Brand durch (unbeaufsichtigten) Wäschetrockner

Hallo zusammen.

Angenommen man trocknet seine Wäsche in einem Wäschetrockner und fährt nun für eine Stunde zum Einkaufen. Der Wäschetrockner verursacht einen Brand (weshalb auch immer). Ich habe hier die Theorie gehört, dass die Versicherung dann nicht zahlt, weil man Geräte wie z. B. den Wäschetrockner beaufsichtigen muss.
[Ich gehe mal davon aus, dass ein Brand in diesem Falle auch erst später entdeckt wird, somit sich der Schaden in der Wohnung automatisch erheblich vergrößert].

Versicherungstechnisch muss man also solche Sachen beaufsichtigen, richtig?

Liebe Grüße
Disap

Versicherungstechnisch muss man also solche Sachen
beaufsichtigen, richtig?

Eigentlich schon, aber die Rechtsprechung ist auf Verbraucherseite. Wenn man kurz mal zum Einkaufen geht, während der Trockner läuft, muß das nicht unbedingt als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Ein Risiko bleibt dem Versicherten jedoch, wie der Schadenregulierer und im Extremfall der Richter sein Verhalten bewertet.

Hallo,

dazu hätte ich auch eine Frage…äh zwei:

Mal angenommen, es existiert im Untergeschß eines Mehrfamilienhaus es eine Waschküche in der lt. Vermieter alle Wasch- und Trockengeräte aufgestellt werden sollen, was die Mieter auch tun.

  1. Da man ja während die Maschinen dort laufen seltenst dabei sitzt, wie läge der Fall hier versicherungstechnisch, wenn es zu einem Brand käme (bei dem eventuell auch die Maschinen der anderen M. zu Schaden kämen)

  2. Wenn ein Mieter seine Gerätschaften trotz vorhandener Waschküche in der eigenen Wohnung aufstellt und nehmen wir mal an, die WAMA läuft aus (Mieter war halt einkaufen)und das Wasser läuft ein Geschoß tiefer beim Nachbar durch die Decke…

Wie würde dann die Versicherung in den beiden Fällen eagieren?
Kann man das überhaupt so pauschal sagen?

Danke und Gruß
Maja

Wie würde dann die Versicherung in den beiden Fällen eagieren?
Kann man das überhaupt so pauschal sagen?

nein hängt jeweils vom einzelfall ab.

grüße

andreas sokol

Wie würde dann die Versicherung in den beiden Fällen eagieren?

Sie müßten die Schäden ganz normal bearbeiten und ggf. regulieren.

Kann man das überhaupt so pauschal sagen?

Wie schon mein Vorredner sagte, Schäden sind immer Einzelfälle, pauschale Aussagen deswegen nicht möglich.