Hallo,
erlischt die Gültigkeit eines Brandkassenvertrags („verbundene Wohngebäudeversicherung“) automatisch nach Hausverkauf (also ohne daß der Vertrag offiziell gekündigt wird), wenn er vom Neueigentümer nicht übernommen wird oder muß in einem solchen Fall der ehemalige Eigentümer den Vertrag durch Zahlungen an die Versicherungsgesellschaft weiter erfüllen, solange der Vertrag nicht offiziell gekündigt wurde, und zwar auch dann, wenn das Versicherungsobjekt (das Haus) bereits veräußert wurde?
Gruß
Uwe