Eltern gebracht. Es ging sofort eine Fahndung raus. Polizei fand sie betrunken irgendwo mit dem Auto. Sie erzählte der Mitarbeiterin vom Jugendamt dass sie sich umbringen wollte und wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Momentan sind die Kinder (außer T1) bei einer Pflegefamilie.
V möchte sich gerne um die Kinder kümmern und das alleinige Sorgerecht für sie haben.
Seine Partnerin unterstützt ihn dabei so gut sie kann, würde auch gern die Kinder bei sich in ihrer gemeinsamen Wohnung aufnehmen, hat ein gutes Verhältnis zu den Kindern aufgebaut. (Wenn sie mit V alleine sind fragen sie nach seiner Partnerin und nie nach der Mutter).

Problem: beide berufstätig und nicht verheiratet.
Welche Möglichkeiten gibt es für den Vater (und seine Partnerin), das Sorgerecht zu bekommen und die Kinder zu sich zu holen?

Vielen vielen Dank für eure Antworten.

Hallo Estelle.

sorry, daß ich erst jetzt antworte. Ich weiß ja nicht, wie Du auf mich kommst, um mir als „Experten“ diese Frage zu stellen. Ich habe selber das Problem, daß ich als nichtehelicher Vater um das Sorgerecht meines Sohnes kämpfe.

Hier scheint der Fall ja ziemlich klar. Auch wenn es in Deutschland nahezu ausgeschlossen ist, ohne Zustimmung der Mutter als Vater das Sorgerecht zu bekommen. Doch hier liegen ja extreme, das Kindeswohl gefärdende Umstände vor.
Sofort an das Jugendamt wenden und eine Begutachtung der Mutter über Ihre Erziehungs- und Sorgefähigkeit für das Kind beantragen.
Es ist auch möglich, daß das Jugendamt bis auf weiteres das Sorgerecht für das Kind bekommt (da ja nur ein Gericht dem Vater dieses zusprechen kann) und dann als Aufenthaltsbestimmungsort den Wohnsitz des Vaters benennt.
Das sollte bestimmt klappen mit einem guten Anwalt, zumal wenn Beweise und Zeugenaussagen vorliegen, die das Kindeswohl gefährdende Verhalten der Mutter belegen.

Ich hoffe ich konnte helfen und viel Glück und alles Gute!

docboris

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Hallo Docboris,

danke für deine Antwort.
Wir dachten auch, die Sache sei klar und eindeutig.

Dem ist leider nicht so…
Die Mutter ist seit dem Vorfall (kurz vor Ostern) stationär in einer psych. Einrichtung. Mittlerweile darf sie tagsüber auch raus.

Der Mensch vom Jugendamt hat sie mehrmals dort besucht, aber immer wieder das Treffen mit dem Vater durch die Pflegefamilie absagen lassen (wegen privaten Terminen… - so hat es die Pflegefamilie gesagt). Er musste 3 Wochen warten bis er seine Mädchen sehen durfte oder vom Jugendamt irgendwas erfahren hat…

Sobald die Mutter aus dieser Behandlung entlassen wird, bekommt sie die Kinder wieder zurück…
Alle Beteiligten sind fassungslos!

Aber immerhin soll es die Regelung geben, dass der Vater die Kinder sehen darf, diese dann zum JA gebracht werden oder von einem Mitarbeiter vom JA bei der Mutter geholt und zum Vater gebracht werden. Dass also Vater und Mutter nichts mehr miteinander zu tun haben müssen.

Jetzt muss man halt mal abwarten, wie es wirklich weitergeht…

danke aber trotzdem.

Hallo Estelle,

ich war leider eine Zeit land „out of order“, deshalb entschuldigt, dass ich nicht antworten konnte. Seid Ihr denn noch an einer Antwort interessiert?

Alles Liebe,

Matthias.

Hallo Matthias,

im Prinzip wäre ich schon noch an einer Antwort interessiert, aber mittlerweile bin ich der Meinung, dass das zu nichts führt.

Es hat sich jetzt so entwickelt, dass die Mutter aus der Klinik raus ist. Hat ihre psych. Behandlung (die sie zum Wohl der Kinder angefangen hatte) vorzeitig abgebrochen. Die Kinder leben wieder bei ihr im Haushalt und sie hat für 5 oder 8 Stunden pro Woche eine SPHF (sozialpäd. Haushaltshilfe sag ich mal).
Sie hat einen neuen Partner (den 4. seit Weihnachten) und trinkt weiterhin regelmäßig Alkohol.

Der Vater der Kinder hatte mit dem Jugendamt Termine vereinbart um die Kinder zu sehen, leider ist es nicht gewährleistet, dass Vater und Mutter sich nicht sehen (obwohl das vorher versprochen wurde).

Das hatte zur Folge, dass jedes Mal, wenn Vater und dessen Lebensgefährtin (ich) die Kinder wieder zur Mutter und ihrem gerade aktuellen Partner zurückgebracht haben, die Mutter ausgetickt ist.
Sie hat ihn dann dauernd angerufen, SMS geschrieben (erst Hass, dann Liebe, dann wieder Hass und so als ob er sie um Verzeihung gebeten hätte oder sowas)
Gleichzeitig schreibt sie seiner Partnerin, dass er sie heiraten möchte und erfindet eben Lügengeschichten und flüchtet sich nach 19 Uhr wenn die Kinder im Bett sind und sie sich Mut angetrunken hat in ihre eigene Welt…

Sie will sich mit ihm treffen, schreibt / sagt Sachen von Liebe und dass sie sich ändern wird, im nächsten Moment ruft sie laut „ich komm gleich Schatz“ dann flüstert sie ins Telefon dass sie sich meldet wenn die Kinder schlafen…
Also totaler Psychoterror… und natürlich hat sie auch die Kinder manupuliert…

Wir haben vor diesem Hintergrund eigentlich keine große Lust mehr, Termine auszumachen weil das so ein brutaler Stress ist hinterher dann mit ihr…
Aber was tut man nicht alles für die Kinder…
Das Sorgerecht bekommt sie ja so schnell nicht entzogen. Und hier finde ich es halt sehr unfair dass die ganze Welt hier pro-Mutter ist und die Augen vor der Realität verschließt

Hallo,

auch wenn die Sachlage, nach deiner Schilderung, eigentlich die Übertragung des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater als zwingend notwendig erscheinen lässt, geschieht das in der Praxis eigentlich nie.

Es ist unfassbar, aber die Jugendämter und das Familiengericht folgen meistens nicht dem gesunden Menschenverstand und verschlimmern die Situation der gestressten Kinder noch durch unnötige psychologische Begutachtungen und schließlich durch Herausnahme aus der Familie, in dem sie die Kinder inkompetenten Pflegeeltern überstellen.

Der Kampf der betroffenen Elternteile und auch Großeltern ist ein Kampf gegen Windmühlen.

Borderline ist sehr umstritten und durchaus kein Grund für die Folgerung, die Mutter sei ereziehungsunfähig. Das kann sein, muss aber nicht.

Wenn es aber eine ernste Sache ist, muss man unbedingt professionell vorgehen, sonst erleiden die Kinder einen großen Schaden.

Ohne Anwalt geht nichts! Ohne Gutachter geht nichts! Ohne das Jugendamt geht nichts!

Da dieses Forum leider nur für Erstkontakte eingerichtet ist, wirst du kaum fundierte Antworten bekommen. Du solltest dich an den VAFK wenden und dort andere Betroffene um Hilfe bitten. Klicke dich unter www.vafk.de durch und wende dich in einer direkten Email an: [email protected] (Rüdiger Meyer-Spelbrink). Nenne meinen Namen als Referenz und bitte ihn um einen Direktkontakt zu einer Gruppe in der Nähe zu deinem Wohnort.

Über das Internet ist die Sache nicht zu klären.

Bei dem bevorstehenden harten Kampf muss immer wieder überlegt werden,wie man auf die Kinder Rücksicht nehmen kann. Es darf nicht nur um die Verfolgung der Rechtslage gehen. Das Wohl der Kinder ist viel wichtiger!

Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mir gern auch direkt schreiben:

[email protected]