Brandschutz im Mehrparteienhaus, verschlossenen Eingangstüren

Hallo an alle,
in einem 3 stöckigen Mehrparteienhaus, mit 6 Mietwohnungen, werden regelmäßig sowohl die vordere als auch die hintere Eingangstür des Hauses von einer Familie im EG verschlossen (2 fach umgedreht). Dies passiert in der Regel in den Abendstunden, nach Gutdünken dieser Familie.

Alle anderen müssen entsprechend wieder aufschließen, wenn sie das Haus verlassen möchten.

Mehrmals wurde die Familie darauf angesprochen, auch Brandschutzregelungen wurden erwähnt. Die Familie meint, die verschlossenen Türen dienen dem Einbruchsschutz.
Der Vermieter macht leider nichts, auch nach mehrmaliger Beschwerde. (Er ist eigentlich sehr nett, ich denke er möchte Diskussionen vermeiden.)

Wie kann man die Familie sowohl den Vermieter davon überzeigen, dies in Zukunft zu unterlassen, ohne einen Anwalt einzuschalten? Alle Mieter im Haus kommen super miteinander klar, und man möchte auch Streit vermeiden. Aber da man diese Familie nun mehrfach persönlich darauf angesprochen hat und es nicht fruchtet, muss jetzt etwas geschehen.
Ich denke da z.B. an eine Aushang an den jeweiligen Türen. Oder Briefe an alle Mieter sowie Vemieter. Allerdings brauche ich Hilfe mit dem Inhalt. Was genau kann man da schreiben, dass es endlich ernst genommen wird ?

Danke und LG
Jasmin

gesehen?


und
https://www.feuerwehr-bruehl.de/index.php/buergerinfos/33-haustuer-abschliessen

Hallo!

Ich kann deine Bedenken schon verstehen.

Einbruchschutz findet an der Wohnungstür statt. Unbefugte- die ja offenbar tagsüber auch ins Treppenhaus gelangen können- können doch immer noch nicht in die Wohnung eindringen.

Trotzdem solltet ihr den Vermieter auffordern neue Schlösser an der Haustür anbringen zu lassen, die sich in abgeschlossenem Zustand durch einfachen Handgriff (sogenannter Panikbeschlag) öffnen lassen.

Haustür ist 1. Fluchtweg und muss sich schnell und von jedermann (auch ohne Schlüssel) öffnen lassen. Im Brandfall herrscht Panik, man reagiert kopflos, hat vielleicht hausfremde Gäste bei sich, da kann man nicht auf einen Schlüsselträger warten !

Wenn Ihr euch so gut im Haus versteht wundert es mich etwas, dass sich eine Familie so uneinsichtig zeigt. Auch sie muss doch die mögliche Gefahr sehen, nicht schnell aus dem Haus zu kommen.

Rein rechtlich/baurechtlich ist das eine Grauzone. Da es sich (nach Definition) nicht um „ortsfremde“ Nutzer handelt wie in einem öffentlichen Gebäude ist so ein Panikbeschlag am Not(Ausgang) nicht vorgeschrieben.

Er ist aber nach Ansicht der Feuerwehr sehr wohl auch im Wohnungsbau wichtig und richtig.

MfG
duck313

Muss er auch nicht.

Garnicht

Und was solle dieser tun, rechtlich würde dieser auch nichts erreichen.

Die beiden Türen lassen sich von außen nur mit einem Schlüssel öffnen. Von Innen mit der Türklinke (wenn es nicht abgeschlossen ist).
Abgesehen davon, belegen sämtliche Statistiken, dass Einbrüche in der Regel nicht über Haupt-Eingangstüren , sondern über Fenster, Kellerfenster, Balkontüren usw. geschehen.
Und Opfer eines Brandes in der Regel selten durch das Feuer, sondern meist durch den Rauch sterben.

Wie sollen Personen aus dem 2. Stockwerk blind (wegen Rauch) und ohne atmen zu können , 2 Stockwerke runter zur Eingangstür laufen (immernoch ohne atmen) und dann blind den richtigen Schlüssel für die jeweilige Tür im Schlüsselbund finden (unter Schock und in Panik!), um die Tür aufzuschließen bevor man in Ohnmacht fällt ?
Ich denke auch, dass das Leben hier vor geht und evtl. Einbruchsschäden hinten anstehen.

Sogar 2 Türen, also ein Windfang ? Das macht die Sache ja noch kritischer, wenn man 2 Türflügel hintereinander aufschließen müsste.

Du hast mit deiner Beschreibung völlig recht ! Wenn man bereits Rauch im Treppenhaus bemerkt wenn man seine Wohnungstür öffnet, sollte man nie über die Treppe fliehen !.
Tür wieder zu, Feuerwehr alarmieren und ans Fenster der Wohnung gehen und sich dort für Feuerwehr bemerkbar machen . Das ist der sogenannte 2. Rettungsweg.

Sorry, das war von mir missverständlich ausgedrückt.
Es gibt eine Tür vor dem Haus und eine Tür hinter dem Haus, zum Hof.

Hallo,

offenbar kann es doch nur über den Vermieter gehen.

Wenn der freundlich ist, dann sollte er euch verstehen!

Drei Optionen:

  1. Panikschloss - beim drücken der Türklinke wird automatisch entriegelt
  2. Drehknaufzylinder - hat innen keine Öffnung für einen Schlüssel, sondern einen Drehknauf
  3. Uneinsichtige Mieter abmahnen

Das Treppenhaus einen MFH zählt nicht zu einem Bereich, den man „sicher vor Fremden geschützt“ bezeichnen kann. Es ist ein „halböffentlicher“ Bereich. Im Prinzip kann ja jeder da rein, der sich einmal durch die Klingeln drückt. Irgendeiner wird schon öffnen.
Daher findet bei solchen Häusern der Einbruchschutz auch definitv NICHT an der Haustür, sondern an der Wohnungstür statt.

Jahrzehnte war das nächtliche Verschließen durch Anwohner Pflicht, bei uns stehts im Mietvertrag drin.

Seit dieser unsinnigen Lobbyoffensive (siehe Rauchmelder die das Ausbrennen der Wohnung nicht verhindern können) der Feuerwehren ist alles anders.

Einbruch ist ja nicht so schlimm.

Man kann von Fachbetrieben den Schließzylinder inaktivieren lassen, dazu wird am Rand das Metall mit einem Senker eingeschlagen und du kannst beruhigt schlafen.

Aber dann kommt man auch nicht mehr von aussen rein(?) Denn dazu benötigt man auch den Schlüssel.

Rauchmelder sollen (und können !) kein Feuer verhindern. Sie sollen es so rechtzeitig melden dass man 1 ) aufwacht und 2) sich rechtzeitig in Sicherheit bringen ,Hilfe alarmieren und ggf. noch einen Löschversuch unternehmen kann.
Nicht das Feuer, die Flammen sind die Gefahr- es ist der tödliche Rauch und den merkt man im Schlaf nie.
Brandopfer sind i.d. R. Rauchopfer, erstickt und nicht verbrannt bzw. verbrannt nachdem sie bereits tot waren.

MfG
duck313

„Unsinnige Lobbyarbeit“ - der war gut.

Weißt du, wie oft so eine Großstadtfeuerwehr am Tag unnötig für piepsende Rauchmelder ausrücken darf? Das ist richtig Arbeit.

Dagegen ist das Heraustragen von ein paar Leichen aus den Wohnungen eher schnell erledigt, würde also weniger Arbeit und Aufwand erfordern.

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