Hallo!
Ein Nachbar hat zusammen mit einem weiteren Nachbarn (zwei aneinander liegende Reihenhäuser) den Bordstein vor den Häusern privat absenken lassen.
Nur einer von beiden hat jedoch eine Einfahrt, die Absenkung betrifft fast die gesamte Häuserbreite beider Häuser (ca 35m) also viel breiter als für Einfahrten erforderlich. Es ist nicht bekannt, ob der zweite Nachbar IRGENDWANN mal eine Einfahrt anlegen möchte und zu diesem Zwecke schonmal hat absenken lassen.
Nun zum eigentlichen Problem: Parkplätze sind in betroffener Straße ohnehin Mangelware, da nicht jeder eine Einfahrt besitzt, schon gar nicht die Mittelhäuser.
Die beiden Nachbarn betrachten nun aber den Bereich der Absenkung als ihren Privatparkplatz auf ganzer Länge, ingesamt mit 3 Fahrzeugen wird hier großzügig und zum Nachteil anderer geparkt (Die Ansenkung haben sie ja privat bezahlt, nichts städtisches).
Vor abgesenkten Bordsteinen gilt ja grundsätzlich schonmal Parkverbot. Aber auf der gesamten Länge? Es ist einzusehen, dass die Einfahrt frei zu halten ist, aber was ist mit dem Bereich, wo es (noch) gar keine Einfahrt gibt?
Wenn die beiden im Recht wären, dann könnte ja jeder nach Belieben seinen Bordstein vorm Haus absenken lassen und so hätte jeder schnell einen „Privatparkplatz“ geschaffen.
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure kompetenten Antworten!!