Brandschaden - was muß die Versicherung bezahlen?

Hallo!

Mal angenommen, ein Schornsteinfeger richtet beim Ausbrennen eines Schornsteins Schaden an, z.B. mehrere Brandflecken im Teppichboden. Was müßte die Versicherung ersetzen, den Zeitwert des Bodenbelags, weil dieser ja schon einige Jahre benutzt wurde, oder den Neupreis für genau den gleichen Belag plus Lieferung, Verlegung und Entsorgung?
Bei KFZ leuchtet mir das mit dem Zeitwert ein, man kann ja Gebrauchtwagen kaufen, aber gibt es gebrauchte Auslegware?
Kann die Versicherung erwarten, daß man Teppichboden selbst verlegt? Nicht jeder ist dazu in der Lage, manche hat zwei linke Hände, mancher ist behindert, mancher beides…
Gleiches gilt für die Entsorgung.

Wenn es so wäre, daß eine Firma seinerzeit dieses Zimmer renoviert hat einschl. Teppichboden nebst Verlegung, müßte der Geschädigte nicht auch alles so ersetzt bekommen (natürlich ohne Renovierung)? Wie sähe es aus, wenn dafür keine Rechnung mehr vorhanden wäre?

Mit freundlichen Grüßen

Den Zeitwert, wenn eine Haftung überhaupt gegeben ist. Der Schorni also fahrlässig gehandelt hat.
Denn eigentlich handelt er beim Ausbrennen ja für den Hauseigentümer um den Schaden am Schornstein (verursacht vom Hauseigentümer mind. indirekt) zu beseitigen.
Man hätte ja auch den Schornstein stilllegen können und einen neuen bauen lassen.
Da hätte es keine Brandspuren am Teppich gegeben.

Es gibt zwar keine gebrauchten Bodenbeläge, aber daran ändert sich beim Schadenersatz nichts. Einmal hätte man den Teppich ja auch selbst ersetzen müssen.

Vereinfachtes Beispiel:
Teppich mit Verlegung neu 500 €, Nutzdauer 10 Jahre.
Dann hat er nach 5 Jahren noch den halben Wert.
Man würde also als Schadenersatz 250 € plus die Entsorgungskosten bekommen.
Man muss also selbst einen Teil ( den Teil den man sich nun erspart, weil man die 10 Jahre hinausschiebt, weil vorher erneuert) übernehmen.

Vielleicht ist aber auch eine Teilreparatur oder Reinigung möglich.

MfG
duck313

Nun gut. Ich fände es aber schon unangebracht, wenn die Versicherung nur für den Teppich, nicht das Verlegen etc. aufkommen würde. Das soll sie so versucht haben, wie man hört.

Nein, das ist nicht zulässig.
bei festverklebtem Bodenbelag gehört das auch zum Schaden.

Das Aufnehmen des Altbelag und Entsorgung, Aufbereiten des Untergrundes, Neuverlegung (Zuschnitt, Kleben oder Spannen, Fußleisten), also die ganze Rechnung, die Dir eine Bodenlegerfirma ausstellen würde.
Und von dieser Summe erstattet die Versicherung den berechneten Anteil, je nach Nutzungsdauer des Belages, den Zeitwert.

MfG
duck313

Hallo,

Sie hätten den Schaden Ihrer Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung melden sollen. Diese Versicherungen hätten den Neuwert entschädigt und sich von der Haftpflichtversicherung des Verursachers den Zeitwert wiedergeholt.

Gruß
Tycoon

Ich würde ja mal sagen, dass die Haftpflicht von dem Schornsteinfeger zahlen, der wird doch genau gegen solche Schäden abgesichert sein?!