Guten Tag,
Antwort:
Guten Tag,
die „Gruppen“ der Polizei in Speyer (und überall anderswo) sind aus organisatorischen und rechtlichen Gründen mit Ihrem Digitalfunkgerät nur dann „erreichbar“ , wenn Sie dafür einsatzbedingt (und später über Ihre zuständige Leitstelle, bzw. von der Polizei in eine solche „Gruppe“ freigeschaltet/eingebunden wedfen. Dies geschieht grundsätzlich nur einsatzbedingt und keineswegs „einfach so“ . Das bloße Kommunizieren mit der Polizei oder das „Mithören“ deren Sprechfunkabwicklung ist einerseits unzulässig und technisch nur unter den eingangs genannten Voraussetzungen überhaupt möglich. Einer Angabe von Digitalfunk-„Gruppen“ der Polizei erübrigst sich somit und st/wäre ebenfalls unzulässig.
Gruß
Alexander Becht