BR-Tätigkeit vs. Führungsposition

Tag zusammen,

spricht etwas dagegen, als Betriebsrat eine Führungsposition zu bekleiden (unterste Ebene)?
Wie kann man dem Arbeitgeber argumentativ am besten begegnen, wenn er dies per se als unvereinbar ansieht (z.B. weil die Führungsebene unpopuläre Maßnahmen durchsetzen soll, diese aber ohnehin eher früher als später mitbestimmungspflichtig sind oder sogar schon waren, also vom BR abgesegnet sind; grenzwertige Anweisungen an die Führung lassen wir mal aussen vor)?

Gespannt auf eure Antworten und im voraus dankend
Nils

Hallo,

unproblematisch ist es sicher nicht, aber auch nicht prinzipiell nicht unvereinbar. Vom Gesetz her sowieso nicht, solange Du Arbeitnehmer i. S. d. § 5 BetrVG bist.

In der Praxis mußt Du halt 2 Konfliktebenen beachten:

Zum Einen solltest Du peinlich genau darauf achten, keine Interessenkollisionen im Gremium zuzulassen, wobei Deine persönlichen Maßstäbe durchaus über den Wortlaut des Gesetzes (z. B. § 78 BetrVG) hinausgehen können (und m. E. auch sollten).

Zum Anderen solltest Du gar nicht erst versuchen, für Deine MA, für die Du FK bist, auch BR zu sein. Das geht garantiert schief. Du solltest lediglich unbedingt dafür besonders Sorge tragen, daß Deine MA bei arbeitsrechtlichen Vorgängen korrekt behandelt werden. Du mußt dann damit leben, daß diese zu entsprechenden arbeitsrechtlich relevanten Gesprächen andere BR hinzuziehen. Du mußt auch damit umgehen können, daß Dein BR-Kollege in so einem Gespräch die Dinge anders sieht als Du. Vor solchen Gesprächen mußt Du auch der Versuchung widerstehen, die Dinge mit dem BR-Kollegen, der den MA vertritt, „auszudealen“.
Als FK und BR stehst Du eben unter besonderer Beobachtung.

Dein AG kann nicht ernsthaft mit einem BR-Mandat gegen eine derartige Beförderung argumentieren. In diesem Fall, wenn Du ansonsten prinzipiell für die Position geeignet bist, ist er nämlich schon so gut wie verurteilt wegen Verstosses gegen § 78 - in diesem Fall wegen ungerechtfertigter Benachteiligung. Dies hat das BAG - bis heute rechtskräftig - schon für das alte BetrVG 1968 entschieden und u.a. 1993 und 1999 bestätigt.

&Tschüß

Wolfgang

Abend!

spricht etwas dagegen, als Betriebsrat eine Führungsposition
zu bekleiden (unterste Ebene)?

Ja deine Karriere ist beendet.

Gruß
Stefan

auch ´n Abend,

Ja deine Karriere ist beendet.

sooo kategorisch würde ich das nicht sagen!
Eine Triebfeder ist es wohl nicht, aber auch keine absolute Bremse.
Wir hatten in unserem Betrieb schon mehrere Laborleiter im BR und die haben auch z.T. weitere Karrieren gemacht.
Hängt natürlich immer von AG und AN ab.

Gandalf

Nochmal auch ´n Abend,

Ja deine Karriere ist beendet.

sooo kategorisch würde ich das nicht sagen!
Eine Triebfeder ist es wohl nicht, aber auch keine absolute
Bremse.
Wir hatten in unserem Betrieb schon mehrere Laborleiter im BR
und die haben auch z.T. weitere Karrieren gemacht.

Aber nur in eurem Betrieb, eine Bewerbung nach außen braucht man
gar nicht erst schreiben.

Gruß
Stefan

Nochmal auch ´n Abend,

Ja deine Karriere ist beendet.

das könnte so sein, muss aber nicht. Ein Aufstieg bis zum Abteilungsleiter wäre schwierig, aber Teamleiter ist allemal vereinbar.

Wir hatten in unserem Betrieb schon mehrere Laborleiter im BR
und die haben auch z.T. weitere Karrieren gemacht.

Aber nur in eurem Betrieb, eine Bewerbung nach außen braucht
man gar nicht erst schreiben.

Meinst Du ernsthaft, dass jemand in seine Bewerbung die BR-Tätigkeit aufnimmt? Das wäre in der Tat in unserem Wirtschaftssystem ein KO-Kriterium.

Gruß bobesch

Hallo.

spricht etwas dagegen, als Betriebsrat eine Führungsposition
zu bekleiden (unterste Ebene)?
Wie kann man dem Arbeitgeber argumentativ am besten begegnen,
wenn er dies per se als unvereinbar ansieht […]

Zunächst einmal die formalrechtliche Schiene : Der Arbeitgeber kann nicht verhindern, dass eine Führungskraft für den BR kandidiert, so lange nicht die Voraussetzungen für eine Einordnung als Leitender Angestellter erfüllt sind oder ein „natürlicher Interessengegensatz“ anzunehmen ist. Vereinfacht gesagt : Wer das aktive Wahlrecht zum BR hat, hat auch das passive. Geht der Arbeitgeber nachweislich gegen einen AN vor, weil dieser für den BR kandidiert oder dies beabsichtigt, ist das Behinderung der BR-Wahl und somit eine Straftat.

Ansonsten würde ich die, nennen wir es einmal Eignung, einer Führungskraft für den BR davon abhängig machen, wie die Funktion im Betriebsablauf angesiedelt ist. Ein Produktionsmeister z.B. hat üblicherweise zwar Führungsverantwortung, steht aber nicht durch seine Tätigkeit in einem (starken) Zwiespalt zwischen Unternehmens- und Mitarbeiterinteresse. Beim Hallenleiter, der in Planungsprozesse eingebunden ist und auch in Entscheidungen bzgl. Produktan- und ausläufen, stellt sich die Sache schon kritischer dar; der Teamleiter in Forschung oder Entwicklung wird ebenfalls durch seine Tätigkeit in einen Zwiespalt geraten …

Im übrigen stimme ich Wolfgang zu : Zwischen der Funktion als Vorgesetzter und der des BR zu trennen, kann im Tagesgeschäft extrrem schwierig werden - der Tip, für die „eigenen“ MA nicht sowohl als auch zu sein, ist zwar richtig, jedoch m.E. schwierig zu befolgen. Schließlich wird man ggf. die Stimmen bei der Wahl im Regelfall aus dem eigenen Bereich bekommen, und da wird dann auch ein gewisses Maß an Betreuung gefordert sein.

Der Zeitaufwand für eine BR-Tätigkeit richtet sich natürlich nach den betriebsinternen Gegebenheiten. Da im allgemeinen eine Führungskraft nicht unbedingt zu den dümmsten Bolzen in einer Bude gehört / gehören sollte, ist zu erwarten, dass das BR-Gremium einiges an Aufgaben auf den Kandidaten abwälzen wird. Auf Dauer wird also zwangsläufig eine der beiden Tätigkeiten, oder wahrscheinlich beide, unter der Doppelbelastung leiden. Für einen freigestellten BR stellt sich diese Frage logischerweise nicht - aber auch nicht mehr die nach der Vereinbarkeit von Amt und Führungsposition.

Das Schwierigste für einen nicht freigestellten BR mit Führungsaufgabe dürfte es sein, die beiden Tätigkeitsfelder inhaltlich sauber getrennt zu lassen. Man wird zwangsläufig in jeder der beiden Positionen Informationen bekommen, die die andere nix angehen. Wenn man dann anfängt, mit sich selbst zu diskutieren, ist es eh zu spät :wink:

Über eines muss man sich bei einer Kandidatur für den BR im klaren sein : Man wird zu großen Teilen von der weiteren Entwicklung im eigenen Fachgebiet abgehängt, einfach aus Gründen der Kapazität. In Feldern, in denen sich das Rad ein wenig schneller zu drehen pflegt, kann man schon nach einer Legislaturperiode ziemlich weit neben der aktuellen Entwicklung stehen (der Verfasser dieses Sumses kann eein Lied davon singen *fallera*). Der Karriereaspekt wird davon, aber auch von der Tatsache, dass ein aktiver BR zwangsläufig auf diverse Schlipse treten muss, durchaus beeinflusst. Wenn ein Laden von Haus aus Wert darauf legt, dass BR=Bäbä, ist die spätere Rückkehr in den Beruf wesentlich erschwert. Ein Arbeitgeber, der diese Ängste nicht hat, wird dagegen eine Führungskraft im BR eher begrüßen, weil zu erwarten ist, dass diese als Diskussionspartner stressfreier und kompetenter ist als der gängige Grüßgottaugust. Dass daraus auch Hoffnungen resultieren, dürfte sich von selbst verstehen : die Geschäftsleitung denkt, sie hätte ein U-Boot im BR, und der BR denkt, er hätte einen Maulwurf in der Geschäftsleitung … nicht unproblematisch,

meint Eillicht zu Vensre