Hallo.
spricht etwas dagegen, als Betriebsrat eine Führungsposition
zu bekleiden (unterste Ebene)?
Wie kann man dem Arbeitgeber argumentativ am besten begegnen,
wenn er dies per se als unvereinbar ansieht […]
Zunächst einmal die formalrechtliche Schiene : Der Arbeitgeber kann nicht verhindern, dass eine Führungskraft für den BR kandidiert, so lange nicht die Voraussetzungen für eine Einordnung als Leitender Angestellter erfüllt sind oder ein „natürlicher Interessengegensatz“ anzunehmen ist. Vereinfacht gesagt : Wer das aktive Wahlrecht zum BR hat, hat auch das passive. Geht der Arbeitgeber nachweislich gegen einen AN vor, weil dieser für den BR kandidiert oder dies beabsichtigt, ist das Behinderung der BR-Wahl und somit eine Straftat.
Ansonsten würde ich die, nennen wir es einmal Eignung, einer Führungskraft für den BR davon abhängig machen, wie die Funktion im Betriebsablauf angesiedelt ist. Ein Produktionsmeister z.B. hat üblicherweise zwar Führungsverantwortung, steht aber nicht durch seine Tätigkeit in einem (starken) Zwiespalt zwischen Unternehmens- und Mitarbeiterinteresse. Beim Hallenleiter, der in Planungsprozesse eingebunden ist und auch in Entscheidungen bzgl. Produktan- und ausläufen, stellt sich die Sache schon kritischer dar; der Teamleiter in Forschung oder Entwicklung wird ebenfalls durch seine Tätigkeit in einen Zwiespalt geraten …
Im übrigen stimme ich Wolfgang zu : Zwischen der Funktion als Vorgesetzter und der des BR zu trennen, kann im Tagesgeschäft extrrem schwierig werden - der Tip, für die „eigenen“ MA nicht sowohl als auch zu sein, ist zwar richtig, jedoch m.E. schwierig zu befolgen. Schließlich wird man ggf. die Stimmen bei der Wahl im Regelfall aus dem eigenen Bereich bekommen, und da wird dann auch ein gewisses Maß an Betreuung gefordert sein.
Der Zeitaufwand für eine BR-Tätigkeit richtet sich natürlich nach den betriebsinternen Gegebenheiten. Da im allgemeinen eine Führungskraft nicht unbedingt zu den dümmsten Bolzen in einer Bude gehört / gehören sollte, ist zu erwarten, dass das BR-Gremium einiges an Aufgaben auf den Kandidaten abwälzen wird. Auf Dauer wird also zwangsläufig eine der beiden Tätigkeiten, oder wahrscheinlich beide, unter der Doppelbelastung leiden. Für einen freigestellten BR stellt sich diese Frage logischerweise nicht - aber auch nicht mehr die nach der Vereinbarkeit von Amt und Führungsposition.
Das Schwierigste für einen nicht freigestellten BR mit Führungsaufgabe dürfte es sein, die beiden Tätigkeitsfelder inhaltlich sauber getrennt zu lassen. Man wird zwangsläufig in jeder der beiden Positionen Informationen bekommen, die die andere nix angehen. Wenn man dann anfängt, mit sich selbst zu diskutieren, ist es eh zu spät 
Über eines muss man sich bei einer Kandidatur für den BR im klaren sein : Man wird zu großen Teilen von der weiteren Entwicklung im eigenen Fachgebiet abgehängt, einfach aus Gründen der Kapazität. In Feldern, in denen sich das Rad ein wenig schneller zu drehen pflegt, kann man schon nach einer Legislaturperiode ziemlich weit neben der aktuellen Entwicklung stehen (der Verfasser dieses Sumses kann eein Lied davon singen *fallera*). Der Karriereaspekt wird davon, aber auch von der Tatsache, dass ein aktiver BR zwangsläufig auf diverse Schlipse treten muss, durchaus beeinflusst. Wenn ein Laden von Haus aus Wert darauf legt, dass BR=Bäbä, ist die spätere Rückkehr in den Beruf wesentlich erschwert. Ein Arbeitgeber, der diese Ängste nicht hat, wird dagegen eine Führungskraft im BR eher begrüßen, weil zu erwarten ist, dass diese als Diskussionspartner stressfreier und kompetenter ist als der gängige Grüßgottaugust. Dass daraus auch Hoffnungen resultieren, dürfte sich von selbst verstehen : die Geschäftsleitung denkt, sie hätte ein U-Boot im BR, und der BR denkt, er hätte einen Maulwurf in der Geschäftsleitung … nicht unproblematisch,
meint Eillicht zu Vensre