Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,habe folgende Frage,ist Nachtschicht ein endschuldigter Grund,nicht an eine BR Sitzung teilzunehmen?
Wenn die BR-Sitzung auch in dieser Nacht stattfindet, natürlich! Aber auch dann, wenn die BR-Sitzung in der gesetzlich festgelegten Ruhezeit vor/nach der Nachtschicht läuft, gilt das Mitglied als entschuldigt. BR-Sitzung gelten als Arbeitszeit und diese ist im Arbeitszeitgesetz mit einigen Schutzmechanismen für Nachtarbeit geregelt, die gerade ein Gremium BR in der Einhaltung überwachen soll.
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,habe folgende Frage,ist Nachtschicht ein endschuldigter
Grund,nicht an eine BR Sitzung teilzunehmen?
Hallo,
nein, ist es nicht. Du darfst von der Nachtschicht früher weg, und zwar so früh, dass du imstande bist, der Sitzung aufmerksam zu folgen. Als Anhalt können die 11 Stunden des § 5 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz dienen. Auch nach der Sitzung steht dir eine entsprechende Ruhezeit zu. Bezahlt werden musst du so, als ob du in beiden Nachtschichten gearbeitet hättest.
Viele Grüße … Bernd
Hallo in den Harz (war schon oft in der Sehusatherme),
nein, dem Gesetz nach ist das kein Grund. Du hast dir entsprechend Freiraum zu nehmen, um an der BR Sitzung teilnehmen zu können.
Hau mal die IG Metall an…
L.G.